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Landtag, 29. Sitzung vom 25.01.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 31

 

den Wasserhaushalt des angrenzenden Naturdenkmals zu erwarten ist. Letzteres ist ein neuer Sachverhalt auch für die Naturschutzbehörde, weil bis jetzt in keinem Verfahren zu Naturdenkmälern die Thematik einer möglichen Veränderung eines Grundwasserspiegels im Raum stand. Deswegen wurde mit der Unterstützung der Amtssachverständigen der Stadt Wien - Wiener Gewässer, also der MA 45, an einem Set an Parametern gearbeitet, die über einen Zeitraum regelmäßig zu erheben sind, um eben mögliche Veränderungen am Grundwasserspiegel durch das Bauvorhaben vorausberechnen zu können. Das wiederum ist die Grundlage für die Vorgabe an die Bauträgerin, die dann ein auf Geotechnik spezialisiertes Ingenieurbüro beauftragt hat, das die erforderlichen hydrologischen Langzeitmessungen durchführt. Diese Daten können dann wiederum die Grundlage sein, um zu beurteilen, ob es durch geplante Bauvorhaben zu einer Änderung des Grundwasserspiegels kommt und wie sich diese dann möglicherweise auf das Naturdenkmal auswirken kann. Das ist die Frage betreffend den Grundwasserspiegel.

 

Die zweite war jene den Wurzelverlauf betreffend. Das ist eine besonders zentrale Maßnahme zum Schutz von Naturdenkmälern: Zu wissen, wie und in welchem Bereich die Wurzeln verlaufen. Das ist bis jetzt mit einer gängigen Methode durch Wurzelsuchschlitze gemacht worden, das heißt, dass händisch unter größter Vorsicht nach Wurzeln gegraben, gesucht wurde, um feststellen zu können, wo und wie weit die Wurzeln eines Baumes verlaufen. Im letzten Jahr ist vermehrt auf eine neue Technologie zurückgegriffen worden. Diese kommt aus der Archäologie und nennt sich Georadar. Das ist auch in diesem Fall Teil der vorgeschriebenen Maßnahmen. Da wird im Bereich rund um den Baumstamm das Gebiet mit einem Gerät abgefahren. Dieses ist nicht viel größer und vor allen Dingen schwerer als ein Rasenmäher und sendet Radarwellen aus, deren Reflexion dann aufgezeichnet werden kann. Überall, wo diese auf Wurzeln treffen, werden sie eben früher reflektiert, und somit kann man ein exaktes Bild über den ganzen Wurzelraum erstellen. Das ermöglicht dann wieder, genau zu berechnen, in welcher Tiefe die Wurzeln liegen.

 

Also das sind die Maßnahmen, die der Bauträgerin vorgeschrieben wurden. Diese Untersuchungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen, und es ist auch noch kein naturschutzbehördliches Verfahren anhängig. Es ist dementsprechend auch noch mit keinen Bauarbeiten begonnen worden.

 

Präsident Ernst Woller: Danke für die sehr interessante Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Otero Garcia gestellt. Ich erteile ihr das Wort.

 

9.35.09

Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia (GRÜNE): Vielen Dank für die ausführliche Beantwortung. Das hört sich nach einem sehr komplexen Sachverhalt an, was auch die Entscheidung betrifft, ob das jetzt naturschutzrechtlich bewilligt wird oder nicht.

 

Dieses Bauvorhaben - also ein Bescheid, die Baubewilligung - wurde ja auch von einer anerkannten Umweltorganisation beim Verwaltungsgericht Wien bekämpft, und da wird jetzt die Frage geklärt, ob das Projekt UVP-pflichtig ist oder nicht. Für mich stellt sich die Frage, wie das in Zukunft quasi von Amts wegen passieren kann, sodass es nicht notwendig ist, dass eine anerkannte Umweltschutzorganisation diese Bescheide bekämpft, sondern die Stadt von sich aus aktiv wird und prüft, ob bestimmte Projekte UVP-pflichtig sind. Wie können Sie als für den Naturschutz zuständiger Landesrat das gewährleisten?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Na ja, meiner Meinung nach ist ja das genau ein Beispiel dafür, dass die in meinem Aufgabenbereich befindliche MA 22 eben von sich aus aktiv geworden ist, und zwar unmittelbar nach den ersten Hinweisen - denn das Verfahren, das Sie hier schildern, ist ein Verfahren gegen den baubehördlichen Bescheid. Also dieses Beispiel ist meiner Meinung nach ein bestmögliches Beispiel, das zeigt, wie sehr die MA 22 mit ihren Expertinnen und Experten völlig unabhängig davon, ob es da jetzt gerade ein Verfahren bei ihr gibt oder nicht, auf die rund 400 Naturdenkmäler schaut und diese auch laufend kontrolliert und allfällige Gefahren sozusagen abwehren möchte.

 

Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Gorlitzer gestellt. Ich erteile ihm das Wort.

 

9.37.10

Abg. Dr. Michael Gorlitzer, MBA (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat! Danke für diese sehr ausführliche Beantwortung der Frage. Dieses Naturdenkmal im Napoleonwald - richtigerweise, seit den Napoleonischen Kriegen - besteht dort schon sehr lange. Die wirkliche Frage ist: Dort wird jetzt ein Bauprojekt eingereicht mit 26 Stellplätzen und 4 sogenannten Waschplätzen - um nicht ein Großbauprojekt abwickeln zu müssen, denn ab 30 Stellplätzen handelt es sich um ein Großbauprojekt. Damit, durch dieses riesige verbaute Gebiet, wird sicher eine Geländeveränderung notwendig sein und damit auch ein massiver Eingriff in den Wasser- und Bodenhaushalt unmittelbar neben dem Biotopverbund Napoleonwald, der hineinreicht bis in die Liegenschaft, die natürlich auch als Epk ausgewiesen ist, mit alten Eichenbeständen.

 

Meine Frage ist - und Sie haben nämlich ausgeführt, dass da eher zufällig, so klingt es für mich, die Naturschutzbehörde und das Naturschutzgesetz eingeschaltet wurden -: Welche Maßnahmen werden Sie in Zukunft treffen, damit bei diesen zweifelhaften, sehr großen Bauprojekten überhaupt ein Genehmigungsverfahren abgewickelt wird, denn es ist ja offensichtlich, dass hier massiv in den Naturschutz eingegriffen wird - dies vor dem Hintergrund, dass wir heute noch ein sehr strenges Baumschutzgesetz behandeln werden? Also irgendwie widerspricht sich das: Auf der einen Seite genehmigt das Land Wien Großbauprojekte, ohne auf die umliegenden Naturschutzgebiete zu schauen, und auf der anderen Seite werden wir heute ein sehr strenges Baumschutzgesetz behandeln.

 

Präsident Ernst Woller: Ich ersuche um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich kann auf Grund meiner Zuständigkeit über die Baugenehmigungen grundsätzlich nichts sagen, aber wozu ich sehr wohl etwas sagen kann und auch sagen will, ist, dass es in der

 

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