Wiener Schlichtungsstelle - MA 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Telefon: 01-4000-74 498
Fax: 01-4000-99-74 544
E-Mail: ks@ma50.wien.gv.at (Gruppenleitung)
Webseite: www.wien.gv.at/...
Dezernat I: Mietrechtsgesetz
Dezernat II: Sanierung, WEG, WGG, Mietzinsüberprüfung im
Förderungsrecht, HeizKG, Durchführung von notwendigen Erhaltungs-
und Verbesserungsarbeiten.
Die Wiener Schlichtungsstelle ist zuständig für:
- Durchsetzung der Mieter:innen- und Vermieter:innen-Rechte, zum Beispiel Mietzins- oder Betriebskostenüberprüfungen und Bestreitungen der Größe ihrer Nutzflächen
- Nutzwertfestsetzung im Bereich des Wohnungseigentums
Die Wiener Schlichtungsstelle ist eine Behörde und keine Interessensvertretung von Mieter:innen, Vermieter:innen oder Wohnungseigentümer:innen.
Der persönliche Kund:innen-Kontakt und die Akteneinsicht vor Ort
ist nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.
Allgemeine telefonische Anfragen werden beim Infopoint unter0
1-4000-744 98 entgegengenommen.
Verfahrensbezogene Anfragen können an die jeweils zuständigen
Sachbearbeiter:innen gerichtet werden. Diese können den
behördlichen Schreiben entnommen werden.
Schriftliche Anliegen können per Mail eingebracht werden.
Geschäftszeiten
Montag-Donnerstag 7.30-15.30 Uhr, Freitag 7.30-13 Uhr
Fonds Soziales Wien
E-Mail: sozialinfo@fsw.at