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Landtag, 31. Sitzung vom 24.04.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 33 von 48

 

bara Huemer, Jennifer Kickert, Huem Otero Garcia, Martin Margulies an Herrn Lhptm Dr. Michael Ludwig für den Landtag am 24. April 2024. Wiener Wohnbauförderung.

 

Der gemeinnützige und der kommunale Wohnbau bilden die tragenden Säulen des leistbaren und grünen Wohnens in Wien. Doch der geförderte Wohnbau hält nicht mit dem Wachstum der Stadt Schritt. Der Anteil des geförderten Wohnungsneubaus am gesamten Wohnbauvolumen ist in den vergangenen Jahren eingebrochen. Das schwächt die tragenden Säulen, die für günstiges und grünes Wohnen in Wien verantwortlich sind und gefährdet die Leistbarkeit des Wohnens in Wien.

 

Zweckentfremdung der Wiener Wohnbauförderung

 

Wien hat 2020 bis 2022 durchschnittlich nur knapp zwei Drittel der Wohnbaufördermittel für Wohnbauförderung ausgegeben. Die Einnahmen für die Förderung von leistbarem Wohnen in Wien wurden damit um durchschnittlich 210 Millionen EUR pro Jahr zweckwidrig verwendet.

 

Die Neubauförderung in Wien war 2022 gegenüber dem Vorjahr mit 25 Prozent, gegenüber dem 10-jährigen Durchschnitt sogar um 43 Prozent rückläufig. Österreich-weit stieg die Sanierungsförderung 2022 leicht, nur in drei Bundesländern war die Entwicklung rückläufig, am stärksten in Wien mit minus 19 Prozent gegenüber dem Vorjahr beziehungsweise 37 Prozent gegenüber dem 10-jährigen Durchschnitt. Dabei weist Wien für diesen Zeitraum ein stärkeres Bevölkerungswachstum auf als die anderen Bundesländer.

 

Dem System der Wohnbauförderung wird in Wien aktuell ein Drittel der Gelder entzogen, die für die Förderung von günstigem Wohnen bestimmt sind. Die zweckwidrige Verwendung von Wohnbaufördermitteln schwächt die Bemühungen, günstiges und grünes Wohnen in Wien zu schaffen, massiv. Die missbräuchliche Verwendung von Wohnbaufördergeldern zum Stopfen von Budgetlöchern muss ein Ende haben.

 

Österreich-weit mussten in den vergangenen Jahren immer weniger Budgetmittel der Bundesländer auf Grund sinkender Wohnbauförderausgaben und steigender Rückflüsse aus der Wohnbauförderung seitens der Länder selbst aufgebracht werden. Wien kamen hier - bei Ausgaben in Höhe von 296 Millionen EUR - im Jahr 2022 Rückflüsse aus der Wohnbauförderung in Höhe von 440 Millionen EUR zu, ein Saldo von 144 Millionen EUR zu Gunsten des Allgemeinen Budgets auf Kosten der verfügbaren Wohnbaufördermittel, und das bei Steigerungen in der Subjektförderung.

 

Der gemeinnützige Wohnbau muss in Wien wieder Vorrang haben. Die Einnahmen aus der Wohnbauförderung müssen für vorrangig gemeinnützigen Wohnbau ausgegeben werden. Die Stadtplanung muss dem gemeinnützigen Wohnbau Priorität einräumen. Auf Flächen der öffentlichen Hand soll ausschließlich gemeinnütziger Wohnbau, bevorzugt im Baurecht, entstehen. Und es braucht eine rechtlich verbindliche Zweckbindung der Einnahmen aus Wohnbauförderbeiträgen und Darlehensrückflüssen aus der Wohnbauförderung für das Bundesland Wien. Per landesgesetzlicher Regelung soll sichergestellt werden, dass die Einnahmen aus den Wohnbauförderbeiträgen und den Rückflüssen aus Darlehen zweckgebunden für die Wohnbauförderung ausgegeben werden.

 

2020 bis 2022 hat das Bundesland Wien durchschnittlich 390 Millionen EUR jährlich für Wohnbauförderung ausgegeben. Die Einnahmen beliefen sich im gleichen Zeitraum auf durchschnittlich 600 Millionen EUR jährlich, 310 Millionen EUR aus Wohnbauförderbeiträgen, 290 Millionen EUR aus Darlehensrückflüssen. Zwischen 20 und 22 wurde damit mehr als ein Drittel der Einnahmen für Wohnbauförderung zweckwidrig verwendet. Durchschnittlich waren das zirka 210 Millionen EUR pro Jahr.

 

Wien gab in den Jahren 2020 bis 2022 durchschnittlich 202 EUR pro Kopf für Wohnbauförderung aus. Wien liegt damit auf Platz 5 im Ranking der österreichischen Bundesländer und etwas unter dem österreichischen Durchschnitt von 214 EUR pro Kopf. Würde Wien alle Einnahmen für die Wohnbauförderung zweckgebunden ausgeben, würden die Pro-Kopf-Ausgaben bei über 300 EUR liegen. Vergleicht man die Pro-Kopf-Ausgaben von 20 bis 22 mit den um Inflation und Bevölkerungswachstum bereinigten Ausgaben von 96 bis 98, dann liegen sie etwa bei einem Drittel der damaligen Ausgaben.

 

Sozialer Wohnungsbau im Hintertreffen

 

Der soziale Wohnbau gerät in Wien zunehmend ins Hintertreffen. Das führt zu massiven Problemen für die Leistbarkeit von Wohnraum in Wien.

 

1. Der Anteil des sozialen Wohnbaus in Wien sinkt durch zu geringe Neubautätigkeit: In den Jahren 20 bis 22 betrug der Anteil geförderter Wohnungen am gesamten Wohnbauvolumen, das baubewilligt wurde, nur 25 Prozent des Gesamtvolumens. Drei Viertel der Baubewilligungen erfolgten für den nicht geförderten Bereich.

 

2. Der Einbruch der Ausgaben für geförderten Wohnbau in Wien schwächt den gemeinnützigen Wohnbau: Für Wohnbauförderung in Wien standen 20 bis 22 real um 2 Drittel weniger Mittel zur Verfügung als vor 25 Jahren. Unter Einbeziehung der Inflation handelt es sich um eine reale Kürzung von 59 Prozent. Berücksichtigt man die Bevölkerungsentwicklung, liegt der Wirkungsverlust bei 67 Prozent.

 

3. Wohnbauförderung für Wohnungsneubau gewerblicher Bauträger ist kurzsichtig: Nur die Wohnbauförderung an gemeinnützige Wohnbauträger beziehungsweise den kommunalen Wohnbau stellt den sozialen Wohnbau über Generationen sicher. In Wien wurde in den vergangenen Jahren aber häufig Wohnbauförderung an gewerbliche Bauträger vergeben.

 

Vorrang für den sozialen Wohnbau

 

Wien muss der Förderung von sozialem Wohnbau den Vorrang einräumen. Wesentliche Ansatzpunkte dafür wären:

 

1. Wiener Zweckbindungsgesetz: Eine landesgesetzliche Regelung, die die Zweckbindung von Einnahmen aus den Wiener Wohnbauförderbeiträgen und von Rückflüssen aus Darlehen für die Wohnbauförderung festlegt, soll die auf Bundesebene abgeschaffene Zweckbindungsregelung ersetzen und damit sicherstellen, dass keine

 

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