Landtag, 26. Sitzung vom 23.11.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 43 von 68
(Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapović: Nicht in der Bauordnung, das ist ja Stadtplanung!) „die BauträgerInnen und InvestorInnen als Grundlage zur Verfügung stehen und nachvollziehbar veröffentlich werden.“
Weder die Bezirke sind mitbehandelt noch Leitfaden, Kriterienkataloge. Und wenn Sie sagen: Ja, das hat jetzt mit der Bauordnung per se nichts zu tun (Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapović: Ja, das ist so!) - nicht böse sein, Sie stopfen so viel in die Bauordnung hinein und dann erwähnen Sie städtebauliche Verträge mit einem Satz? Es tut mir leid, um das diplomatisch zu sagen, das ist mehr als dürftig, was Sie diesbezüglich abgeliefert haben, es tut mir leid. (Beifall bei der ÖVP.)
Noch dazu: Vor - ich weiß nicht - einer halben Stunde, als der Kollege Gara hier am Rednerpult gestanden hat und eine Brandrede auf die Planbarkeit gehalten hat, muss ich mir schon die Frage stellen, wo die Planbarkeit bei Investoren, bei Projektentwicklern und Privaten ist, wenn es um städtebauliche Verträge geht. Ich weiß nicht, ob diese Planbarkeit nur selektiv anwendbar ist oder ob das nicht eher ein Credo sein sollte, wie man generell Instrumente in der Bauordnung in der Stadtplanung behandelt, sehr geehrte Damen und Herren! (Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc: Das sind Äpfel und Birnen!) Das wäre, glaube ich, schon der wesentliche Ansatz, wenn man die Planbarkeit in dem Fall so voranstellt, dann sollte sie sich auch durchziehen und nicht nur bei vereinzelten, ausgewählten Punkten vorkommen, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Der Schutz des Weltkulturerbes - da haben wir uns bei der kurz vor der Novelle angepassten Änderung gefreut, dass der Schutz des Welterbes in die Ziele aufgenommen wurde. Wir hoffen auch sehr, dass dieser Schutz nachhaltig Niederschlag findet, wenn es darum geht, in die Praxis zu kommen. Das ist auch wieder nicht Teil der Bauordnung, da wird oft auf den Managementplan verwiesen - wir schaffen uns nebenbei 100.000 andere Instrumente, die aber dann - das ist ja das große Problem - keine Verbindlichkeit haben, weil sie keine Rechtsform in dem Sinn haben -, wird also auf den Managementplan verwiesen, als Instrument, als - eben - Plan, wie man den Schutz des Weltkulturerbes künftig in der Stadt praktizieren möchte. Da werden wir uns wahrscheinlich nicht einig sein, ich habe ein etwas anderes Verständnis von einem Instrument in dieser Form oder in dem Kleid, das es jetzt sein soll. Denn ich verstehe Maßnahmen, als messbar und auch vergleichbar zu definieren. Das mag jetzt vielleicht ein bisschen technisch sein, aber im Managementplan sind ganz, ganz viele Maßnahmen einfach nur Ziele. Da werde ich in drei, fünf Jahren nicht messbar sagen können, ob ich tatsächlich etwas dafür getan habe, das Weltkulturerbe entsprechend zu schützen, sondern da finden sich so Formulierungen wie „mehr Kommunikation mit der Bevölkerung“ als Maßnahme. (Heiterkeit bei Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM.) Das ist in meinem Verständnis nach ein Ziel, sehr geehrte Damen und Herren.
Eine Maßnahme wäre: Halbjährliche Veranstaltung, eine neue Web-Seite mit den Informationen zum Abrufen - tak, tak, tak, tak. Das kann ich im Nachhinein messen, ob das erledigt wurde, ob da ein Hakerl gemacht werden konnte und ob das beigetragen hat, das Ziel zu erreichen. Das findet sich leider in ganz, ganz vielen Instrumenten der Stadt immer wieder - diese Vermischung von Zielen und Maßnahmen. Da würde ich mir wünschen, dass wir nicht mehr so schwammig unterwegs sind in der Stadt, sondern dass man planbar und klarer formuliert. Das Thema Weltkulturerbe werden wir sicher noch einmal an dieser Stelle diskutieren.
Das bringt mich zum nächsten Punkt, der auch in der Bauordnung drin ist, den wir hier auch gefühlt seit Ewigkeiten diskutieren, zumindest tue ich es. Und zwar ist das der Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung, der ja auch in der Bauordnung definiert ist. Der Fachbeirat ist ein Gremium - für alle, die noch nicht damit zu tun hatten. Wie sich dieses Gremium zusammensetzt, ist in der Bauordnung entsprechend geregelt. Diese Disziplinen, die dort nominiert oder festgelegt sind, kommen anlassbezogen zusammen, um Stellungnahmen beispielsweise zu Projekten, Entwicklungsgebieten oder zu einzelnen Projekten, et cetera abzugeben. Diese Stellungnahmen kommen dann auch oft in den Ausschuss, quasi als Akt, um die Meinungsbildung der Abgeordneten entsprechend zu unterstützen.
Dieser Fachbeitrat könnte einen enormen Mehrwert bringen. Nur leider wurde auch hier - nicht nur beim Weltkulturerbe, sondern zusätzlich zum Thema Klima und Umweltschutz - einfach ein zusätzlicher Kopf, so nenne ich es jetzt einmal, in dieses Gremium hineingeschrieben. Man hat verabsäumt, sich diesen Fachbeirat konkret anzusehen, zu überlegen: Ist dieses Gremium, so wie es ist, wirksam, effizient, bringt es das, was wir uns erwarten? Nein, man hat wieder einfach nur etwas oben draufgestülpt, ohne sich anzuschauen: Können wir besser werden? Nicht nur wir kritisieren das jetzt und auch in der Vergangenheit, auch der Rechnungshof hat sich in seinem jüngsten Bericht auf die Rolle des Fachbeirates bezogen. Das zeigt ganz klar auf, dass es auch problematische Naheverhältnisse, wirtschaftliche Naheverhältnisse einzelner Mitglieder mit der Stadt gibt. Das meine ich damit, dass man sich überlegen muss: Wie kann ich dieses Gremium besser aufstellen, sodass Transparenz umgesetzt wird, Nachvollziehbarkeit und auch das Gremium im besten Sinne arbeiten kann?
Wir haben immer schon gefordert, dass dieser Fachbeirat umfassend reformiert werden muss. Es gibt auch schon Vorbilder, zum Beispiel in Salzburg. Man kann sich da durchaus, glaube ich, Ideen holen und einfach ein bisschen über den Tellerrand schauen. Was macht Salzburg? Die haben für jene Mitglieder, die während ihrer Funktionsperiode dem Fachbeirat angehören, ein Verbot ... Wie sagt man? (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Ein Verbot während der Zeit ... ein Ausübungsverbot.) - Bitte was? Ein Ausübungsverbot, ja, aber vor allem, wenn es um Aufträge im Zuge der Stadt geht, nicht ein komplettes Verbot. Ein Architekt kann keine Aufträge der Stadt abwickeln für die Dauer der Periode. Das haben wir in Wien schon. Da kommen immer wieder Situationen, wo ich hoffe, sie erklären sich befangen, die Sitzungen sind ja nicht öffentlich. Aber da gibt es tatsächlich Mitglieder des Fachbeirates, die in einem Auftragsverhältnis - Auftragsverhältnis war das
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