«  1  »

 

Landtag, 29. Sitzung vom 25.01.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 31

 

Präsident Ernst Woller: Danke. Die 4. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Zierfuß gestellt. Ich erteile ihm das Wort.

 

9.26.42

Abg. Harald Zierfuß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landesrat! Wir haben gestern in der „Kronen Zeitung“ gelesen, dass eine Lehrerin am Elternsprechtag eine Burka geschenkt bekommen hat, um diese dann auch im Unterricht zu tragen. Jetzt gibt es viele Fälle, die ähnlich geartet sind - auch Kinder, die im Unterricht Mitschüler bekehren wollen, und Ähnliches. Wird mehr von dem an Sie herangetragen? Und was sagen Sie zu solchen Vorfällen?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: In diesem Fall muss ich die Frage umformulieren, denn es ist nicht die Frage, was ich zu dem Vorfall sage, sondern was ich zu diesem Medienbericht sage. Ich bin diesem Medienbericht nämlich genau nachgegangen, und sowohl die Direktorin als auch der Elternverband als auch alle in der Schule ansprechbaren Personen sagen, das ist nie vorgekommen. Dementsprechend ist hier ein Zeitungsartikel veröffentlicht worden und eine Darstellung verbreitet worden von etwas, das so nie in der Schule stattgefunden hat. (Abg. Markus Ornig, MBA - erheitert und demonstrativ Beifall spendend, in Richtung Abg. Harald Zierfuß: Bravo!)

 

Da frage ich mich schon: Wie kann es sein, dass solche Berichte über angebliche Geschehnisse an Schulen nicht nur geschrieben werden, sondern massenhaft verbreitet werden? Nach meinem Informationsstand ist das nie passiert. Dementsprechend kann ich nur die Berichterstattung dazu kritisieren und auch den JournalistInnen die Verantwortung in Erinnerung rufen, ihre Geschichten zu checken, ob sie wirklich stimmen, und nicht falsche Geschichten zu veröffentlichen, die sowohl Eltern als auch betroffene Pädagoginnen und Pädagogen verunsichern. Und mein Appell an alle hier Anwesenden ist, solche falschen Informationen nicht weiterzuverbreiten. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Markus Ornig, MBA und Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara in Richtung Abg. Harald Zierfuß: Kannst dich wieder hinsetzen! Kannst dich wieder hinsetzen! - Abg. Barbara Novak, MA in Richtung Abg. Harald Zierfuß: Schämen Sie sich!)

 

Präsident Ernst Woller: Danke. Damit ist die 2. Anfrage erledigt.

 

9.28.00†Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky - Frage|

Die 3. Anfrage (FSP-111468-2024-KGR/LM) wurde von Frau Abg. Otero Garcia gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gerichtet. (Auf der Liegenschaft Felixgasse 6/Jaunerstraße 5 in Wien 13 soll unmittelbar angrenzend an das Naturdenkmal Nr. 177 „Napoleonwald“ ein Bauprojekt umgesetzt werden. Die BauwerberInnen wurden seitens der Behörde schon darauf hingewiesen, dass auch Bauführungen neben einem Naturdenkmal eine naturschutzrechtliche Bewilligung notwendig machen können. Mittlerweile ist ein Verfahren beim Verwaltungsgericht Wien zu diesem Projekt anhängig. Welche konkreten Maßnahmen hat das Land Wien bzw. die für den Umweltschutz zuständige MA 22 zur Sicherung des Naturdenkmales Nr. 177 - Eichenbestand Napoleonwald gesetzt?)

 

Ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Hohes Haus!

 

Naturgebilde können nach Wiener Naturschutzgesetzen wegen ihrer wissenschaftlichen oder kulturellen Bedeutung, ihrer Eigenart, ihrer Seltenheit, wegen des besonderen Gepräges, das sie der Landschaftsgestalt verleihen, oder wegen ihrer besonderen Funktion für den Landschaftshaushalt als Naturdenkmal unter Schutz gestellt werden. Das bedeutet rechtlich, dass Eingriffe, die den Bestand oder das Erscheinungsbild des Naturdenkmals gefährden oder beeinträchtigen können, nicht vorgenommen werden dürfen. Das betrifft sowohl Eingriffe direkt in das Naturdenkmal als auch Eingriffe in dessen geschützte Umgebung. Ausnahmen können von der Naturschutzbehörde nur dann genehmigt werden, wenn keine wesentlichen Auswirkungen auf das Naturdenkmal zu erwarten sind.

 

In der konkreten Frage geht es um den Eichenbestand im Napoleonwald. Dieser steht seit 1941 als Naturdenkmal unter Schutz. - Vielleicht interessant für einige, die nicht so ganz im Napoleonwald zu Hause sind oder beim Napoleonwald zu Hause sind: Es handelt sich dabei um den Rest des ehemaligen bis an die Speisinger Straße reichenden Lainzer Tiergartens, und der Name kam aus der Zeit der Napoleonischen Kriege, als nämlich das Waldstück dort abgeholzt worden ist, um Holz zu schaffen für das Lager, das Napoleon Bonaparte im Schloss Schönbrunn aufgeschlagen hat.

 

So viel zum historischen Hintergrund. Später ist dort wieder aufgeforstet worden, was natürlich dazu geführt hat, dass wir hier ein wunderschönes Naturdenkmal in Wien schützen dürfen. Das wird von der MA 42 betreut.

 

Die Stadt Wien - Umweltschutz, also die MA 22, hat als Naturschutzbehörde im Oktober 2021 von einem größeren Bauvorhaben in unmittelbarer Nähe zum Naturdenkmal im Napoleonwald erfahren. Daraufhin wurde die Bauträgerin unmittelbar von der Stadt Wien - Umweltschutz umgehend über die Bestimmungen des Wiener Naturschutzgesetzes informiert - ich habe ja vorhin schon gesagt, dass das sehr strenge Bestimmungen sind. Sie wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass nach Abschluss eines baubehördlichen Verfahrens jedenfalls eine naturschutzbehördliche Bewilligungspflicht zu prüfen ist, bevor mit irgendwelchen Baumaßnahmen begonnen werden darf. Die Bauträgerin hat daraufhin mitgeteilt, dass der Ausgang des baubehördlichen Verfahrens noch abgewartet wird, bevor es konkretere Planungen, auch für Schutzmaßnahmen beim Naturdenkmal, geben kann.

 

Zwischenzeitlich ist die Bauträgerin aber natürlich von der Naturschutzbehörde darauf hingewiesen worden beziehungsweise - falsche Wortwahl - es wurde ihr vorgegeben, welche Untersuchungen und Unterlagen für eine allfällige notwendige naturschutzrechtliche Einreichung erforderlich sind. Das ist vor allem Zweierlei: Zum einen die Darstellung des Wurzelverlaufs des Naturdenkmals mittels Georadar und auf der anderen Seite eine Einholung eines Gutachtens zur Frage, ob durch die Errichtung des geplanten Gebäudes, insbesondere der geplanten Garage, eine Auswirkung auf den Grundwasserspiegel oder

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular