Landtag, 26. Sitzung vom 23.11.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 61 von 68
sondern man sollte auch dort hinschauen, wo das Erkenntnis neue Spielräume eröffnet hat. Und dieses Erkenntnis hat insofern neue Spielräume eröffnet, als der Sachleistungszwang für die Abdeckung von erhöhtem Wohnraumbedarf aufgehoben wurde. Die Konsequenz ist ein erhöhter Spielraum im Bereich der Mietbeihilfe für MindestsicherungsbezieherInnen, und da könnte man in sehr vielen Fällen auch diese Verluste wieder deutlich überkompensieren. Ich höre heute Früh im Rahmen der Fragestunde sehr wohlwollend, dass da jetzt was auf dem Weg ist, ich bin gespannt auf den Begutachtungsentwurf. Der Wohnbedarf kann laut Sozialhilfe-Grundsatzgesetz neben der Miete nämlich auch regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Hausrat, Heizung, Strom, sonstige allgemeine Betriebskosten und Abgaben berücksichtigen, und die Richtsätze für die Mindestsicherung dürfen um bis zu 30 Prozent überschritten werden. Derzeit wird in Wien bei der Mietbeihilfe die Bruttomiete berücksichtigt, der Spielraum für eine Unterstützung bei hohen Energie- und Wohnkosten wäre also durchaus groß und vorhanden.
Über die Reform der Wohnbeihilfe haben wir heute schon ausführlich diskutiert, aber ich möchte sie jetzt noch einmal kurz ansprechen. MietbeihilfebezieherInnen werden auf Grund der neuen Regelungen bei der Wohnbeihilfe und weil es kein gemeinsames Wohngeld gibt, im Moment - jetzige rechtliche Lage -, deutlich schlechter gestellt. Was heißt das an einem Beispiel? Ein Einpersonenhaushalt mit Erwerbseinkommen, sagen wir, einen halben Euro über der Mindestsicherung, 40 m²-Gemeindebauwohnung, Richtwertzins, bekommt Wohnbeihilfe in der Höhe von 220 EUR. Ein Einpersonenhaushalt mit Mindestsicherungsbezug in derselben Wohnung bekommt eine Mietbeihilfe derzeit in der Höhe von 3,39 EUR. Das heißt, dem Mindestsicherungshaushalt steht trotz gleichem Einkommen, trotz gleicher Kosten um 217 EUR pro Monat weniger zur Verfügung, 2.600 EUR im Jahr. Und da ist noch nicht einmal berücksichtigt, dass der Erwerbseinkommenshaushalt hier auch ein 13., 14. Gehalt hat. Das heißt, da entsteht eine deutliche Ungleichbehandlung, die auf jeden Fall anzugehen ist.
Was wäre unser Vorschlag? Berücksichtigen wir bei der Mietbeihilfe nicht nur die Bruttomieten, sondern auch die regelmäßigen Aufwendungen für Hausrat, Heizung, Strom, sonstige allgemeine Betriebskosten und Abgaben. Wir hätten damit eine Lösung, die die Bedarfsgemeinschaften ohne minderjährige Kinder besserstellt, wir hätten eine Lösung, die die Mietbeihilfe wieder an das Niveau der Wohnbeihilfe heranführt. Wir hätten eine Lösung, die insbesondere bei stark gestiegenen Energie- und Wohnkosten hilft. Und wir hätten eine Lösung, die auch Rechtssicherheit herstellt. Der Herr Stadtrat hat das im Ausschuss angesprochen, er hat es auch heute wieder angesprochen, es gibt ein Nachziehen bei der Mietbeihilfe. Ich hoffe im Sinne der Betroffenen, dass das jetzt sehr schnell geht.
Zusammengefasst: Die Kürzungen müssen Sie wegen eines höchstgerichtlichen Erkenntnisses umsetzen. Wir anerkennen den Versuch, die Kürzungen teilweise abzufedern, aber Sie nutzen Spielräume, die sinnvoll ausnutzbar wären, im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz nicht, und deshalb werden wir dem Initiativantrag auch nicht zustimmen. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Es gibt dazu keine weitere Wortmeldung, und der Herr Berichterstatter hat auf sein Schlusswort verzichtet.
Damit kommen wir nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist mit Stimmen der SPÖ und NEOS gegen ÖVP, FPÖ, Klubunabhängigen und GRÜNE die Mehrheit, und damit ist dieses Gesetz in erster Lesung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Beschluss- und Resolutionsanträge, deren liegen sechs Stück vor.
Der erste Antrag, eingebracht von der FPÖ, mit dem Titel Verfassungsschutzgesetz. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen möchte, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. - Das hat nur die Zustimmung der FPÖ und Klubunabhängig und findet damit nicht die ausreichende Mehrheit.
Zweiter Antrag, ebenfalls eingebracht von der FPÖ, mit dem Titel Anpassung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes und der 15a B-VG-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, bitte um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Zustimmung der FPÖ und Klubunabhängig nicht beschlossen, findet nicht die Mehrheit, und daher ist dieser Resolutionsantrag ebenfalls abgelehnt.
Antrag Nummer 3, ebenfalls eingebracht von der FPÖ, keine Aufweichung des Staatsbürgerschaftsrechtes. Wer dem zustimmen möchte, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Findet die Zustimmung bei Freiheitlich, Klubunabhängig, sonst nicht, findet daher nicht die ausreichende Mehrheit und ist abgelehnt.
Antrag Nummer 4, eingebracht von den GRÜNEN, Kinderarmut in Wien beenden, soziale Absicherung durch eine armutsfeste Mindestsicherung. Wer diesem Antrag die Zustimmung gibt, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die GRÜNEN und sonst niemand. Damit findet auch dieser Antrag nicht die notwendige Mehrheit und ist daher abgelehnt.
Antrag Nummer 5 mit dem Titel Reform der Mietbeihilfe. Wer dem zustimmen möchte, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist Zustimmung der GRÜNEN und sonst niemand. Damit findet dieser Antrag auch nicht die entsprechende Mehrheit und ist abgelehnt.
Und Antrag Nummer 6 betreffend Personalnot in der sozialen Arbeit, Aufstockung FH-Studienplätze. Wer dafür ist, bitte ich um Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der Freiheitlichen, Klubunabhängig, SPÖ, NEOS und GRÜNEN gegen die ÖVP. Dieser Antrag hat die ausreichende Mehrheit und ist somit angenommen.
Damit schlage ich vor, die zweite Lesung zu dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig.
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