Hormonbehandlung

Die österreichischen Empfehlungen für den Behandlungsprozess bei Geschlechtsdysphorie beziehungsweise Transsexualismus schreiben das notwendige Procedere des diagnostischen Prozesses und des therapeutischen Prozesses fest:

Diagnostischer Prozess

Notwendig ist die sogenannte "dreifache Diagnostik", also die psychotherapeutische Diagnostik, die klinisch-psychologische Diagnostik und die psychiatrische Diagnostik.

Darauf aufbauend wird eine sogenannte "Fallführende" beziehungsweise ein "Fallführender" definiert, die/der dann eine Indikationsstellung in Form eines Konsensbeschlusses in einer Stellungnahme verfasst. Fallführend kann entweder die/der Psychotherapeutin/Psychotherapeut oder die/der klinische Psychologin/Psychologe oder die/der Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie sein.

Therapeutischer Prozess

Ist die psychotherapeutische Behandlung abgeschlossen beziehungsweise keine psychotherapeutische Behandlung indiziert, sind vor dem Beginn der Hormonbehandlung eine urologisch-gynäkologische Untersuchung, ein Risiko-Screening hinsichtlich Kontraindikationen und bei Bedarf auch eine zytogenetische Untersuchung erforderlich.

Weiters bedarf es einer psychotherapeutischen (oder klinisch-psychologischen) Stellungnahme sowie einer anschließen psychiatrischen Kontrolluntersuchung mit Indikationsstellung für die weitere Behandlung. Danach fasst die oder der Fallführende diese beiden Stellungnahmen zusammen (Konsensbeschluss). Bestehen von keiner Seite Bedenken gegen den Beginn der Therapie mit gegengeschlechtlichen Hormonen, kann diese begonnen werden.

Details zur Hormonbehandlung

Die Hormonbehandlung besteht darin, die Hormone des körperlichen Geschlechts zu unterdrücken und die Hormone des Identitätsgeschlechts zuzuführen. Dies erfolgt medikamentös in Form von Tabletten, Hormonpflastern und/oder Depotspritzen.

Wichtig ist, die ärztlich verordnete Dosierung genau einzuhalten und nicht ohne ärztliche Zustimmung zusätzliche Hormonpräparate zu konsumieren. Hormone steuern nur die Ausprägung von sekundären Geschlechtsmerkmalen. Wie stark sich diese jedoch ausprägen, ist genetisch bedingt. Diese genetisch determinierten Grenzen können durch Dosissteigerung der Hormone nicht erweitert werden. Eine solche kann aber massive Nebenwirkungen haben.

Da Hormone großen Einfluss auf das körperliche Erscheinungsbild haben, bewirkt die Behandlung bei vielen Menschen eine starke Annäherung an das Erscheinungsbild und auch an die Gefühlswelt des Identitätsgeschlechts. Vielen transidenten Menschen reichen diese Veränderungen aus und sie streben keine chirurgischen Eingriffe an.

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Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit für den Behandlungsprozess bei Geschlechtsdysphorie bzw. Transsexualismus: 330 KB PDF

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