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Landtag, 31. Sitzung vom 24.04.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 36 von 48

 

2022 nur bei 25 Prozent der Baubewilligungen lag. Zum Vergleich: Aktuell leben in Wien zwei Drittel der MieterInnen im geförderten und kommunalen Wohnbau. Wir verlieren also massiv an Boden, wir halten nicht mit dem Stadtwachstum Schritt, und das können wir nicht hinnehmen, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Es ist aber kein Wunder. Ich greife noch einmal die Zahlen des Herrn Landeshauptmanns von 2013 auf. Wir haben 2013 620 Millionen für geförderten Wohnbau ausgegeben, wir haben dem Kreislauf der Wohnbauförderung damals 100 Millionen pro Jahr aus dem Budget zugeführt. Davon kann heute einfach keine Rede mehr sein. Man muss kein Mathematikgenie sein, um festzustellen, dass das Sinken der Ausgaben von 620 Millionen im Jahr 2013 auf durchschnittlich 390 Millionen in den letzten 3 Jahren eine massive Kürzung der Wohnbauförderung in Wien darstellt, sehr geehrte Damen und Herren. Und da ist noch gar nicht einberechnet, was die Inflationswirkung noch zusätzlich ausmachen würde und das Wachstum der Stadt.

 

Man kann jetzt natürlich die Position beziehen, dass die Abschaffung der Zweckbindung der Wohnbauförderung durch Schwarz-Blau Schuld daran trägt, dass die Wiener Wohnbaufördergelder zweckentfremdet werden. Es stimmt - mit einer Zweckbindung der Wohnbauförderung könnten wir das gar nicht machen. Aber nimmt uns das aus der Verantwortung dafür, die Wohnbauförderung ihrem Zweck gemäß einzusetzen? Ich würde sagen, nein, und Sie, Herr Landeshauptmann, haben das zumindest 2013 auch noch so gesehen.

 

Wir müssen auf nichts und niemanden warten, sehr geehrte Damen und Herren, auf keine Landeshauptleutekonferenz, wo immer alle sagen, wir verwenden das eh alle zweckgebunden, und immer nur die Wohnbauförderbeiträge meinen und nicht die Rückflüsse aus den Darlehen. Wir müssen nicht auf eine Einigung auf Bundesebene warten, wir können die Zweckbindung der Wohnbauförderung einfach umsetzen, und wir sollten uns selbst dazu verpflichten und diese Selbstverpflichtung für eine Zweckbindung in einem Landesgesetz regeln, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Wenn Sie diesen Vorschlag von uns nicht annehmen wollen - das kann ich ja bis zu einen gewissen Grad nachvollziehen, man will sich von einem GRÜNEN nichts sagen lassen -, dann nehmen Sie sich ein Vorbild an der SPÖ in Oberösterreich. Die hat im November 2023 einen Antrag im Oberösterreichischen Landtag eingebracht, eine Zweckbildung der Wohnbaufördergelder auf Landesebene zu verankern. Ich finde, das ist eine gute Idee, das sollten wir auch hier machen, sehr geehrte Damen und Herren!

 

Wir stehen bereit, die Zweckbindung der Wohnbauförderung mit Ihnen gemeinsam, liebe Regierungsfraktionen, zum Gesetz zu erheben. Sie müssen es wollen. Dann haben wir das auch sichergestellt, dann gibt es keine Diskussion mehr darüber, ob das in einem Fall nicht anders gegangen ist, dann ist klargestellt: Wohnbauförderbeiträge und die Rückflüsse aus Darlehen dürfen nur für Wohnbauförderung verwendet werden.

 

Denn am Ende geht es genau darum, was der Herr Landeshauptmann 2013 so klar und deutlich gesagt hat: Die Zweckbindung würde anderen Verwendungen der Wohnbauförderung wieder den Riegel vorschieben, Druck vom angespannten Wohnungsmarkt nehmen und den Konjunkturmotor der Bauwirtschaft deutlich ankurbeln. Ich würde sagen, was der Herr Landeshauptmann 2013 gesagt hat, gilt heute ganz genauso, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Ich möchte es aber noch ein bisschen breiter fassen. Wir brauchen in Wien jetzt einen absoluten Vorrang für den sozialen Wohnungsbau, um der Verknappung von leistbarem Wohnraum entgegenzuwirken. Wenn dann, wie im Fall - und den haben wir hier schon diskutiert - der Baumstadt Floridsdorf zu Gunsten von Investoren auf Flächen für den geförderten Wohnbau verzichtet wird, ist das der falsche Weg, sehr geehrte Damen und Herren. Wir brauchen genau diese Flächen für leistbare Wohnungen. Wir brauchen diese Flächen für den gemeinnützigen Wohnbau, sonst haben wir eine Verknappung an leistbarem Wohnraum.

 

Wenn wir ein Dreivierteljahr nach der Beschlussfassung der Bauordnung immer noch keinen Vorschlag über die Senkung der Anwendungsschwelle für die Widmungskategorie „Geförderter Wohnbau“ vorliegen haben, dann ist das zu langsam. Wir brauchen den geförderten Wohnbau auch im Rahmen der Nachverdichtung der Bestandsstadt. Es wird immer wichtiger werden, in der Bestandsstadt die Nachverdichtung zu forcieren, und da brauchen wir gerade im privaten Bereich eine niedrigere Anwendungsschwelle für die Widmungskategorie „Geförderter Wohnbau“, sonst werden wir dort nur freifinanzierten Wohnbau, den sich im Moment niemand leisten kann, haben.

 

Wenn die Widmungsreserve für sozialen Wohnbau unter der aktuellen Planungsstadträtin einbricht, dann ist das brandgefährlich, sehr geehrte Damen und Herren. Denn das kann man so schnell nicht wieder aufholen. Wir müssen ausreichend Vorsorge treffen für den gemeinnützigen und kommunalen Wohnbau. Wenn nach dem Misserfolg der Call-Wohnungsinitiative immer noch gewerblicher Wohnbau mit Wohnbauförderung unterstützt wird, dann, würde ich sagen, haben wir wenig gelernt. In dem Fall geht es um den Wohnungsneubau. Die Wohnbauförderung muss den gemeinnützigen Wohnungsneubau forcieren und unterstützen, weil nur der gemeinnützige Wohnungsneubau dauerhaft leistbar bleibt. Wenn wir neun Jahre nach dem Wiedereinstieg in den kommunalen Wohnbau gerade einmal 2.000 neue Gemeindewohnungen fertig haben, dann ist das zu wenig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir brauchen jedes Jahr 2.500 neue Gemeindewohnungen, um dem Wachstum der Stadt entsprechend kommunalen Wohnbau nachzubauen. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Der soziale Wohnbau in dieser Stadt muss wieder Vorrang haben. Die wohnungspolitische Ausgangslage in Wien ist besser als in Niederösterreich, im Burgenland, in Hamburg, wo wir gerade auf Ausschussreise waren. Das stimmt alles, das gebe ich gerne zu. Aber die Gewissheit,

 

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