Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Gewalt in der Familie - egal in welcher Form - schädigt und traumatisiert Kinder und Jugendliche. Die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) bietet Betroffenen Hilfe und Schutz.

Kind hält Hände schützend vor das Gesicht

Mädchen und Buben sind gleichermaßen von Gewalt betroffen. Täter*innen stammen relativ häufig aus dem eigenen Familien- und Bekanntenkreis.

Die Formen der Gewaltanwendung sind vielfältig.


Formen der Gewalt

Körperliche Misshandlung

Unter körperliche Misshandlung fallen alle Formen physischer Gewalt, egal ob im Affekt oder als bewusst geplante "Erziehungsmaßnahme". Beispiele sind die "g'sunde Watsch'n", Quälen oder Schlagen.

Sexuelle Gewalt

Sexuelle Gewalt bedeutet, dass eine Person ihre eigene Überlegenheit oder die Unwissenheit, das Vertrauen oder die Abhängigkeit einer beziehungsweise eines Jugendlichen benützt, um eigene sexuelle Bedürfnisse oder jene von anderen Personen zu befriedigen.

Folgende Handlungsweisen gelten als sexuelle Gewalt:

  • Ein Kind zur eigenen sexuellen Erregung anfassen oder sich von ihm berühren lassen
  • Ein Kind zwingen, sich nackt betrachten zu lassen
  • Kinder für pornografische Zwecke missbrauchen oder ihnen pornografisches Material wie etwa Filme oder Zeitschriften zeigen
  • Kinder im Intimbereich berühren und/oder sie zum Geschlechtsverkehr zwingen
  • Kinder vergewaltigen

Seelische und körperliche Vernachlässigung

Seelische und körperliche Vernachlässigung bedeutet, dass die emotionalen, seelischen und körperlichen Bedürfnisse eines Kindes nicht ausreichend beachtet werden. Entwicklungsrückstände, Verhaltensstörungen und unter Umständen eine lebensbedrohende gesundheitliche Gefährdung können entstehen. Beispiele: ein Kleinkind ins Gitterbett sperren und weggehen oder ein Baby mangelhaft ernähren und pflegen.

Emotionale/psychische Misshandlung

Emotionale/psychische Misshandlung umfasst alle Handlungen, durch die Kinder oder Jugendliche Ablehnung, Demütigung oder das Gefühl von Wertlosigkeit erfahren sowie bedroht und geängstigt werden. Beispiele: Psychoterror, Herabwürdigen oder Androhungen, durch die sich das Kind seelisch vernichtet fühlt.

Miterleben von Gewalt

Wenn Familienmitglieder einander misshandeln, sind Kinder mit betroffen. Sie erleben Angst, Ohnmacht und fühlen sich im Stich gelassen. Ihre Entwicklungschancen sind beeinträchtigt und sie lernen, dass Konflikte (nur) mit Gewalt gelöst werden.

Gewalt ist keine Lösung

Kindererziehung kann sehr belasten, besonders wenn Sie das Gefühl haben, keine Unterstützung zu bekommen. Oft wird die eigene Hilflosigkeit zur Wut. Holen Sie sich daher Unterstützung, bevor Ihnen alles zu viel wird.

Die Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe aus den Bereichen Sozialpädagogik, Sozialarbeit und Psychologie beraten Sie gerne. Wenden Sie sich an die Servicestelle, die Regionalstellen - Soziale Arbeit mit Familien, besuchen Sie ein Familienzentrum oder nützen Sie die E-Mail-Beratung der Kinder- und Jugendhilfe.

Gewalt an Kindern erkennen

Erwachsene sollten im Umgang mit Kindern und Jugendlichen besonders aufmerksam sein. Denn außergewöhnliches oder plötzlich verändertes Verhalten kann auf Gewalterfahrungen hinweisen.

Gewalt an Kindern erkennen

Hilfe bei Gewalt in der Familie

Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalt sind, sollten unbedingt mit jemandem darüber reden. Das können Freund*innen, Lehrer*innen, Verwandte, Nachbar*innen oder andere Erwachsene sein, denen sie vertrauen.

Alle Regionalstellen - Soziale Arbeit mit Familien der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe sind ebenfalls für Kinder, Jugendliche und ihre Familien da. Die Sozialarbeiter*innen informieren über Hilfsmaßnahmen im Krisenfall und können auch kurzfristige Sofortmaßnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen setzen.

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