Entwürfe von Wiener Landesgesetzen
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Entwürfe von Wiener Landesgesetzen und allfällige erläuternde Bemerkungen von Beginn der Auflagefrist bis zum Beschluss des Landtages bzw. maximal 1 Jahr.
Zu Gesetzesentwürfen können innerhalb der Auflagefrist Stellungnahmen abgegeben werden:
- per E-Mail über die jeweils angegebene Adresse oder
- schriftlich bei den Magistratischen Bezirksämtern
Entwürfe und Stellungnahmen von Begutachtungsverfahren
Eingebrachte Gesetzesentwürfe seit 1984
Alle seit November 1984 im Wiener Landtag eingebrachten Gesetzesentwürfe samt den allfälligen erläuternden Bemerkungen finden Sie in der Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates.
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