Landtag, 34. Sitzung vom 19.06.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 27 von 79
Es ist noch nicht ganz fertig. Jetzt muss man sich vorstellen, dass das alles Geld gekostet hat - dass das Verwaltungsgericht arbeitet und wenn andere Sachen liegen bleiben müssen deswegen, das ist auch nicht praktisch.
So. Verschlussakte Volkertviertel geht in die nächste Runde. Jetzt geht ein Bezirksrat her und fragt die MA 18: Wie viel habt ihr eigentlich ausgegeben für die Anwaltskosten, weil ihr glaubt, ihr dürft das geheim halten? Was kostet das so, wenn man einen Anwalt beschäftigt oder eine Anwältin? Auskunft: Das sagen wir euch nicht. Schon wieder! Es geht wieder von vorne los. Achtung, Spoiler: Ich werde die Zahl am Ende sagen, weil das Verwaltungsgericht gesagt hat, so funktioniert das nicht, was ist da los mit dem Rechtsstaat. Aber auch das dauert eine Weile.
Also. Das Schräge ist langsam, dass die Auskunftspflicht gegenüber Politikern und Politikerinnen magerer wird als für manche Bürgerinnen und Bürger (Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Das stimmt!), das heißt, wir werden in Zukunft Anfragen nicht stellen als Herr Wölbitsch oder Herr Ellensohn, als Klubobleute, sondern als der Herr Wölbitsch, wohnhaft im Bezirk X (Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Oder wir fragen unsere Familien!), und der Herr Ellensohn, oder wir fragen einen Bruder oder eine Schwester, die in Wien wohnt. Das fängt überhaupt an, schräg zu werden.
Der Wiener Bezirksrat will das wissen, fragt nach und landet beim Verwaltungsgericht, und das entscheidet im Jänner 2024, die MA 18 muss das sagen - Punkt. Sie muss mitteilen, was es gekostet hat, nach § 1 Abs. 1 Auskunftspflichtgesetz. Am 29. Mai, also fast frisch, sind sie herausgekommen, die Kosten der in Anspruch genommenen externen Dienstleistungen, die man gehabt hat, weil man glaubt, man darf das geheim halten, die man verursacht hat, zusätzlich zu der ganzen Arbeit, die man verursacht hat beim Magistrat, beim Verwaltungsgericht - das wissen wir nämlich nicht, was das gekostet hat, weil dazu keine Daten erhoben werden, das kann man gar nicht geheim halten, weil wir das einfach nicht wissen: 12.812 EUR und 50 Cent wurden dafür ausgegeben, um Anwälte zu beschäftigen, die irgendwie schreiben müssen, wenn ihr es so macht, geht es vielleicht schon oder auch nicht, und das rechtlich beurteilen.
Was wir nicht wissen, sind die ganzen Kosten, die woanders verursacht wurden, weil man tatsächlich nach dem Auskunftspflichtgesetz nur nach Daten fragen kann, die vorliegen, und nicht nach Daten, die erst erhoben werden müssen. Aber insgesamt zeigt das klar auf, wie viel Arbeit das Verwaltungsgericht hat, wenn andere ihre Arbeit nicht machen wollen.
Ich würde mir wünschen, dass wir kein Vatikanisches Geheimarchiv haben, sondern das machen, was sie in Rom auch gemacht haben, nämlich dass es ein Apostolisches Archiv wird. Meinetwegen darf es Vatikanisch heißen oder Vienna Archiv, auf jeden Fall mit einem Zugang wie im Vatikan, wo aus einem geheimen ein ganz normales öffentliches Archiv geworden ist. Das wünsche ich mir auch für Wien, und für das Verwaltungsgericht wünsche ich mir genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die hervorragende Arbeit. Vielen Dank. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.)
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Taborsky, und ich erteile ihm das Wort. Bitte, Sie sind am Wort.
Abg. Hannes Taborsky (ÖVP): Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Dass die öffentliche Verwaltung manchmal oder - sagen wir es einmal so - dass die Katholische Kirche manchmal transparenter als die Verwaltung ist, hat der Herr Abgeordnete ganz gut dargestellt, was aber, glaube ich, nicht das Ziel sein sollte. Ich möchte mich da in diesem Zusammenhang sehr herzlich beim Herrn Präsidenten und bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesverwaltungsgerichts Wien bedanken für die hervorragende Arbeit, die dort geleistet wird. (Beifall bei ÖVP und GRÜNEN.)
Der Herr Abg. Weber hat schon beschrieben, wie wesentlich die Gewaltentrennung ist. Ich bin selbst als Bundesbeamter - um es neudeutsch zu sagen - ein wirklicher Fan dieser Institution. Denn ich glaube auch, dass es notwendig ist, dass Verwaltung Kontrolle unterliegt, so wie sich gegenseitig auch alle anderen Bereiche wie Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit kontrollieren sollen. Das ist ein wesentliches Merkmal der Demokratie, und die Einrichtung der Verwaltungsgerichte in den Ländern und beim Bund war sicher ein Meilenstein der Verwaltungsreform. Ich kann mich noch erinnern - es war früher durchaus praktisch, dass sich Verwaltungen selbst bestätigt haben, wie ihre Bescheide durch die diversen Instanzen gelaufen sind. Ich glaube, das Recht auf einen Richter tut der Republik und auch der Verwaltung gut, und es hat sich viel an diesem Verwaltungshandeln danach auch geändert.
Leider ist diese Reform relativ ohne großen Publicity-Widerhall über die Bühne gegangen. Sie war doch eine der entscheidendsten Verwaltungsreformen dieser Republik der letzten Jahrzehnte und hat viel gebracht für die Bevölkerung auch in Wien. Ich bin sehr froh darüber, und das war, muss man sagen, eines der Produkte des EU-Beitritts. Was anders passiert wäre, wissen wir alle nicht. Das hat, glaube ich, der Rechtsprechung sehr gut getan im Interesse der Bevölkerung.
Ein wesentliches Argument haben Sie allerdings gesagt - und da sei mir ein kurzer Sidestep zur Gewaltentrennung erlaubt: Wenn sich auch Minister nicht an diese Sachen halten, wie wir es gerade in den letzten Tagen bewiesen bekommen haben, wenn offensichtlich eine Ministerin glaubt, dass sie ohne gesetzliche Grundlage oder andere Dinge Entscheidungen treffen kann, dann erzeugt das einen entsprechenden Aufschrei. Ich rede jetzt gar nicht vom Inhalt der Entscheidung. Wir erleben es schon zum zweiten Mal, beim Lobau-Tunnel haben wir eine ähnliche Situation gehabt, da gibt es ein Gesetz und die Ministerin sagt, das ist mir eigentlich wurscht, ich mache das ganz einfach nicht.
Der Weg eines Ministers durch den Ministerrat und an die Gesetzgebung, ein Gesetz zu ändern, steht ja jedem offen. Aber ich als Beamter hätte selbstverständlich einen Amtsmissbrauch und ein Disziplinarverfahren. Dass eine Ministerin als oberstes Organ in dem Bereich das ein bisschen anders sieht, verwundert mich doch einigermaßen.
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