Gemeldete Tätigkeiten und Bezüge der Abgeordneten zum Wiener Landtag
Die Abgeordneten zum Wiener Landtag, die gleichzeitig auch Gemeinderät*innen sind, erhalten aus diesen politischen Tätigkeiten nur einen Bezug. Dieser Bezug ist, ebenso wie jener des Landeshauptmannes beziehungsweise der Landeshauptfrau und der Mitglieder der Landesregierung, im Wiener Bezügegesetz 1997 geregelt.
Berufsausübung
Der Landeshauptmann beziehungsweise die Landeshauptfrau, der*die Erste Präsident*in des Wiener Landtages, die Mitglieder der Landesregierung, die zugleich amtsführende Stadträt*innen sind, und die Klubvorsitzenden dürfen während ihrer Amtstätigkeit keinen Beruf ausüben. Die anderen Abgeordneten zum Wiener Landtag sowie die Mitglieder der Landesregierung, die nicht amtsführende Stadträt*innen sind, dürfen einen Beruf ausüben.
Meldung von Tätigkeiten und Bezügen
Die beruflichen Tätigkeiten und die Höhe der monatlichen Bruttobezüge daraus sind von den Abgeordneten zum Wiener Landtag an den*die Präsidenten*in des Wiener Landtages zu melden. Nicht amtsführende Stadträt*innen müssen ihre beruflichen Tätigkeiten nicht melden.
Die Höhe der monatlichen Bruttobezüge ist von den Abgeordneten zum Wiener Landtag in folgenden Kategorien bekannt zu geben:
- Kategorie 1: 1 bis 1.150 Euro
- Kategorie 2: 1.151 bis 4.000 Euro
- Kategorie 3: 4.001 bis 8.000 Euro
- Kategorie 4: 8.001 bis 12.000 Euro
- Kategorie 5: über 12.000 Euro
Liste der Tätigkeiten und Bezüge
Der*die Präsident*in des Wiener Landtages führt über die gemeldeten Tätigkeiten und Bezüge eine öffentliche Liste. Diese bildet die Meldungen der Abgeordneten zum Wiener Landtag im genauen Wortlaut ab. Für die Richtigkeit der Meldungen sind alleine die Abgeordneten verantwortlich.
Liste herunterladen (200 KB PDF)
Gesetzliche Grundlagen
Stadt Wien | Büro des Ersten Präsidenten des Wiener Landtags
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