Wahlen und direkte Demokratie
- Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen
- Bundespräsidentenwahlen
- Europawahlen
- Nationalratswahlen
- Volksbefragungen
- Volksbegehren
- Übersicht Wiener Wahlergebnisse
Nichtösterreichische EU-Bürger*innen
Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen
Nichtösterreichische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die
- am Wahltag das 16. Lebensjahr abgeschlossen haben und
- am Stichtag der Wahl einen Hauptwohnsitz in Wien haben,
sind automatisch für Wiener Bezirksvertretungswahlen wahlberechtigt. Bei Wiener Gemeinderatswahlen sind nichtösterreichische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger nicht wahlberechtigt.
Europawahlen
Nichtösterreichische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger können die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz stellen.
Auslandsösterreicher*innen
Personen mit mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit
Weiterführende Informationen
- Wahlrecht (BMI)
Stadt Wien | Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten
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