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Landtag, 26. Sitzung vom 23.11.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 42 von 68

 

Nicht nur wir hätten uns eine Entwirrung, eine Entbürokratisierung und eine umfassende Reform gewünscht, das war auch der Wunsch von vielen Expertinnen und Experten und von vielen Stakeholdern - die umfassenden Stellungsnahmen wurden schon erwähnt, 163, ich habe ein paar mitgenommen, die auch, wenn man sie sich durchliest, einen Gesamttenor ergeben. Immer wieder wird erwähnt, dass neugeschaffene Regelungen zu einem viel höheren Verwaltungsaufwand führen, dass Widersprüchlichkeiten drin sind, auf die ich nachher noch eingehen werde, und dass der Wunsch da ist, dass für die Bauordnung eine grundsätzliche Neukonzeption im Sinne der Vereinfachung, der eindeutigeren Bestimmungen gemacht wird.

 

Das wurde hier verabsäumt, sehr geehrte Damen und Herren! Das finden nicht nur wir schade, sondern offensichtlich auch sehr viele Expertinnen und Experten, Stakeholder aus der Branche, die ja auch tagtäglich mit diesem Instrument tatsächlich arbeiten müssen. Für die ist das eine ganz wesentliche Veränderung, die sich maßgeblich auf ihr alltägliches Tun auswirkt, und das ist schon bemerkenswert, wie oft das in Stellungnahmen erwähnt wird. Das ist schade, dass das nicht gemacht wurde seitens der Stadtregierung. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Ich habe auch die Widersprüchlichkeiten schon kurz angesprochen. Widersprüchlichkeiten, die mittlerweile auftreten, die wir schon seit Längerem beobachten, wenn es vor allem um die Ziele innerhalb der Bauordnung geht, aber auch, wenn es um Themen geht, wo auch unterschiedliche Magistratsabteilungen tagtäglich in ihrer Arbeit damit befasst sind. Ich gebe ein kurzes Beispiel, das immer wieder kommt: Die MA 19, die grob für die Ortsbildsicherung zuständig ist, vis-à-vis die MA 21, die für Stadtentwicklung zuständig ist - der Schutz des Ortsbildes parallel zur Weiterentwicklung und zur Schaffung von Wohnraum auf der anderen Seite stehen natürlich ständig in einem sehr engen Spannungsfeld. Diese Widersprüchlichkeiten beispielsweise aufzulösen, wäre wesentlich und wichtig. Nicht nur neue Inhalte in eine Bauordnung hineinzupacken, sondern sich wirklich eine umfassende Reform zu überlegen, diese Widersprüchlichkeiten auch aufzulösen, das wäre ganz wichtig, sehr geehrte Damen und Herren.

 

Ja, es gibt durchaus Ergänzungen und Anpassungen, die in der Novelle drin sind, die wir gut finden. Aber schlussendlich können wir bei der Abstimmung insgesamt nur mit Ja oder Nein abstimmen, wissen wir. Wir werden die Novelle ablehnen, wie gesagt, nicht nur, was das Prozessuale betrifft, sondern auch ganz konkret auf Grund von inhaltlichen Punkten.

 

Da möchte ich die Überschrift „Transparenz, Nachvollziehbarkeit“ voranstellen. Unter diesen Gesichtspunkten ist uns zu wenig weitergegangen. Ein Thema, das heute viel zu kurz gekommen ist, aber ein so wesentliches ist, und das eines ist, das wir schon seit Jahren als Problemfeld orten, kritisieren, darauf aufmerksam machen, dass etwas getan werden muss, sind die städtebaulichen Verträge. Das war vor gar nicht allzu langer Zeit auch ein großes Thema, das den NEOS wahnsinnig wichtig war. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Jetzt nicht mehr!) Ich frage mich, was damit passiert ist. Denn in dieser Novelle der Bauordnung hat nicht wahnsinnig viel Gewicht bekommen, wie man sie künftig gestalten soll. Kurz zur Erinnerung: Das sind privatrechtliche Verträge zwischen der Stadt Wien und Bauträgern beziehungsweise Investoren. Was wir an dieser Stelle inhaltlich kritisieren, ist, dass es keine Nachvollziehbarkeit gibt, wie so ein städtebaulicher Vertrag überhaupt zustande kommt und dann in weiterer Folge, wie er ausgestaltet ist. Nach welchen Kriterien wird hier ein Vertrag verhandelt?

 

Ich erinnere mich noch gut - das war damals eine Anfragebeantwortung, noch von der StRin Vassilakou, wenn ich mich recht entsinne -, ich weiß nicht, wie es mittlerweile gehandhabt wird, aber damals war die Frage unsererseits: Wann kommt es denn überhaupt zu einem städtebaulichen Vertrag? Die Antwort war: Wenn der zuständige Bedienstete das Gefühl hat, es würde Sinn machen, im Zuge eines Projektes einen städtebaulichen Vertrag zu machen, dann werden einmal Verhandlungen eingeleitet und wenn das Vis-à-vis, der Private, grundsätzlich Interesse hätte, dann werden die Verhandlungen auch intensiviert. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist nicht unsere Vorstellung, wie solche Verträge zustande kommen, in einer Branche, wo ganz viele verschiedene Interessen aufeinanderkommen, wo es ständig um wahnsinnig viel Geld geht, das ist nicht die Sensibilisierung und die sensible Herangehensweise in der Stadtplanung, die wir uns wünschen! (Beifall bei der ÖVP.)

 

In der vorliegenden Bauordnungsnovelle sollen, Zitat, „wesentliche Inhalte künftig der städtebaulichen Verträge“, Zitat Ende, online veröffentlicht werden. Es wird auch in Stellungnahmen von den Stakeholdern darauf Bezug genommen, dass sich die Stadt da wahnsinnig viel Spielraum offen lässt. Die Interpretation davon ist immens, sehr geehrte Damen und Herren. Das lässt keine große Hoffnung, dass sich da auch etwas in Richtung Transparenz und Nachvollziehbarkeit bewegt. Was die rückwirkende Veröffentlichung betrifft - ich glaube, da brauchen wir überhaupt nicht darüber zu diskutieren -, das wird alles wahrscheinlich eher nur in die Zukunft gerichtet werden. Aber wie gesagt, es bleiben viele Fragen unbeantwortet: Wann wird der eingesetzt? Wie läuft der Prozess ab? Nach welchen Kriterien werden Leistungspflichten des Bauträgers bewertet? Warum gibt es keine finanziellen Richtwerte für die Erbringung von Leistungen, die herangezogen werden? Warum werden betroffene Bezirke nicht mit einbezogen, die das Grätzl oder den Ort, wo sich etwas entwickelt, besser kennen als die meisten, die vielleicht hier sitzen und dann damit auch arbeiten sollen?

 

Was ich besonders spannend finde, ist, dass die vielen Fragen, die ich jetzt kurz aufgelistet habe, Themen sind, zu denen ich im aktuellen Regierungsprogramm von SPÖ und NEOS folgende Zeilen gefunden habe auf Seite 200 - es geht um die städtebaulichen Verträge -, ich zitiere: „Diese Verträge sollen weiterhin in dieser Form unter Einbeziehung der Bezirksvertretungen zum Einsatz kommen. Um die Nachvollziehbarkeit und die Transparenz dieser Verträge zu verbessern, sollen ein Leitfaden und Kriterienkatalog zu diesen Verträgen erstellt werden,“

 

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