Mobilpass - MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht

1110 Wien, Erdbergstraße 228

Telefon: 01-4000-8040

Faks: 01-4000-40 679

E-mail: mobilpass@ma40.wien.gv.at

Strona internetowa:

  • Ermäßigte Monatskarte und Fahrt mit Halbpreisfahrscheinen bei den Wiener Linien
    Inhaber:innen eines Mobilpasses der Stadt Wien können auch ein ermäßigtes 31 Tage WIEN Ticket der Wiener Linien erwerben.
  • Ermäßigte Jahreskarte bei den Büchereien Wien
  • Ermäßigter Eintritt bei den Städtischen Bädern
  • Nachlass von 50 % bei der Hundeabgabe für maximal einen Hund
  • Preisermäßigungen bei Kursen und Vorträgen der Wiener Volkshochschulen (Info unter www.vhs.at)
  • Ermäßigung bei den Freizeitangeboten der städtischen Pensionistenklubs
  • Ermäßigung bei Ausflugsfahrten für Besucher:innen von Pensionistenklubs des Kuratoriums Wiener Pensionisten-Wohnhäuser (KWP)
  • Einige private Unternehmen bieten Ermäßigungen für Mobilpass-Besitzer:innen, in einigen Sozialmärkten kann man mit dem Mobilpass günstiger einkaufen (Anfrage direkt dort)

Keine Antragstellung ist erforderlich:

  • Bezieher:innen der Mindestsicherung der Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht der Stadt Wien mit zumindest 1-monatigem Bezug
  • Bezieher:innen von Pensionen mit Ausgleichzulage mit Bezug einer Wiener Wohnbeihilfe der Abteilung für Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten der Stadt Wien mit zumindest 1-monatigem Bezug


Antragstellung erforderlich:

  • Bezieher:innen von Pensionen mit Ausgleichszulage (ohne Wohnbeihilfenbezug)
  • Bezieher:innen von Pensionen mit Ausgleichszulage mit 360/480 Beitragsmonaten der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit
  • Bezieher:innen mit folgenden Pensionen, die den maßgeblichen Mindeststandard nicht überschreiten:
  • Witwen-/Witwerpensionsbezieher:innen, die das gesetzliche Regelpensionsalter erreicht haben
  • Waisenpensionist:innen mit dauernder Erwerbsunfähigkeit
  • Bezieher:innen mit folgenden Einkommen, die den maßgeblichen Mindeststandard nicht überschreiten:
  • Unterhaltsbezieher:innen im Sinne des ABGB, die das gesetzliche Regelpensionsalter erreicht haben
  • Taschengeld- und Mindestfreibetragsbezieher:innen gemäß Wiener Mindestsicherungsgesetz, die in Pensionisten-Wohnhäusern, Pflege- und Wohnheimen oder in Behinderteneinrichtungen unter Kostenbeteiligung eines öffentlichen Trägers wohnen


Da der Mobilpass befristet ist, muss 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit ein Verlängerungsantrag gestellt werden.
Der Mobilpass ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.

Godziny otwarcia

Persönliche Auskünfte: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8-12 Uhr und Donnerstag 15.30-17.30 Uhr
Telefonische Auskünfte: Montag-Freitag 8-18 Uhr
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E-Mail: sozialinfo@fsw.at