22., Ambrosigasse 23 - Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
Herr Heinrich Weichselbaum hat gemäß § 5 Abs. 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005 - WEIWG 2005, LGBl. für Wien Nr. 46/2005 idgF, einen Antrag auf elektrizitätsrechtliche Genehmigung der Änderung und des Betriebes der Änderung der am 5.6.2024, z.Zl.: MA 64-1139922/2024, genehmigten Fotovoltaikanlage in Wien 22., Ambrosigasse 23, EZ 4657 der Katastralgemeinde Eßling, gestellt. Die Änderung besteht darin, dass die Anlage um 15 Stromspeicher zu je 11 kWh (Gesamtkapazität von 165 kWh) erweitert wird.
Aufgrund dieses Antrages findet am Mittwoch, dem 16. Jänner 2025, um 10 Uhr, eine mündliche Verhandlung statt.
Versammlungsort: 23., Ambrosigasse 23
Als Antragsteller*in beachten Sie bitte: Wenn Sie die Verhandlung versäumen, so kann die Verhandlung entweder in Ihrer Abwesenheit durchgeführt werden oder auf Ihre Kosten auf einen anderen Termin verlegt werden. Am Verfahren Beteiligte können persönlich zur mündlichen Verhandlung kommen oder sich durch eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft vertreten lassen.
Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Vor der Behörde kann eine Vollmacht auch mündlich erteilt werden. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person - zum Beispiel eine*n Rechtsanwält*in, Notar*in oder Wirtschaftstreuhänder*in - vertreten lassen,
- wenn Sie sich durch Familienmitglieder (beziehungsweise Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre von Organisationen), die uns bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht,
- wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zu uns kommen.
Die Pläne und sonstigen Behelfe sind im
- Amt der Wiener Landesregierung
- Magistratsabteilung 64
- 8., Lerchenfelder Straße 4, 1. Stock, Zimmer 111
Fahrplanauskunft
zur Einsichtnahme der Beteiligten aufgelegt.
Um telefonische Terminvereinbarung wird ersucht.
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht
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