Technik- und Cyber-Gewalt
Durch die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft und Nutzung der Technik in vielen Bereichen wird Gewalt auch mehr und mehr über das Internet und Handy ausgeübt (Cyber-Gewalt).
In Paarbeziehungen wird Cyber-Gewalt häufig in Verbindung mit anderen Gewaltformen wie psychischer, körperlicher oder sexualisierter Gewalt ausgeübt. Oft versucht der Gewalt ausübende Partner auch nach einer Trennung, Macht und Kontrolle über die Frau auszuüben, sie zu ängstigen, unter Druck zu setzen und zu erniedrigen und bedient sich dabei der virtuellen Welt und diverser technischer Möglichkeiten.
Technologien können bei Gewaltbetroffenheit lebensrettend sein (zum Beispiel Handy, Notruftasten, Panikknöpfe) und Zugang zu wertvollen Informationen und Beratung bieten. Gleichzeitig können sie aber missbräuchlich verwendet werden, zum Beispiel zur Überwachung, Verfolgung oder Diskreditierung. Den Betroffenen ist oft nicht bewusst, wie die Täter*innen an gewisse Informationen gelangt sind.
Was ist Cyber-Gewalt?
Die häufigsten Formen von Cyber-Gewalt sind:
Beratung und Unterstützung
Cyber-Gewalt ist Gewalt, wird aber - noch öfter als andere Gewaltformen - häufig verharmlost oder gar nicht erst als Gewalt erkannt. Wichtig ist, dass Sie sich wehren und sich von einer spezialisierten Beratungseinrichtung zu den rechtlichen und technischen Möglichkeiten beraten lassen.
Lassen Sie sich auch bei der Erstellung eines (digitalen) Sicherheitsplans helfen, der Sie vor weiterer Gewalt schützen kann. So können Sie die Kontrolle über das eigene Leben und die eigenen Entscheidungen zurückbekommen.
Ein Handout für Betroffene gibt Beispiele zur ersten Sicherheitsplanung und Beweismittelsicherung:
Handout herunterladen (500 KB PDF)
Spezialisierte Beratungsstellen
Der 24-Stunden-Frauennotruf der Stadt Wien berät Frauen und Mädchen ab 14 Jahren, die von sexualisierter, körperlicher und/oder psychischer Gewalt betroffen sind - egal, ob die Gewalt "in der realen Welt" oder "in der virtuellen Welt" ausgeübt wird. Das Frauennotruf-Team ist täglich von 0 bis 24 Uhr unter der Telefonnummer 01 71 71 9 erreichbar. Alle Beratungsangebote sind kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym. Der Zugang zur Beratungsstelle und die Räume sind barrierefrei.
Die Kompetenzstelle gegen Cyber-Gewalt an Frauen unterstützt bei Anliegen zu Cyber-Stalking, Cyber-Mobbing oder "Hass im Netz". Der Fokus liegt dabei auf Gewalt im Beziehungskontext (ehemalige oder bestehende Paar-Beziehungen, Arbeits- oder Wohnumfeld, et cetera).
Folgende Beratungseinrichtungen bieten ebenfalls Unterstützung bei Technik- und Cyber-Gewalt in Beziehungen:
- 24-Stunden Frauennotruf der Stadt Wien
- Telefon: + 43 1 71 71 9
- Ergänzendes Beratungsangebot durch die Kompetenzstelle gegen Cyber-Gewalt: Im Rahmen der Kompetenzstelle gegen Cyber-Gewalt der Stadt Wien können die IT-Sicherheitsexpert*innen der Stadt Wien (WienCERT) von den Beraterinnen des 24-Stunden Frauennotrufs bei Bedarf bei technischen Fragen beigezogen werden.
- Frauenhäuser Wien
- Telefon: +43 1 512 38 39
- Frauenhaus Notruf: 05 77 22
- Gruppenangebot für Frauen zum Thema Cyber-Gewalt
- Ergänzendes Beratungsangebot durch die Kompetenzstelle gegen Cyber-Gewalt: Auch Beraterinnen der Wiener Frauenhäuser können im Rahmen der Kompetenzstelle gegen Cyber-Gewalt der Stadt Wien die IT-Sicherheitsexpert*innen der Stadt Wien (WienCERT) bei Bedarf bei technischen Fragen beiziehen.
- Gewaltschutzzentrum Wien
- Telefon: +43 1 585 32 88
- Frauenhelpline gegen Gewalt
- Telefon: 0800 222 555
- Frauen* beraten Frauen*
- Telefon: +43 1 587 67 50
- Landeskriminalamt Wien, Kriminalprävention
- Telefon: 0800 21 63 46
- Meist Anrufbeantworter. Sie werden zurückgerufen.
- ZARA Beratungsstelle bei (allen Formen von) Hass im Netz/Hatespeech
- Telefon: +43 1 929 13 99
- FairesNetz
- Internet-Ombudsstelle
- Safer Internet
- Netzbeweis.com
- Unterstützung bei gerichtstauglicher Beweismittelsicherung in sozialen Medien
- RTR - Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
- Einreichung von Beschwerden, wenn ein strafrechtlich relevanter Beitrag in (großen) sozialen Medien trotz Meldung (nach dem Kommunikationsplattformengesetz KoPl-G) nicht gelöscht wurde.
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