Landtag, 25. Sitzung vom 19.10.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 39 von 52
Ich möchte mich noch einmal bedanken, möchte dem Direktor Werner Sedlak jetzt schon alles Gute wünschen beim Suchen des neuen Personals, möchte ihm auch schon alles Gute wünschen vor allem wegen des zusätzlichen Personals, das er brauchen wird, denn es kommen eine Fülle von Aufgaben dazu, und dass dann nicht wieder einer aufsteht und sagt, die Verwaltung ist so teuer geworden. Das haben wir dann heute beschlossen und heute gemeinsam auch so in Auftrag gegeben. - Ich bedanke mich noch einmal für die gute Zusammenarbeit und schließe mit einem herzlichen Dankeschön. (Beifall bei SPÖ, NEOS und GRÜNEN.)
Präsident Mag. Manfred Juraczka: Ich darf mitteilen, dass die Abg. Janoch ab 13 Uhr entschuldigt ist.
Weitere Wortmeldungen liegen mir dazu nicht vor, ich erkläre die Verhandlungen hiermit für geschlossen. Der Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort.
Mir liegt ein Abänderungsantrag vor. Ich komme aber vorher dazu, Ihnen zu erklären, dass § 73 Abs. 8 Wiener Stadtverfassung sowie §7 Abs. 1 Wiener Parteiengesetz Verfassungsbestimmungen sind. Hierfür ist gemäß § 124 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung die Anwesenheit der Hälfte der Landtagsabgeordneten erforderlich, die ich nun definitiv feststelle. Gemäß § 124a Wiener Stadtverfassung ist für einen gültigen Beschluss eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen erforderlich. Diese Bestimmungen gelten für beide Lesungen.
Doch bevor ich die Gesetzesvorlage abstimmen lasse, kommen wir zum Abänderungsantrag der Abgeordneten Ellensohn, Kickert, Margulies, Huemer, Arsenovic zu Post 4 betreffend Wahlkampfkostenobergrenze auf 3 Millionen EUR senken. Ich bitte alle Abgeordneten, die diesen Abänderungsantrag unterstützen, um ein Zeichen mit der Hand - Das sind der Antragsteller, die GRÜNEN, die ÖVP, die FPÖ und der fraktionsunabhängige Mandatar, damit hat dieser Antrag keine Mehrheit.
Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtags, die der Gesetzesvorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Und ich kann hiermit in erster Lesung die Einstimmigkeit feststellen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen, und bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Es bleibt überraschenderweise in zweiter Lesung einstimmig.
Das ist natürlich auch die erforderliche Zweidrittelmehrheit, das Gesetz ist somit in zweiter Lesung beschlossen.
Wir kommen nun zu den weiteren Beschlussanträgen, die zu Postnummer 4 vorliegen.
Ich bringe den Beschlussantrag der Abgeordneten Taucher, Novak, Meidlinger, Al-Rawi, Emmerling, Konrad betreffend Meldung von Nebeneinkünften nicht amtsführender StadträtInnen zur Abstimmung und ersuche alle Abgeordneten, die diesen Antrag unterstützen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich kann auch hier die Einstimmigkeit feststellen. Der Antrag ist somit einstimmig angenommen.
Als Nächstes kommen wir zu einem Antrag der Wiener Volkspartei betreffend Transparenz und Kontrolle, notwendige Reformen der Untersuchungskommissionen und Untersuchungsausschüsse in Wien. Ich ersuche alle Abgeordneten, die diesen Antrag unterstützen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die Antragsteller ÖVP, FPÖ, Abg. Kieslich und die GRÜNEN, damit hat der Antrag keine Mehrheit.
Wir haben hier den Antrag der Wiener Volkspartei betreffend weitere Reformvorschläge für den Stadtrechnungshof. Ich darf auch hier alle Abgeordneten, die diesen Antrag unterstützen wollen, um ein Zeichen mit der Hand ersuchen. - Das gleiche Stimmverhalten, Zustimmung bei ÖVP, FPÖ, Kieslich und GRÜNEN gegen die Stimmen der Regierungskoalition, damit keine Mehrheit für diesen Antrag.
Wir kommen zum Antrag der Abgeordneten Konrad, Emmerling, Novak, Meidlinger, Nittmann, Gorlitzer, Ellensohn, Margulies betreffend keine Inserate durch städtische Unternehmungen in parteinahen Medien. Ich bitte um ein Zeichen der Unterstützung. - Das ist einstimmig angenommen.
Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz betreffend die Zuleitung und Abgabe von Wasser - Wasserversorgungsgesetz - WVG geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Czernohorszky. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Bitte um Zustimmung.
Präsident Mag. Manfred Juraczka: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldungen vorliegen, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle die Einstimmigkeit in erster Lesung fest.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich bitte alle Abgeordneten, die dieser Gesetzesvorlage auch in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke dafür, das Gesetz ist auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Postnummer 3 der Tagesordnung betrifft den Bericht über die im 1. Halbjahr des Jahres 2023 abschließend behandelten Petitionen. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn Amtsf. StR Czernohorszky, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Für alle, die nicht ganz so eng mit dem Petitionsausschuss verbunden sind, eine kleine Information: Ab jetzt dürfen wir den Bericht des Petitionsausschusses zwei Mal
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