Geschlechtsangleichende Operation(en)

Geschlechtsangleichende Operationen bedeuten in jedem Fall schwerwiegende und meist irreversible Eingriffe in einen an sich gesunden Körper. Viele Patientinnen und Patienten benötigen mehr als nur eine Operation zur körperlichen Geschlechtsanpassung.

Auch nach genitalanpassenden Operationen muss die Hormonbehandlung in jedem Fall lebenslang weitergeführt werden. Der Grund dafür ist, dass der Körper nun keine eigenen Geschlechtshormone mehr produziert und Hormonmangel Osteoporose und andere Erkrankungen hervorrufen kann.

Voraussetzungen für geschlechtsanpassende Operationen

Nach erfolgter Diagnostik, eventueller Psychotherapie, oder klinisch-psychologischer oder ärztlicher Behandlung, Alltagstest und begonnener Hormonbehandlung wollen viele Transgender-Personen geschlechtsangleichende Operationen, um ihren Körper möglichst ideal an das Zielgeschlecht anzupassen.

Vor jeder geschlechtsangleichenden Operation bedarf es wieder einer Stellungnahme des oder der fallführenden Fachkraft (meist Psychotherapeutin oder Psychotherapeut bzw. klinische Psychologin oder klinischer Psychologe) sowie einer psychiatrischen Kontrolluntersuchung. Danach fasst die oder der Fallführende diese beiden Stellungnahmen zusammen (Konsensbeschluss). Bestehen von keiner Seite Bedenken gegen die gewünschte Operation, kann diese nun durchgeführt werden.

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Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit für den Behandlungsprozess bei Geschlechtsdysphorie bzw. Transsexualismus: 330 KB PDF

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