Freifahrt für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung, im Verkehrsverbund Ostregion (VOR)
Eine Begleitperson wird im gesamten Verbundraum des VOR
unentgeltlich befördert, wenn im Behindertenpass der Vermerk "Der
Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson" eingetragen ist.
Ein Assistenzhund wird im gesamten Verbundraum des VOR unentgeltlich befördert, wenn dieser im Behindertenpass des Fahrgastes eingetragen ist.
Ein Assistenzhund wird im gesamten Verbundraum des VOR unentgeltlich befördert, wenn dieser im Behindertenpass des Fahrgastes eingetragen ist.
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Fonds Soziales Wien
E-Mail: sozialinfo@fsw.at