Wahlen und direkte Demokratie

Nichtösterreichische EU-Bürger*innen

Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen

Nichtösterreichische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die

  • am Wahltag das 16. Lebensjahr abgeschlossen haben und
  • am Stichtag der Wahl einen Hauptwohnsitz in Wien haben,

sind automatisch für Wiener Bezirksvertretungswahlen wahlberechtigt. Bei Wiener Gemeinderatswahlen sind nichtösterreichische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger nicht wahlberechtigt.

Europawahlen

Nichtösterreichische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger können die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz stellen.

Auslandsösterreicher*innen

Personen mit mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit

Weiterführende Informationen

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