Mobilpass - MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Telefon: 01-4000-8040
Fax: 01-4000-40 679
E-Mail: mobilpass@ma40.wien.gv.at
Webseite: www.wien.gv.at/...
- Ermäßigte Monatskarte und Fahrt mit Halbpreisfahrscheinen bei
den Wiener Linien
Inhaber:innen eines Mobilpasses der Stadt Wien können auch ein ermäßigtes 31 Tage WIEN Ticket der Wiener Linien erwerben. - Ermäßigte Jahreskarte bei den Büchereien Wien
- Ermäßigter Eintritt bei den Städtischen Bädern
- Nachlass von 50 % bei der Hundeabgabe für maximal einen Hund
- Preisermäßigungen bei Kursen und Vorträgen der Wiener Volkshochschulen (Info unter www.vhs.at)
- Ermäßigung bei den Freizeitangeboten der städtischen Pensionistenklubs
- Ermäßigung bei Ausflugsfahrten für Besucher:innen von Pensionistenklubs des Kuratoriums Wiener Pensionisten-Wohnhäuser (KWP)
- Einige private Unternehmen bieten Ermäßigungen für Mobilpass-Besitzer:innen, in einigen Sozialmärkten kann man mit dem Mobilpass günstiger einkaufen (Anfrage direkt dort)
Keine Antragstellung ist erforderlich:
- Bezieher:innen der Mindestsicherung der Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht der Stadt Wien mit zumindest 1-monatigem Bezug
- Bezieher:innen von Pensionen mit Ausgleichzulage mit Bezug einer Wiener Wohnbeihilfe der Abteilung für Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten der Stadt Wien mit zumindest 1-monatigem Bezug
Antragstellung erforderlich:
- Bezieher:innen von Pensionen mit Ausgleichszulage (ohne Wohnbeihilfenbezug)
- Bezieher:innen von Pensionen mit Ausgleichszulage mit 360/480 Beitragsmonaten der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit
- Bezieher:innen mit folgenden Pensionen, die den maßgeblichen Mindeststandard nicht überschreiten:
- Witwen-/Witwerpensionsbezieher:innen, die das gesetzliche Regelpensionsalter erreicht haben
- Waisenpensionist:innen mit dauernder Erwerbsunfähigkeit
- Bezieher:innen mit folgenden Einkommen, die den maßgeblichen Mindeststandard nicht überschreiten:
- Unterhaltsbezieher:innen im Sinne des ABGB, die das gesetzliche Regelpensionsalter erreicht haben
- Taschengeld- und Mindestfreibetragsbezieher:innen gemäß Wiener Mindestsicherungsgesetz, die in Pensionisten-Wohnhäusern, Pflege- und Wohnheimen oder in Behinderteneinrichtungen unter Kostenbeteiligung eines öffentlichen Trägers wohnen
Da der Mobilpass befristet ist, muss 6 Wochen vor Ablauf der
Gültigkeit ein Verlängerungsantrag gestellt werden.
Der Mobilpass ist nur in Verbindung mit einem amtlichen
Lichtbildausweis gültig.
Geschäftszeiten
Persönliche Auskünfte: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8-12 Uhr und Donnerstag 15.30-17.30 Uhr
Telefonische Auskünfte: Montag-Freitag 8-18 Uhr
Telefonische Auskünfte: Montag-Freitag 8-18 Uhr
Fonds Soziales Wien
E-Mail: sozialinfo@fsw.at