Wahlen und Wahlberechtigte
Warum sind Wahlen wichtig?
Ein wichtiges Prinzip von Demokratien ist, dass von Gesetzen betroffene Menschen auch darüber mitbestimmen können, wer über diese Gesetze entscheidet. Bei Wahlen zu gesetzgebenden Körperschaften, wie zum Beispiel EU-Parlament, Nationalrat oder Wiener Landtag, werden Parteien gewählt, deren Abgeordnete in der Folge Gesetze beschließen und auch wichtige parlamentarische Kontrollfunktionen ausüben. Nach einer Wahl bildet sich auch die Regierung neu. So wird nach der Nationalratswahl eine neue Bundesregierung und nach einer Landtagswahl eine neue Landesregierung gebildet.
Dürfen alle Wiener*innen wählen?
Das Wahlrecht ist in Österreich an die Staatsbürgerschaft gekoppelt. Wiener*innen ohne österreichische Staatsbürgerschaft dürfen weder auf Bezirks-, Gemeinde-, Landes- noch Bundesebene wählen. Davon ausgenommen sind EU-Bürger*innen, die zumindest ihre Bezirksvertretung wählen dürfen.
Bei der Wiener Gemeinderatswahl 2025 sind insgesamt 1.109.936 Wiener*innen wahlberechtigt. Mehr als jede*r dritte Wiener*in im wahlfähigen Alter darf bei der Wiener Gemeinderatswahl 2025 nicht wählen (610.795 Personen).
Unter den jüngeren Wiener*innen ist der Anteil der nicht Wahlberechtigten am größten: 44 Prozent der 16 bis 30-jährigen Wiener*innen und 46 Prozent der 31 bis 44-jährigen Wiener*innen dürfen bei der Wiener Gemeinderatswahl 2025 nicht mitbestimmen.
Leben die nicht wahlberechtigten Wiener*innen erst seit Kurzem in Österreich?
Die Mehrheit der aktuell vom Wahlrecht ausgeschlossenen Wiener*innen lebt schon lange in Österreich.
2024 lebten 55 Prozent der nicht wahlberechtigten Wiener*innen im wahlfähigen Alter schon 10 Jahre oder länger in Wien. 11 Prozent der bei der Wiener Gemeinderatswahl 2025 nicht wahlberechtigten 16 bis 30-Jährigen Wiener*innen sind in Österreich geboren.
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Integration und Diversität
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