Fallbeispiele für Zivilcourage bei Gewalt gegen Frauen
Viele Menschen kommen in die Situation, Zeug*in einer Grenzüberschreitung oder eines Übergriffs an einer Frau im öffentlichen Raum zu werden. Diese Situationen sind unerwartet, sie verunsichern und hinterlassen Ratlosigkeit in Bezug auf die Frage, was wohl die richtige Reaktion wäre. Die Barriere, sich einzumischen, scheint zu groß, die Argumente dagegen scheinen überwältigend. Es gibt Möglichkeiten, diese Hürden zu überwinden und effektiv zu handeln, ohne sich selbst dabei zu gefährden. Denn es darf nicht sein, dass das Opfer - das durch die Situation ohnehin völlig überfordert und belastet ist - handeln muss und dabei völlig allein gelassen wird.
Zusammen gegen Gewalt aufzutreten macht stark und kann Gewalt verhindern. Es zeigt den Tätern, dass sie nicht unbemerkt, ungehindert und ungestraft handeln können. Es stärkt die Zuversicht, selbst auch Hilfe in einer ähnlichen Situation zu erhalten. Gemeinsam gegen Gewalt auftreten - Hinschauen. Handeln. Helfen!
Fallbeispiel 1
In Ihrem Haus sehen Sie das Paar aus der Nachbarwohnung. Die Frau weint, der Mann rüttelt sie, hält sie fest und beschimpft sie.
Was können Sie als Beobachter*in tun?
Bewahren Sie einen Sicherheitsabstand. Wenn Sie die Gefahrensituation nicht wirklich einschätzen können, aber das Gefühl haben, dass die Situation weiter eskalieren könnte, rufen Sie die Polizei unter der Telefonnummer 133. Stehen Sie als Zeug*in nach Eintreffen der Polizei zur Verfügung.
Fallbeispiel 2
Sie sitzen in der U-Bahn und beobachten folgende Situation: Langsam und für andere fast unauffällig, berührt der Mann den Oberschenkel der Frau. Es ist ihr sichtlich unangenehm, sie sitzt wie versteinert und starrt nach vorne.
Was können Sie als Beobachter*in tun?
Behalten Sie diese Beobachtung und das mulmige Gefühl nicht für sich. Machen Sie einen anderen Fahrgast darauf aufmerksam. Es ist immer besser, wenn mehrere Personen aufmerksam sind. Nehmen Sie mit der Betroffenen Sichtkontakt auf und fragen Sie sie, ob Sie etwas für sie tun können. In den meisten Fällen wird der Täter von der Handlung ablassen und sich entfernen. Falls nicht, nutzen Sie die nächstgelegene Notrufstelle im U-Bahn-Zug, stellen Sie Kontakt zur Fahrerkabine her und schildern Sie die Situation kurz. Die Fahrer*innen werden unverzüglich die notwendigen Schritte einleiten.
Fallbeispiel 3
Sie sitzen in einem Lokal und beobachten folgende Szene: Eine Frau wirkt stark betrunken, ein Mann will sie aus dem Lokal bringen. Es ist nicht klar, ob die Frau das möchte.
Was können Sie als Beobachter*in tun?
Trauen Sie ihrem Bauchgefühl. Schlimmstenfalls haben Sie sich zu Unrecht Gedanken gemacht und der Mann ist unterstützend und in guter Absicht. Informieren Sie Personen, mit denen Sie im Lokal sind, und das Lokalpersonal, was Sie beobachten und dass Sie sich vergewissern wollen, dass alles in Ordnung ist. Gehen Sie auf die Frau zu und fragen Sie sie, ob sie mit dem Mann mitgehen möchte und ob Sie etwas für sie tun können. Sollte die Frau bestätigen, dass sie Angst hat, mit dem Mann mitzugehen, ersuchen Sie das Lokalpersonal, dafür zu sorgen, dass der Mann die Frau in Ruhe lässt und der Mann aus dem Lokal verwiesen wird.
Frauennotruf
Sie haben etwas Ähnliches beobachtet oder erlebt und es geht Ihnen nicht mehr aus dem Kopf? Die Beraterinnen des 24-Stunden-Frauennotrufs: 01 71 71 9 sind für Sie da. Oder schreiben Sie eine E-Mail an frauennotruf@wien.at.
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