Landtag, 31. Sitzung vom 24.04.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 35 von 48
selbstständig festzulegen. Gibt es bereits diesbezügliche Umsetzungsschritte auf Wiener Landesebene?
11. Wie hoch war der Anteil von geförderten Wohneinheiten an den Baubewilligungen für Wohneinheiten im Jahr 2023?
a. Wie viele geförderte Wohneinheiten, die von gemeinnützigen Bauvereinigungen errichtet wurden, wurden 2023 bewilligt?
b. Wie viele geförderte Wohneinheiten, die von kommunalen Wohnbauträgern errichtet wurden, wurden 2023 bewilligt?
c. Wie viele geförderte Wohneinheiten, die von gewerblichen Wohnbauträgern errichtet wurden, wurden 2023 bewilligt?
Gemäß § 37 der Landtagsgeschäftsordnung wird beantragt, dass diese Anfrage verlesen und mündlich begründet werden kann und hierauf eine Debatte über den Gegenstand stattfindet.“
Du bist an der Reihe, Manfred (in Richtung Präsident Mag. Manfred Juraczka, der so wirkt, als sei er eingeschlafen). (Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapović: Eingeschlafen?!)
Präsident Mag. Manfred Juraczka: Vielen herzlichen Dank für die Ausführungen. (Allgemeiner Beifall und Heiterkeit.) Für die Begründung der Dringlichen Anfrage sieht die Geschäftsordnung gemäß § 37 Abs. 1 eine Redezeit von 20 Minuten vor. Zur Begründung der Dringlichen Anfrage erteile ich nun Herrn Abg. Prack das Wort.
Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Landeshauptmann, sehr geehrte Damen und Herren! Keine Sorge, es werden keine 20 Minuten.
„Die Zweckbindung würde anderen Verwendungen der Wohnbauförderung den Riegel vorschieben, Druck vom angespannten Wohnungsmarkt nehmen und den Konjunkturmotor der Bauwirtschaft deutlich ankurbeln.“ - Das ist Bürgermeister und Landeshauptmann Michael Ludwig am 13. März 2023, damals noch Wohnbaustadtrat. Dem ist inhaltlich nichts hinzuzufügen, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei den GRÜNEN. - Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapović: Außer, dass das Bundesgesetzgebung ist!)
In diesem Zusammenhang haben Sie, Herr Landeshauptmann, dann auch noch dargestellt, dass die Rückkehr zur Zweckbindung der Wohnbaufördermittel für Wien keine Auswirkungen haben würde, weil die Stadt damals über 100 Millionen durchschnittlich pro Jahr zusätzlich in den geförderten Wohnbau investiert hat. Allein 2013 wurden in Wien rund 620 Millionen EUR für den geförderten Wohnbau eingesetzt. Nun, das hat sich grundlegend geändert, sehr geehrte Damen und Herren. Eine aktuelle Analyse des Verbands gemeinnütziger Bauvereinigungen zeigt, in Wien wurden von 2020 bis 2022 rund ein Drittel der Einnahmen für Wohnbauförderung nicht für die Wohnbauförderung ausgegeben, also sind durchschnittlich 210 Millionen EUR pro Jahr ins Budget geflossen.
Jetzt muss man kurz erklären, warum wir immer diese Durchschnittswerte bringen. Es gibt manchmal Jahre, in denen höhere Darlehensrückflüsse da sind, Jahre, in denen niedrigere Darlehensrückflüsse da sind, es macht also keinen Sinn, ein einzelnes Jahr herauszupicken, deswegen diese Durchschnittswerte über drei Jahre. Was heißt das? Wohnbauförderbeiträge, die jeder Arbeitnehmer, jede Arbeitnehmerin sowie die ArbeitgeberInnen monatlich für leistbares Wohnen bezahlen, werden für etwas völlig anderes verwendet. Das ist, als würde man Krankenversicherungsbeiträge für die Finanzierung von Straßenbau verwenden oder Pensionsversicherungsbeiträge für die Finanzierung von Kinderbetreuung. Alles gut und richtig, was da finanziert wird, aber richtig ist auch: Es würde uns in anderen Bereichen niemals einfallen, solche zweckgebundenen Einnahmen für etwas völlig anderes auszugeben. Aber bei der Wohnbauförderung werden die Einnahmen munter zweckentfremdet, und das leider auch in Wien, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei den GRÜNEN.)
Das ist ein massives Problem für den leistbaren Wohnungsbau, das müssen wir reparieren, und es ist klar, die Ursache des Übels ist die Abschaffung der Zweckbindung der Wohnbauförderung auf Bundesebene. Betrieben wurde diese Aushöhlung der Wohnbauförderung im Übrigen von einer schwarz-blauen Bundesregierung ab 2001. ÖVP und FPÖ haben dafür gesorgt, dass Milliarden an Wohnbaufördergeldern zweckwidrig verwendet wurden, Milliarden an Wohnbaufördergeldern, die von den Löhnen der ArbeitnehmerInnen abgezogen wurden, um leistbares Wohnen zu bezahlen.
Das Land Niederösterreich hat sogar damit spekuliert und sich am Ende verspekuliert. Die Stadt Wien hat ausständige Darlehen nie verkauft, das will ich hier auch positiv erwähnen, weil wir schon auch klären müssen, was diese Darlehen sind. Diese Darlehen sind ebenfalls aus den Wohnbauförderbeiträgen der ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen gespeist, das heißt, auch die zweckwidrige Verwendung von Rückflüssen aus den Darlehen ist eine zweckwidrige Verwendung von Wohnbauförderbeiträgen. Der einzige Unterschied, der da besteht, ist, dass einige Jahre Abstand zwischen der Einnahme der Wohnbauförderbeiträge, der Einspeisung ins System, und dem Wiederrückfluss ins Budget sind.
Die Einnahmen aus Wohnbauförderbeiträgen und Darlehensrückflüssen haben sich in Wien in den Jahren 2020 bis 2022 durchschnittlich auf 600 Millionen EUR pro Jahr summiert. Die Ausgaben für Wohnbauförderung waren im selben Zeitraum bei zirka 390 Millionen EUR pro Jahr. Das bedeutet, dass dem System der Wohnbauförderung in diesen 3 Jahren über 200 Millionen EUR pro Jahr entzogen wurden. Die Gelder sind zwar nicht verspekuliert worden wie in Niederösterreich, aber das System der Wohnbauförderung ist allein in diesen 3 Jahren um 630 Millionen EUR geschwächt worden. Hunderte Millionen Euro sind diesem Kreislauf entzogen worden, und das ist ein Skandal, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei den GRÜNEN.)
Denn der leistbare Wohnraum, der mit diesem Geld finanziert werden sollte, fehlt uns in der Stadt. Die Zweckentfremdung von Wohnbaufördermitteln schwächt den sozialen Wohnungsbau massiv, und das kann man sich auch anschauen am Anteil der Baubewilligungen für geförderte Einheiten in Wien, der in den Jahren 2020 bis
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