Richtlinien für Sprache, Social Media und Transparenz

Tastatur, Computermaus, Notizbuch und Telefon auf Holzoberfläche

Manche Richtlinien sind durch Bundesgesetze geregelt oder innerhalb der Wiener Stadtverwaltung durch Erlässe vorgeschrieben, andere sind eher Empfehlungen und Hilfestellungen.

Social Media Richtlinien

Mit der rasanten Entwicklung von Web 2.0 und Social Media-Plattformen wie X, Facebook, Instagram oder YouTube hat sich die Kommunikation im Internet massiv verändert.

Soziale Netzwerke und Gemeinschaften (Communities) sind entstanden, über die Nutzer*innen persönliche Informationen, Daten, Meinungen, Eindrücke und Erfahrungen austauschen.

Innerhalb der Wiener Stadtverwaltung gelten eigene Richtlinien für den verantwortungsvollen Umgang mit Sozialen Medien.

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Medientransparenz

Seit 2012 verpflichtet das Medientransparenzgesetz viele öffentliche Rechtsträger*innen dazu, ihre Ausgaben für Werbung und Informationsschaltungen bekannt zu geben. Auch die Stadt Wien gibt ihre Ausgaben für kommerzielle Kommunikation bekannt. Die gesetzliche Grundlage bildet das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz, (MedKF-TG).

Halbjährlich müssen Rechtsträger*innen ihre Ausgaben auf einer Webschnittstelle der KommAustria bekanntgeben:

Neben der Bekanntgabepflicht müssen bestimmte öffentliche Rechtsträger*innen auch inhaltliche Vorgaben für kommerzielle Kommunikation beachten. Grundlage dafür bildet nicht nur das Medientransparenzgesetz, sondern in Wien auch eine Verordnung der Wiener Landesregierung über die inhaltliche Gestaltung kommerzieller Kommunikation und entgeltlicher Einschaltungen.

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Leicht verständliche Sprache

Immer mehr schriftliche Informationen der Stadt Wien sollen leicht verständlich formuliert werden. Im Leitfaden für die Leicht verständliche Sprache (LVS) gibt es Empfehlungen, wie oft verwendete Formulierungen verändert werden können, damit sie leicht verständlich sind.

Seit 2018 werden die Prinzipien der Leicht verständlichen Sprache innerhalb der Stadt Wien schrittweise ausgerollt. Dies erfolgt über Beratung, die exemplarische Überarbeitung von Texten und über die Schulung von Personen, die Texte schreiben. Die Dienststellen entscheiden selbstständig, ob und wie die Prinzipien der Leicht verständlichen Sprache bei ihnen weiterverbreitet und umgesetzt werden.

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Eva Gassner

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Stadt Wien | Kommunikation und Medien
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