Landtag, 26. Sitzung vom 23.11.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 28 von 68
zuletzt angesprochen habe, konkreter noch in direkte Gespräche geht. Würde uns freuen.
Ein Thema war auch das Begutachtungsverfahren, das muss ich hier natürlich auch anbringen. Wir haben die kuriose Situation gehabt, wofür die Frau Stadträtin jetzt nur ein bissel was konnte, es hat einen Erlass der Magistratsdirektion gegeben, dass es eben ein externes Begutachtungsverfahren gibt und dass Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren nur dann veröffentlicht werden, wenn diejenigen Stellen zurückschreiben, die auch eingeladen wurden. Nach innen ist klar, der Magistrat oder Stellen der Magistratsdienststellen werden angefragt, was meint die MA 37 dazu, wenn es die MA 64 gestaltet, was meint die MA 19 dazu, und so weiter, und so fort. Extern sagt man, irgendwelche Institutionen, die nicht mit der Stadt Wien übereinstimmen, weiß ich, große Interessensvertretungen, und so weiter, und so fort werden angefragt, und wenn die, die sozusagen direkt eine Anfrage kriegen, jetzt zurückschreiben, hat man das dann auch veröffentlicht. Nicht veröffentlicht wurden bis jetzt in Begutachtungsverfahren Stellungnahmen von Sonstigen. Es hat gerade bei der Bauordnung, glaube ich, über 100 Stellungnahmen gegeben (Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapović: 162!) 162 sagt die Frau Kollegin, danke. Also das hat viele Leute interessiert. (Abg. Mag. Josef Taucher: 163!) Also wir rätseln noch, wie viele es wirklich waren.
Aber was man damit ausdrücken kann, es hat ein großes Interesse gegeben, sich mitzuteilen, was ja auch schön ist und was gut ist und Sinn des Begutachtungsverfahrens ist und sein muss. Sinn eines Begutachtungsverfahrens ist aber auch, dass dann diejenigen, die es entscheiden müssen, nämlich wir 100 unter anderem, das auch sehen können, und dass wir in diese Stellungnahmen zum Begutachtungsverfahren auch Einsicht nehmen und uns mit dem auch auseinandersetzen können. Das war bisher nicht vorgesehen, ist jetzt geändert worden. Das freut mich, und ich nehme das auch als einen gewissen Erfolg auf meine Kappe, dass wir lästig genug waren, bei der letzten Bauordnungsnovelle und auch bei dieser Bauordnungsnovelle - ich hatte Unterstützung, gebe ich zu -, dass wir das jetzt durchgesetzt haben, dass grundsätzlich alles veröffentlicht wird, außer jemand sagt, nein, ich will nicht, dass es veröffentlich wird, weil sonst gebe ich keine Stellungnahme im Begutachtungsverfahren ab - was wahrscheinlich nie vorkommt. Also hurra, der Erlass wurde geändert.
Meine Damen und Herren, ich werde noch aufmerksam den Diskussionen meiner Nachredner folgen und mich vielleicht noch einmal melden, aber insgesamt dürfen wir mitteilen, dass wir erkennen, dass manche Themen, die der Stadtregierung und der Koalition wichtig waren, abgebildet sind. Wir sehen jedoch einige Sachen, die wir in dieser Bauordnung vermissen. Wir sehen einige Sachen, die überschießend geregelt sind, die nicht wirklich dem Rechtsanwender helfen, wir sehen einige Sachen, die das ganze Verfahren verkomplizieren und die Komplexität der Bauordnung weiter fortschreiben, daher werden wir dieser Bauordnungsnovelle nicht zustimmen. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste ist Frau Abg. Arapović zu Wort gemeldet, und ich erteile ihr das Wort. Bitte sehr.
Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapović (NEOS): Herr Präsident! Werte Landeshauptmann-Stellvertreterin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Werter Herr Kowarik, nach der Bauordnung ist vor der Bauordnung, also all das, was Sie jetzt eingebracht haben, heben Sie sich gut auf, denn ich bin mir ganz sicher, dass wir uns in naher Zukunft irgendwann einmal, vielleicht sogar in der übernächsten Legislaturperiode wieder mit der Bauordnung beschäftigen werden, und da kann man das sicher alles gut einbauen. Nach Ihrer Rede, muss ich ehrlich sagen, wäre es wirklich schön, wenn Sie mitgehen würden, denn ich sehe jetzt nicht so die gravierenden Gründe, warum die Novellierung der Bauordnung nicht von der Seite der FPÖ unterstützenswert wäre. Aber gut, natürlich ist es Ihnen frei zur Wahl, ob Sie da mitgehen oder nicht. So hätte man vielleicht eine Einstimmigkeit geschafft, vielleicht mit der ÖVP gemeinsam, aber sei es drum.
Ich muss ehrlich sagen, ich freue mich heute außerordentlich, dass wir die neue Bauordnung 2024 beschließen werden, denn diese Novellierung ist ein Meilenstein, vielleicht noch besser gesagt, ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einer nachhaltigeren, grüneren und lebenswerteren Zukunft in unserer Stadt. Der Prozess der Novellierung der Bauordnung hat vor knapp über einem Jahr begonnen, und zwar mit der Fachenquete, mit einem Austausch von Expertinnen und Experten aus den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und der Politik. Hier haben wir die Herausforderungen und Ziele unserer Zeit im Zusammenhang mit den Bauvorschriften diskutiert. Und dieser fachliche Austausch war sehr wertvoll und wir haben auch sehr viele positive Rückmeldungen dazu bekommen, denn er hat auch als eine wichtige Grundlage für große Teile der heutigen Entscheidungsfindung beigetragen. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)
Ich muss noch einmal betonen, wie wichtig das ist, denn die Novellierung, die uns jetzt vorliegt, ist tatsächlich das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit und eines gemeinsamen Engagements für unsere bessere Zukunft von vielen Beteiligten aus unterschiedlichsten Bereichen. Und sie steht auch für unsere Verantwortung gegenüber kommenden Generationen und für unseren Einsatz für eine ökologische Zukunft, aber auch für die sozialen Herausforderungen unserer Zeit.
Jetzt komme ich einerseits zu den einzelnen Themenbereichen, die die Bauordnung behandelt, andererseits werde ich nicht alle aufzählen, denn das würde einfach zu lange dauern, wir haben auch viele Nachrednerinnen und Nachredner, und ich gehe davon aus, dass das eine oder andere Thema noch näher behandelt wird.
Als Erstes geht es um die Entsiegelung der Flächen. Wo die FPÖ sagt, ihnen ist es zu viel, sagen wir, nein, das ist gerade richtig und ganz, ganz wichtig. Dann geht es um den Schutz der Bäume, dann geht es um die Verpflichtung zur Installation von PV-Anlagen, dann geht es um die Dekarbonisierung, die Begrünung von Fassaden, den Schutz von Bestandsgebäuden vor den Abbrüchen. Und
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