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Landtag, 34. Sitzung vom 19.06.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 28 von 79

 

Das rechtfertigt auch nicht den Inhalt dieser Entscheidung, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.) Also das ist meine persönliche Ansicht, ich bin sehr froh darüber, dass der Bundeskanzler angekündigt hat, das auch gerichtlich prüfen zu lassen.

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt zum Wiener Landesverwaltungsgericht. Dieses Jahr markiert das 10. Jahr des Bestehens des Verwaltungsgerichts Wien, wurde schon gesagt, und es ist beeindruckend, zu sehen, wie viel in dieser Zeit erreicht wurde. Das Verwaltungsgericht Wien hat im Jahr 2023 insgesamt 16.300 neue Verfahren verzeichnet und rund 16.600 Fälle abgeschlossen. Diese Zahlen sind bemerkenswert, besonders wenn man bedenkt, dass das Gericht mit einer Pensionierungswelle und krankheitsbedingten Abwesenheiten konfrontiert war, was eine erhebliche Mehrbelastung für die verbliebenen Richterinnen und Richter bedeutet hat. Trotz dieser Herausforderung konnte die Zahl an anhängigen Verfahren weiter reduziert werden.

 

Ein besonderer Schwerpunkt des Berichts liegt auf der Personalentwicklung. Es wurden 13 neue RichterInnen im Jahr 2022 und 2 weitere im Jahr 2023 ernannt. Dennoch bleibt die Zahl der Vollzeitäquivalente unter dem Stand der Vorjahre, was die Dringlichkeit zusätzlicher Ernennungen und die Schaffung von Überhangbesetzungen unterstreicht, um gegen die kommenden Pensionierungen gewappnet zu sein.

 

Das Verwaltungsgericht Wien hat auch erhebliche Fortschritte im Bereich der Verfahrensdauer gemacht. Die durchschnittliche Dauer eines Verfahrens betrug 184 Tage. Ein Beispiel, wie man auch bei schwierigen Fällen doch mit einer gewissen Zeitnähe zu Entscheidungen kommen kann, und ein Beispiel, das man sich in manchen Wiener Verwaltungseinheiten, glaube ich, zum Beispiel nehmen könnte. Es wurde dabei erreicht, die Zahlen des Vorjahres deutlich zu senken.

 

Besonders hervorzuheben ist die Herausforderung des Mangels an Amtssachverständigen. In der Stellungnahme wird dazu auch repliziert, insbesondere im Bereich der Psychiatrie und Neurologie, die Lücke konnte im Berichtsjahr leider nicht vollständig geschlossen werden. Es wurde zwar im Bericht angemerkt, dass man entsprechend eine Nachbesetzung vorgenommen hat, allerdings hat das die Bearbeitung bestimmter Fälle durchaus erschwert, und das Gericht fordert daher weiterhin die Stadt Wien auf, Abhilfe zu schaffen und die notwendigen Ressourcen bereitzustellen.

 

Ein weiteres wichtiges Thema ist die steigende Zahl der Säumnisbeschwerden, insbesonders im Bereich des Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsrechts. Die Verwaltung sollte verstärkt darauf achten, die gesetzlich festgelegten Fristen - das ist jetzt der Bezug zu vorher - entsprechend einzuhalten und die Bearbeitung der Anträge zu beschleunigen. Es ist auch im Interesse jener Menschen, die von diesem Verfahren betroffen sind, rechtzeitig zu erfahren, mit welchem Ergebnis sie auf Seite der Stadt Wien rechnen können, und das wäre wichtig, um auch die Arbeitsbelastung des Gerichts zu verringern.

 

Abschließend möchte ich betonen, dass das Verwaltungsgericht Wien eine zentrale Rolle in der Rechtspflege unserer Stadt spielt und seine Aufgaben trotz erheblicher Herausforderungen mit großer Effizienz und Hingabe erfüllt. Es ist daher von größter Wichtigkeit, die Forderungen des Gerichts nach personeller und struktureller Unterstützung ernst zu nehmen und umzusetzen.

 

Ich möchte mich persönlich und im Rahmen meiner Fraktion sehr herzlich bei Ihnen für Ihre Arbeit und für die Aufmerksamkeit hier bedanken und möchte das Verwaltungsgericht Wien als wesentlichen Teil unseres Rechtsstaats und der Rechtsprechung der Stadt Wien in seinen Bemühungen nachhaltig unterstützen - ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP und von Abg. David Ellensohn.)

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Stürzenbecher, und ich erteile es ihm. Bitte sehr.

 

11.42.28

Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident des Landtages, sehr geehrter Herr Präsident des Landesverwaltungsgerichtes! Sehr geehrter Herr Berichterstatter und Mitglieder der Landesregierung, geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

 

Wir diskutieren jetzt, wenn ich richtig mitgezählt habe, das zehnte Mal den Bericht des Landesverwaltungsgerichtes, wir haben mit dem Berichtsjahr 2023 das zehnte Jahr des Bestehens des Verwaltungsgerichtes feststellen können. Ich finde, diese zehn Jahre haben bewiesen, dass die Landesverwaltungsgerichtsbarkeit ein wirklich großer Erfolg der österreichischen Gesetzgebung war, wie schon der Kollege Taborsky richtig gesagt hat, eine der größten Reformen zumindest auf Verwaltungsebene, verfassungsrechtlich der Zweiten Republik, wobei ich nicht weiß, ob sie wirklich mit dem EU-Beitritt zusammenhängt. Sicher ist, dass schon im Österreich-Konvent von 2004/2005/2006, der sonst ja nicht so große Ergebnisse gebracht hat, immerhin das Thema dort schon wirklich vorgezeichnet worden ist, wie ich damals selbst feststellen konnte, und man als Nebenprodukt des Österreich-Konvents dann diese große Reform herausziehen konnte.

 

Die Ziele der damaligen Reform waren raschere Entscheidungen, höhere Rechtsstaatlichkeit und eine bürgernähere Durchführung der Verfahren. Ich glaube, alle drei Ziele sind eingetreten, und dafür kann man dem Präsidenten und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesverwaltungsgerichts nur herzlich danken. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

 

Es ist nach einer gewissen Aufregung am Anfang in den ersten ein, zwei Jahren der Bericht auch schon sehr weniger kontroversiell. Wir haben das sinnvolle Prinzip des audiatur et altera pars - immer die zweite Seite auch zu hören -, dass die Landesregierung eine Stellungnahme macht, und die Differenzen sind jetzt schon eher geringer Natur.

 

Beim Vollzeitäquivalent gibt es doch gewisse verschiedene Interpretation, aber wenn das schon das Größte ist, was drinsteht, dann ist es nicht wirklich dramatisch, das muss man auch sagen. Ich will jetzt über das Vollzeitäquivalent und die zwei verschiedenen Interpretationsmöglichkeiten desselben nicht eingehen, weil es von Haus aus nicht etwas ist - und das ist ja gut so -, was einen

 

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