Landtag, 34. Sitzung vom 19.06.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 29 von 79
wirklich aufregt und was manche Vorredner dazu animiert, nicht mehr zur Sache zu reden oder zum Bericht.
Der Kollege Ellensohn macht da ein bisschen Bezirksvorsteher-Bashing und der Kollege Taborsky Ministerinnen-Bashing. Beides hat mit der Sache nichts zu tun, aber weil man es halt irgendwie grad im Herzen trägt, muss man irgendeinen Tagesordnungspunkt nehmen, wo man das herauslässt. Das ist auch nichts dramatisch Schlechtes, aber ich bin immer dafür, dass man zur Sache spricht, und das, was auf der Tagesordnung ist, anspricht. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Na ja, du schweifst manchmal auch ganz gerne ab!) Aber ist okay, ist auch nichts Schlimmes.
Wichtig ist auch, dass die Länder mit dieser großen Bundesverfassungsreform einen Teil der Judikative bekommen haben, das ist auch gut. Wie ich schon gesagt habe, ist im Bericht festzustellen, dass wir mit 1. Juli 2022 dort 13 neue Richter bekommen konnten, 2 neue Richter mit 1. Jänner 2023. Insgesamt gibt es 20 Rechtspfleger, 10 juristische Mitarbeiter oder rechtskundige Bedienstete, und die Gesamtzahl der Kanzleibediensteten ist 81. Wenn man die Zahlen mit den Ausgaben, die es gegeben hat, vergleicht - wir müssen natürlich die Inflation berücksichtigen, sie war zwar in den letzten 2 Jahren hoch, aber so hoch auch wieder nicht -, so muss man sagen, dass von 2014 bis 2023 immerhin die Personalausgaben von 12,887 Millionen gerundet auf 18,043 Millionen gestiegen sind. Ich habe jetzt die Inflation und die Lebenserhaltungskostensteigerung nicht genau mitgerechnet, aber überschlagsmäßig würde ich sagen, das ist doch sogar eine höhere Steigerung, als die Inflation in dieser Zeit war. Ich meine, es ist gut, dass wir weitere Steigerungen haben, auch wenn ich im Bericht der Landesregierung gelesen habe - das steht zum Schluss -, dass die Belastung insgesamt abgenommen hat in jüngerer Zeit. Aber da wird sicher der Herr Präsident auch noch dazu Stellung nehmen.
Wo es eine Differenz gibt, nicht nur zwischen dem Landesverwaltungsgericht und der Landesregierung, sondern auch mit mir und meiner Fraktion, ist die Interpretation in Punkt 4 Richterliche Unabhängigkeit, wo schon wieder, muss ich dazusagen, die Kritik kommt, dass der Präsident und der Vizepräsident des Landesverwaltungsgerichts von der Landesregierung bestellt werden, und zwar bestellt, ohne - wie es bei den sonstigen Mitgliedern ist - Vorschläge einzuholen. Das, sage ich, ist einfach der Wortlaut des Art. 134 Abs. 2 der Bundesverfassung. Die Bundesverfassung kann auch nicht eine Empfehlung der GRECO außer Kraft setzen, das muss man schon auch dazusagen.
Infolgedessen, finde ich schon, sind wir auf sehr sicherem Boden, dass wir auf Basis der Bundesverfassung die Präsidenten und die Vizepräsidenten des Landesverwaltungsgerichts Wien ernennen, wie übrigens auch alle anderen Bundesländer, das muss schon dazugesagt werden.
Sonst ist anzuführen, dass von allen das Landesverwaltungsgericht Wien am meisten zu tun hat. Auch das ist eine gute Sache, die besonderen Dank bei uns hervorruft. Es wird auch noch ein Mangel bei den Amtssachverständigen angeführt. Grundsätzlich, das durchzieht die gesamte Gerichtsbarkeit, sind in verschiedenen Bereichen zu wenige Amtssachverständige da, das stimmt, weil einfach, glaube ich, die Amtssachverständigen zu wenig Cash kriegen, sagen wir es einmal so. Die kriegen teilweise nicht wirklich das, was sie leisten, und dadurch ist das Angebot nicht sehr groß, und dadurch dauert es wiederum manchmal länger. Ich würde an alle appellieren - das richtet sich in dem Fall eher an den Bund, der viel mehr für Amtssachverständige zuständig ist -, dass man da vielleicht nachbessert.
Sonst, würde ich sagen, können wir sehr zufrieden sein mit der Arbeit des Landesverwaltungsgerichtes Wien. Das nimmt eine sehr gute Entwicklung. Man merkt auch an unserer Debatte, dass eine sehr große Zufriedenheit und Einmütigkeit herrschen. Herr Präsident, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlichen Dank und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Abg. Kowarik, und ich erteile es ihm. Bitte.
Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Berichterstatter, Präsident des Verwaltungsgerichtes Wien!
Ich muss mich eingangs entschuldigen, dass ich zu spät gekommen bin zur Debatte. Bitte nicht zu verstehen als Geringschätzung des Themas oder als Geringschätzung des Gerichtes, aber mir geht es offensichtlich genauso wie den Richtern am Verwaltungsgericht Wien, die auch überbordend viel Arbeit haben. Ich habe das auch, und daher bitte ich um Nachsicht, ich konnte erst jetzt eintreffen.
Ich habe noch das meiste gehört - Kollege Weber, bitte um Entschuldigung, das konnte ich nicht nachvollziehen, ich bin dann eingestiegen beim Kollegen Ellensohn. Das hat schon ein bisschen etwas mit dem Verwaltungsgericht zu tun, was er uns da erzählt hat, um auf den Kollegen Stürzenbecher einzugehen. Da sieht man, die Arbeit des Verwaltungsgerichtes wäre unnötig gewesen, das hätten wir uns sparen können, wenn die transparenteste Stadt Österreichs oder sogar der Welt oder, ich weiß nicht, des ganzen Weltalls, wie wir uns ja immer selbst titulieren, gemacht hätte, was gesetzlich vorgesehen gewesen wäre. Da hätten wir uns das gespart und das Verwaltungsgericht hätte nicht so viel unnötige Arbeit gehabt. - Wobei, die Arbeit war nötig, das muss man auch dazusagen, weil wenn ein Rechtunterworfener zu seinem Recht kommen will, haben wir genau dazu die Gerichte. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Dazu sind sie da.) Dazu sind sie da, ja. Vielleicht lernt die Verwaltung auch etwas daraus.
Der Kollege Stürzenbecher hat uns schon einen geschichtlichen Abriss gegeben, ich stimme mit dem meisten überein. Auch die Vita oder die Entstehungsgeschichte unseres Gerichtes ist korrekt. Es war halt ein sehr schwerer Beginn bei uns in Wien, wir haben das schon oft genug diskutiert, aber das war vielleicht auch ein Zeichen, wie schwer sich der Magistrat getan hat, ein neues Verwaltungsgericht, ich möchte nicht sagen, zu ak
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