Eintragungszeitraum Volksbegehren 2019
Vom 25. März 2019 bis 1. April 2019 war österreichweit der gemeinsame Eintragungszeitraum für die beiden Volksbegehren "Für verpflichtende Volksabstimmungen" und "CETA-Volksabstimmung" statt. In diesem Zeitraum hatten die Stimmberechtigten Gelegenheit, mit ihrer Unterschrift ihre Zustimmung zu einem oder beiden Volksbegehren zu erklären.
Ergebnisse Volksbegehren 2019
Weiterführende Informationen
- Volksbegehren 2019 in Wien – Rechtzeitig Unterschreiben (rk-Meldung vom 29.3.2019)
- Volksbegehren 2019 – Eintragungszeitraum beginnt am Montag (rk-Meldung vom 22.3.2019)
- Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren „Für verpflichtende Volksabstimmungen“ und "CETA-Volksabstimmung"
- Volksbegehren - Informationen des Bundesministeriums für Inneres
- Volksbegehren in Wien
Stadt Wien | Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten
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