Stalking und Cyber-Stalking
Der Begriff "Stalking" bezeichnet das über einen längeren Zeitraum wiederholte Kontaktieren und beharrliche Verfolgen einer Person gegen deren Willen. Die verfolgte Person wird dadurch in ihrer Lebensführung unzumutbar beeinträchtigt.
"Cyber-Stalking" ist eine Form des Stalkings, bei der das Internet oder andere Kommunikationstechnologien, zum Beispiel das Handy, benutzt werden, um andere Personen beharrlich zu verfolgen.
Stalking ist psychische Gewalt und ein Eingriff in das Recht auf Privatsphäre. Es wird gezielt eingesetzt, um Macht und Kontrolle über eine andere Person zu erlangen, um sie unter Druck zu setzen und/oder zu beunruhigen.
Stalking-Mittel
Stalker*innen bedienen sich vielfältiger Mittel, beispielsweise:
- Wiederholtes Aufsuchen der räumlichen Nähe des Opfers (zum Beispiel Auflauern vor der Wohnung oder vor der Arbeitsstätte des Opfers)
- Verfolgungen (zum Beispiel Nachgehen auf der Straße)
- Wiederholte Kontaktaufnahme durch Telefonanrufe, E-Mail- oder SMS-Sendungen
- Wiederholtes Zusenden von Brief- oder Paketsendungen oder wiederholte unerwünschte Geschenke (zum Beispiel Anbringen von Blumen an der Windschutzscheibe des Autos des Opfers)
- Wiederholte Kontaktaufnahmen und Verfolgungshandlungen in der sogenannten "virtuellen" Welt (Cyber-Stalking)
"Anti-Stalkinggesetz"
Seit 1. Juli 2006 ist in Österreich das sogenannte "Anti-Stalkinggesetz" in Kraft. Mit diesem wurde der § 107a "Beharrliche Verfolgung" in das österreichische Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen. Er stellt diverse Stalking-Handlungen unter Strafe.
Alle unter die Bestimmung des § 107a StGB fallenden Handlungen sind strafbar und können bei der Polizei angezeigt werden - die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) müssen daraufhin ermitteln (Offizialdelikt).
Maßnahmen gegen (Cyber-)Stalking
In einem akuten Fall von Stalking kann die Polizei gegen den*die Täter*in auch ein Betretungs- und Annäherungsverbot gemäß § 38a Sicherheitspolizeigesetz aussprechen. Er oder sie darf den Wohnbereich des Opfers sowie die unmittelbare Umgebung für 2 Wochen nicht mehr betreten.
Opfer von Stalking können auch eine einstweilige Verfügung gemäß § 382g Exekutionsordnung beim Bezirksgericht ihres Wohnsitzes beantragen. Das Gericht kann gegen den*die Stalker*in folgende Maßnahmen erlassen:
- Verbot der persönlichen Kontaktaufnahme und Verfolgung
- Verbot brieflicher, telefonischer oder sonstiger Kontaktaufnahme
- Verbot des Aufenthalts an bestimmten Orten
- Verbot der Weitergabe und Verbreitung von persönlichen Daten und Fotos
- Verbot, Waren oder Dienstleistungen unter Verwendung personenbezogener Daten des Opfers zu bestellen
- Verbot, einen Dritten zur Kontaktaufnahme mit dem Opfer zu veranlassen
Beratung und Unterstützung
Wenn Sie von (Cyber-)Stalking betroffen sind, lassen Sie sich unbedingt zu Ihren Möglichkeiten beraten.
Der 24-Stunden-Frauennotruf der Stadt Wien berät Frauen und Mädchen ab 14 Jahren, die von sexualisierter, körperlicher und/oder psychischer Gewalt betroffen sind - egal, ob die Gewalt "in der realen Welt" oder "in der virtuellen Welt" ausgeübt wird. Das Frauennotruf-Team ist täglich von 0 bis 24 Uhr unter der Telefonnummer 01 71 71 9 erreichbar. Alle Beratungsangebote sind kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym. Der Zugang zur Beratungsstelle und die Räume sind barrierefrei.
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