«  1  »

 

Landtag, 31. Sitzung vom 24.04.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 29 von 48

 

aber diesmal doch besonders auf die Petitionen lenken, die weniger als 500 Unterstützungserklärungen erreicht haben. 18 haben die 500 Unterschriften also erreicht, 13 nicht. Sie wurden daher im Petitionsausschuss nicht behandelt. Von diesen 13 haben immerhin 5 - also schon weniger als die Hälfte - mehr als 200 Unterschriften erreicht, manche sogar fast 300, andere mehr als 100 und 4 weniger als 100.

 

Der Grund, warum ich meinen Fokus auf diese lenken möchte: Wenn man sie sich anschaut, sind die Anliegen, die diese Petitionen vertreten, nicht unbedingt wesentlich andere als bei jenen Petitionen, die die 500 Stimmen erreichen. Da gibt es zum Beispiel eine Petition, die sich einen sicheren Schulweg bei einem Übergang zwischen der Riedelgasse und der Meilergasse, glaube ich, wünscht - jedenfalls vor einem Bundesinstitut für Gehörlosenbildung. Das ist ein ganz übliches Anliegen, wie wir es schon in anderen Petitionen haben. Ebenso die Umwandlung der Meidlinger Hauptstraße, ein erhöhter Kinderschutz oder die Errichtung einer öffentlichen Musikschule in Währing. Weil es hinsichtlich der Qualität dieser Anliegen gegenüber jenen, die die Unterschriften erreichen, keinen Unterschied gibt, denke ich schon darüber nach, was wir tun könnten, damit nicht nur um Unterschriften angesucht und die Grenze nicht erreicht wird, sondern ob wir das Anliegen nicht vielleicht zumindest an den jeweiligen Stadtrat oder die jeweilige Stadträtin beziehungsweise den Landesrat oder die Landesrätin zu einer inhaltlichen Beantwortung weiterleiten. Das ist jetzt sozusagen eine Idee, die mir eingefallen ist.

 

Wir haben eine Grenze eingerichtet. Ich habe schon irgendwann einmal früher überlegt, ob wir die Grenze senken. Das ist jetzt gar nicht mein Anliegen, sondern wie können wir in dieser abschließenden Behandlung … Sie haben die Grenze nicht erreicht, aber prinzipiell ist dieses Anliegen eingebracht. Eine Petition ist ja sozusagen auch ein Brief, den ich an wen auch immer richten kann. Das heißt, dasselbe Anliegen in einem Brief, an den Herrn Stadtrat oder die Frau Stadträtin oder an einen Bezirksvorsteher oder eine Bezirksvorsteherin gerichtet, sollte zumindest eine Antwort erhalten, nämlich: Ja, das nehme ich vielleicht in meine zukünftige politische Arbeit auf, oder nein, das kann aus diesem oder jenem Grund nicht passieren. Vielleicht sollten wir uns überlegen, ob wir so etwas auch für jene Petitionen ermöglichen, die diese Unterschriftenmarke von 500 nicht erreichen.

 

Ich denke, diese Reform, die eine halbjährliche Behandlung der Petitionen mit sich bringt, erlaubt es, auch solche Ideen einfach so auszusprechen, vor allem, weil ich weiß, dass wir in unserer Zusammenarbeit tatsächlich ausgesprochen kooperativ agieren. Das heißt, Ideen, die vorgebracht werden, werden nicht als Kritik gesehen, sondern genau als das, was sie sind, nämlich als Anregung, über die wir weiter reden und weiter nachdenken sollten. Vielleicht kommen wir zu einem guten gemeinsamen Ergebnis und können so bei dem, was wir bisher in der Arbeit im Petitionsausschuss und auch am Petitionsrecht gemacht haben - nämlich möglichst nahe an den Anliegen der Bürgerinnen und Bürgern zu arbeiten und möglichst spezifisch und genau auf das zu schauen, was das Anliegen ist, und weniger auf unsere eigenen politischen Positionen und Überzeugungen -, einen Schritt weiterkommen.

 

Mit diesem Überblick und dieser Richtung möchte ich heute schließen. Ich freue mich auf die nächsten Ausschüsse, auf die nächsten Diskussionen, auf die nächsten Hintergrundgespräche, die wir führen - auch mit Initiativen - und auf den nächsten halbjährlichen Bericht, der, wie gesagt, wahrscheinlich in einem halben Jahr wieder zu besprechen sein wird. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN sowie von Abg. Thomas Weber und Abg. Mag. Andrea Mautz.)

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Keri. Ich erteile es ihr. Bitte sehr.

 

11.54.00

Abg. Sabine Keri (ÖVP)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Landesrat! Werte Damen und Herren!

 

Wir behandeln jetzt den Halbjahresbericht des Petitionsausschusses. Wir haben heute schon sehr viel gehört. Wenn ich mir das Koalitionsabkommen zwischen SPÖ und NEOS durchlese, dann gibt es dort das Ziel - ich möchte zitieren - „möglichst viele Menschen, die von den Entscheidungen der Wiener Politik betroffen sind, in die Entscheidungsfindung einzubeziehen“. Das ist jetzt eine Aussage, die sich sehr gut anhört.

 

Dann haben wir sozusagen auf der Nebenseite den Petitionsausschuss, der aber - und das zeigt sich an den Petitionen, die bei uns einlangen - in Wirklichkeit die Position hat, dass die Menschen, wenn schon eine Entscheidung getroffen wurde, das Gefühl haben, sie sind nicht mit einbezogen worden, sodass sie sich dann noch einmal an uns wenden und eigentlich um Hilfe bitten. Eigentlich müssten wir so ehrlich sein und sagen: Das können wir nicht. Wir können ja nicht helfen. Wir können ihnen zuhören. Wir können die Argumente annehmen und versuchen, eine Stellungnahme abzugeben, die einen Bezirksvorsteher oder eine Bezirksvorsteherin beziehungsweise einen Stadtrat oder eine Stadträtin darum bittet, die Anliegen der Petentinnen oder Petenten aufzunehmen. Mehr können wir nicht. Das ist etwas, bei dem ich der Meinung bin, das sollten wir auch ganz offen sagen.

 

Wie du schon gesagt hast, Jennifer, hatten wir ja auch erst kürzlich das Gespräch mit „Wir sind Wien“ (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Machen!), in dem wir auch ganz offen darüber gesprochen haben. - „Wir machen Wien“ heißt es. Habe ich es doch richtig gehabt. Das, was dort sehr wohl immer wieder gesagt wurde, war, dass es um die Wertschätzung der Menschen geht, die auf die Straße gehen, Unterschriften für ihre Anliegen sammeln und dann diese Zeit investieren. Es ist viel Zeit, die man da investiert. Dann möchten sie natürlich noch die Wertschätzung haben, dass man auf die Anliegen auch eingeht. Das heißt: Wie formulieren wir unsere Stellungnahmen? Da bin ich nicht deiner Meinung, lieber Herr Kollege Weber, dass wir die Zahl nicht preisgeben, wenn eine Initiative, mehrere Menschen oder auch nur eine Person mehr als 500 Unterschriften hat. (Abg. Thomas Weber: Das habe ich nicht gesagt!) Es war eigentlich auch ein Anliegen und eine

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular