Landtag, 25. Sitzung vom 19.10.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 52
muss die Behörde selber schaffen, da bin ich verantwortlich. Die zweite ist aber eine bundesgesetzliche Verunmöglichung. Durch die jetzige gesetzliche Bestimmung kann es nämlich gar keinen vollständig digitalen Aktenverlauf geben, weil es gesetzliche Bestimmungen gibt, beispielsweise der persönlichen Antragstellung, des persönlichen Vorsprechens. Da ist ein reiner digitaler Prozess rechtlich gar nicht möglich. Wenn Sie so stark dafür sind - das bin ich auch -, dann setzen wir uns bitte gemeinsam dafür ein, dass diese Prozesse im Bundesgesetz so verändert werden, dass wir den vollen Nutzen der Digitalisierung auch in Wien verwenden können. Abseits der gesetzlichen Regelung, wie eingereicht werden muss, geht es auch darum, ob wir überhaupt im Verfahren selber in Echtzeit mit den KundInnen digital kommunizieren können und darüber auch gerne Gespräche mit dem Innenministerium führen, denn da gibt es auch sehr unterschiedliche und nicht nur unterstützende Ansichten zu dieser Thematik. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)
Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wir von Abg. Berger gestellt. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Stefan Berger (FPÖ): Guten Morgen, auch von meiner Seite. Die MA 35 beschäftigt uns ja wirklich schon seit sehr, sehr vielen Jahren. In zahlreichen Stadtrechnungshofberichten, Volksanwaltschaftsberichten wurde immer wieder auf die Missstände in dieser Behörde hingewiesen. Jetzt ist nicht nur die Verfahrensdauer ein Punkt, sondern auch der Bereich der Mitarbeiter, wo wir gesehen haben, dass es Verbesserungsbedarf gibt, zum einen, wie Sie ja auch des Öfteren schon erläutert haben, im Prozessablauf. Wir haben auch einen Sicherheitsdienst zur Lotsung des Kundenverkehrs, aber auch für die Sicherheit hier beschlossen und auch - soweit ich mich richtig erinnern kann, war das im Kalenderjahr 2022 - die Aufnahme von 95 neuen Mitarbeitern. Da würde mich interessieren, inwiefern die jetzt bereits fixfertig eingeschult sind, aber auch, wie viele Mitarbeiter wiederum seit dem Jahr 2022 bis heute die MA 35 verlassen haben. Wie wir ja wissen, ist es um die Mitarbeiterzufriedenheit in dieser Behörde nicht allzu gut bestellt, und da hätte ich gerne nähere Informationen dazu.
Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung.
Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Sehr gerne, denn im Reformprozess der MA 35 sind die von Ihnen angesprochenen zwei Themen ganz wichtige Ziele und Indikatoren, nämlich die Verfahrensdauer zu senken und die Reduktion der MitarbeiterInnenbelastung, um Fluktuation der MitarbeiterInnen zu verringern.
Ich beginne mit der Senkung der Verfahrensdauer: Da ist es bereits gelungen, seit Beginn der Periode im Median die Verfahrensdauer um 40 Prozent zu senken, das heißt, wir sehen im Median eine um 40 Prozent beschleunigte Verfahrensdauer. Das ist schon einmal ganz gut, da geht es in die richtige Richtung. Es liegt aber auch noch einiges vor uns, weil es auch je nach Bereich sehr, sehr unterschiedlich ist. Wir sehen aber in vielen Bereichen ganz, ganz deutliche Fortschritte, vor allem für die Antragstellerinnen und Antragsteller, insbesondere deshalb, weil auch die Serviceorientierung durch telefonische Servicecenter, aber auch ein Ticket-System erhöht worden ist, sodass es auch raschere Rückmeldungen gibt.
Das Thema MitarbeiterInnen ist mir ein großes Anliegen, weil es eine große Herausforderung ist. Erstens die vielen Anträge, über 150.000 im Jahr, und zweitens oft sehr sensible Bereiche, wo es für Menschen auch darum geht, ob sie nach Österreich kommen können oder nicht, ob sie hier bleiben dürfen oder nicht, ob sie einen Aufenthaltstitel bekommen, um genau zu sein. Das ist dann oft auch für MitarbeiterInnen keine einfache Situation.
Wir haben insgesamt in der MA 35 eine etwas erhöhte Fluktuation der MitarbeiterInnen im Vergleich zum gesamten Magistrat, das stimmt. Diese Tendenz ist allerdings auch sinkend, insbesondere seit der Aufnahme der neuen MitarbeiterInnen. Wir haben da alle Dienstposten, soweit es geht, bis auf die natürlichen Abgänge über Krankenstände, Schwangerschaften oder Sonstiges, aufnehmen können und sehen, dass die Fluktuation sinkt. Da gibt es den Indikator, wie viele Personen aus der Gesamtabteilung pro Jahr wechseln. Dabei ist das Ziel, auf ungefähr 15 Prozent Fluktuation pro Jahr zu kommen. Dort sind wir noch nicht ganz, aber wir senken die Fluktuation von Jahr zu Jahr und haben auch eine Befragung der MitarbeiterInnen durchgeführt, wo wir sehen, dass die Identifikation mit der MA 35 relativ gut ist und der Wille da ist, auch gemeinsam Verbesserungsanstrengungen zu unternehmen.
Präsident Ernst Woller: Danke. Damit ist die 1. Anfrage beantwortet.
Wir kommen zur 2. Anfrage (FSP-1130658-2023-KVP/LM). Sie wurde von Abg. Wölbitsch-Milan an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gerichtet. (Ende April 2023 wurde in einer Aussendung seitens der Rathauskoalition bekräftigt, dass angesichts der Erfahrungen mit der Ausübung des Notkompetenzrechtes des Herrn Bürgermeisters, insbesondere betreffend seine Notverfügung vom 15. Juli 2022, eine Reform der Bestimmungen der in der Wiener Stadtverfassung verankerten Notkompetenzrechte insbesondere des Bürgermeisters und des Stadtsenates, aber auch anderer Organe, angedacht und in Vorbereitung sei. Wie ist der aktuelle Stand der legistischen Vorbereitungen für eine entsprechende Novelle der Wiener Stadtverfassung betreffend eine Reform besagter Notkompetenzbestimmungen?) Ich ersuche um Beantwortung.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abg. Wölbitsch-Milan!
Bevor ich mit meiner Beantwortung beginne, möchte ich vorab die Gelegenheit nutzen, anlässlich der gestrigen beendeten Untersuchungskommission einmal allen Mitgliedern, den Vorsitzenden und den StellvertreterInnen für die geleistete Arbeit Danke zu sagen und meinen großen Respekt zu zollen. Es ist viel, viel Energie und viel, viel Zeit in diese Arbeit geflossen, und dafür mein Dankeschön.
Auch zunächst, bevor ich beginne, möchte ich darauf hinweisen, dass der Gegenstand der Anfrage im Kern ja jene Bestimmungen der Wiener Stadtverfassung sind, die die Notkompetenz regeln, zum einen die Notkompetenz
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