Wahlen und Wahlberechtigte

Warum sind Wahlen wichtig?

Ein wichtiges Prinzip von Demokratien ist, dass von Gesetzen betroffene Menschen auch darüber mitbestimmen können, wer über diese Gesetze entscheidet. Bei Wahlen zu gesetzgebenden Körperschaften, wie zum Beispiel EU-Parlament, Nationalrat oder Wiener Landtag, werden Parteien gewählt, deren Abgeordnete in der Folge Gesetze beschließen und auch wichtige parlamentarische Kontrollfunktionen ausüben. Nach einer Wahl bildet sich auch die Regierung neu. So wird nach der Nationalratswahl eine neue Bundesregierung und nach einer Landtagswahl eine neue Landesregierung gebildet.

Dürfen alle Wiener*innen wählen?

Das Wahlrecht ist in Österreich an die Staatsbürgerschaft gekoppelt. Wiener*innen ohne österreichische Staatsbürgerschaft dürfen weder auf Bezirks-, Gemeinde-, Landes- noch Bundesebene wählen. Davon ausgenommen sind EU-Bürger*innen, die zumindest ihre Bezirksvertretung wählen dürfen.

Aktuell sind 587.486 Wiener*innen im wahlfähigen Alter aufgrund einer fehlenden österreichischen Staatsbürgerschaft vom Wahlrecht auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene ausgeschlossen (Stand 1.1.2024).

Bei der Nationalratswahl 2024 durften somit 35 Prozent der Wiener*innen im wahlfähigen Alter nicht mitbestimmen.

Unter den jüngeren Wiener*innen ist der Anteil der Nicht-Wahlberechtigten noch höher. 41 Prozent der 16- bis 24-jährigen Wiener*innen (87.291 Personen) durften bei der Nationalratswahl 2024 aufgrund einer fehlenden österreichischen Staatsbürgerschaft nicht wählen.

43 Prozent der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Wiener*innen im wahlfähigen Alter sind EU-Bürger*innen oder kommen aus einem EFTA-Land, 57 Prozent kommen aus einem europäischen oder außereuropäischen Drittstaat.

Sind Nicht-Wahlberechtigte erst seit Kurzem da?

Die Mehrheit der aktuell vom Wahlrecht ausgeschlossenen Wiener*innen lebt schon lange in Österreich.

55 Prozent der im Jahr 2024 nicht wahlberechtigten Wiener*innen im wahlfähigen Alter leben schon 10 Jahre oder länger in Wien. 5 Prozent der nicht wahlberechtigten Wiener*innen im wahlfähigen Alter sind in Österreich auf die Welt gekommen, unter den 16- bis 24-Jährigen Nicht-Wahlberechtigten sind es 15 Prozent.

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