Prävention und Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (IAS-VO)
Öffentlichkeitsbeteiligung iSd Art. 26 IAS-VO
Für invasive gebietsfremde Arten der Unionsliste, die in einem Bundesland verbreitet sind, hat die Abteilung Wasserrecht (MA 58) Management-Maßnahmen gemäß Art. 19 IAS-VO auszuarbeiten. Die Management-Maßnahmen müssen der Öffentlichkeit mit der Möglichkeit zur Stellungnahme zur Verfügung gestellt werden.
Von 16. November 2024 bis 29. Dezember 2024 werden adaptierte Managementmaßnahmen im Sinne des Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (IAS-VO) für das Bundesland Wien für die Öffentlichkeit bereitgehalten.
Sie können zu den in den Managementmaßnamen enthaltenen Neuerungen in diesem Zeitrahmen schriftlich an die Stadt Wien - Wasserrecht (MA 58) Stellung nehmen. Die Neuerungen bestehen in der Überarbeitung der Managementmaßnahmen für den Götterbaum (Seite 7) sowie in der neuen Rubrik "Hilfreiche allgemeine Informationen" (Seite 5). Des Weiteren wurden die bisher bestehenden Maßnahmen aus mehreren Dokumenten in einem zusammengeführt.
Kontakt
- Stadt Wien - Wasserrecht
- 20., Dresdner Straße 73-75, Eingang Nr. 73, 1. Stock, Top 147
- Telefon: +43 1 4000 96815
- Fax: +43 1 4000 99 96810
- E-Mail: post@ma58.wien.gv.at
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