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Landtag

21. Wahlperiode

36. Sitzung vom 26. September 2024

Sitzungsbericht

 

(Beginn um 9.01 Uhr)

 

Vorsitzende: Zweiter Präsident Ing. Christian Meidlinger und Dritter Präsident Mag. Manfred Juraczka

 

Schriftführerinnen bzw. Schriftführer: Abg. Mag. Michael Aichinger, Abg. Safak Akcay, Abg. Ilse Fitzbauer, Abg. Dr. Katarzyna Greco, MIEM, Abg. Silvia Janoch und Abg. Dr. Josef Mantl, MA

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger eröffnet die Sitzung.

 

1. Entschuldigt sind Abg. Peter Florianschütz, MA, Abg. Markus Gstöttner, MSc, Abg. Sabine Keri, Abg. Julia Klika, BEd, Abg. Ingrid Korosec, Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia, Abg. Ömer Öztas, Abg. Benjamin Schulz, Abg. Wolfgang Seidl, Erster Präsident Ernst Woller und Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler sowie zeitweilig Abg. Mag. Dolores Bakos, BA, Abg. Stefan Berger, Abg. Mag. Caroline Hungerländer, Abg. Barbara Novak, MA und Abg. Yvonne Rychly.

 

2. Präsident Ing. Christian Meidlinger gibt bekannt, dass gemäß § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien folgende mündliche Anfrage in der Präsidialkonferenz nicht zugelassen wurde:

 

(FSP-1277230-2024-KFP/LM) Anfrage von Abg. Stefan Berger an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz:

 

"Weil sie ihr Kopftuch ablegte, wurde eine ehemalige Religionslehrerin von ihrem einstigen Arbeitgeber - der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) - unter Druck gesetzt und ihr Anliegen einer Festanstellung bei der Stadt Wien verwehrt. Diesem Vorwurf hat das Arbeits- und Sozialgericht Wien in einem erstinstanzlichen Urteil recht gegeben. Fachinspektoren sei das Ablegen des Kopftuches ein Dorn im Auge gewesen. Jene Fachinspektoren werden von der Glaubensgemeinschaft eingesetzt, um die Arbeit von Lehrenden zu kontrollieren. Ihr Ansuchen auf Anstellung bei der Stadt Wien, das die IGGÖ an die Bildungsdirektion weitergeben muss, sei aber nicht bearbeitet worden. Hatte dieses Verhalten und das Urteil Konsequenzen bezüglich der Fachinspektoren für die IGGÖ seitens des Landes Wien?"

 

3. In der Fragestunde werden von Präsident Ing. Christian Meidlinger folgende Anfragen aufgerufen und von den Befragten beantwortet:

 

(FSP-1277229-2024-KFP/LM) 1. Anfrage von Abg. Stefan Berger an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz:

 

"Wenn Lehrerinnen und Lehrer über Monate hinweg ihr Gehalt nicht bekommen oder in Schulklassen auf Grund von Personalmangel kein Unterricht stattfinden kann (z.B. Volksschulklasse in Hernals), dann müssen alle Alarmglocken läuten. Obwohl administrative Probleme in der Bildungsdirektion, der Bildungsdirektor ist auch der Landesregierung weisungsgebunden, seit Jahren bekannt sind, ist es offensichtlich auch nach vier Jahren NEOS-Regierungsbeteiligung nicht möglich, für professionelle Abläufe zu sorgen. Wann gedenken Sie als zuständiges Mitglied der Wiener Landesregierung, hier alle erforderlichen Maßnahmen zu setzen?"

 

(FSP-1271838-2024-KGR/LM) 2. Anfrage von Abg. Mag. Barbara Huemer an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport:

 

"Die öffentlich bekannt gewordenen Pläne eines Verkaufes der VAMED-Rehakliniken an den französischen Finanzinvestor PAI sollen auch den 60-Prozent-Anteil der VAMED Management und Service GmbH (VMS) an der API Betriebs gemeinnützige GmbH (Anton Proksch Institut) betreffen. Gemäß § 5 Krankenanstaltengesetz des Bundes in Verbindung mit § 8 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 bedarf jede Übertragung - auch eines Teiles - von Krankenanstalten bzw. eines Ambulatoriums an andere Rechtsträger der Bewilligung der Wiener Landesregierung. Liegt Ihnen als zuständigem Stadtrat für Soziales, Gesundheit und Sport betreffend die API Betriebs gemeinnützige GmbH (Anton Proksch Institut) bereits ein Ansuchen um eine solche Bewilligung vor?"

 

(FSP-1277559-2024-KVP/LM) 3. Anfrage von Abg. Mag. Caroline Hungerländer an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport:

 

"Bereits 2017 konnte der Rechnungshof die unterschiedliche Bemessung der Mindestsicherung einer Lebens- und einer Wohngemeinschaft in Wien sachlich nicht nachvollziehen, zumal auch letztere zumeist aus wirtschaftlichen Gründen, etwa zur Teilung der Kosten, gebildet wurden (Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Wien - Reihe BUND 2017/32 - Reihe WIEN 2017/8). Trotz dieser Kritik wird jeder Einzelne gemäß § 8 Abs. 2 Z 1 lit. a iVm § 7 Abs. 2 Z 1 WMG weiterhin als eigene Bedarfsgemeinschaft gewertet und erhält je 100 Prozent. Mittlerweile wird zudem auf Grundlage des SH-GG der Landesgesetzgebung die Vorgabe erteilt, dass Sozialhilfeleistungen im Rahmen von Haushaltsgemeinschaften degressiv abgestuft festzulegen sind. Ebenso ist normiert, dass eine Haushaltsgemeinschaft mehrere in einer Wohneinheit oder Wohngemeinschaft lebende Personen bilden, soweit eine gänzliche oder teilweise gemeinsame Wirtschaftsführung nicht auf Grund besonderer Umstände ausgeschlossen werden kann. Warum wird seitens des Landes Wien trotz der klaren Vorgaben der Grundsatzgesetzgebung sowie der Mahnungen des Rechnungshofes weiterhin derart pauschal und praktisch ohne Ausnahme an diesen Regelungen für Erwachsenen-Wohngemeinschaften festgehalten?"

 

(FSP-1259272-2024-KSP/LM) Gemäß § 34 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien entfällt die Beantwortung der 4. Anfrage von Abg. Benjamin Schulz an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke:

 

"Sehr geehrter Herr Landesrat! Der Vienna Meeting Fund, ursprünglich eine Reaktion auf die schwierige Situation des Kongresstourismus inmitten der Pandemie, feierte vor kurzem seinen dritten 'Geburtstag'. Welche Ergebnisse hat dieses Werkzeug für den Standort hervorgebracht und inwiefern wurde er, abseits als Notmaßnahme wegen COVID-19, weiterentwickelt?"

 

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