Landtag, 23. Sitzung vom 21.06.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 40 von 68
den Fahrzeugen, und es wird uns berichtet, dass, wenn die Sanitäter ins Spital kommen, um einen Patienten oder eine Patientin abzuholen, sie dann eine halbe Stunde brauchen, bis sie die Entlassungspapiere fertig und den Patienten oder die Patientin aus dem Zimmer geholt haben. Dafür bekommen sie von der Sozialversicherung nichts bezahlt, und ich meine, es müsste doch möglich sein, hier eine klare Leistungsabgrenzung durchzuführen, zu dokumentieren, welche Tätigkeiten leistet das Spital, welche die Sanitäter, die Krankentransporte, und dementsprechend das auch fair zu entlohnen.
Covid-19 war Anfang 22 natürlich ein ganz stark präsentes Thema, ist dann abgeflacht und jetzt im 1. Halbjahr 23 durch die allgemeine Verabschiedung von diversen Schutzmaßnahmen wieder bei uns Thema geworden, da wieder gegenläufige Interessen aufeinandergeprallt sind. Einerseits hat es viele Personen gegeben, die sich an uns gewendet und gesagt haben, Gott sei Dank hören jetzt diese ganzen Maskentragepflichten auf und wir können endlich wieder zur Normalität zurück, andere, aus vulnerablen Gruppen stammende Personen, haben gesagt, bitte doch nicht so schnell, nehmt doch noch ein bisschen Rücksicht auf die besonders schutzbedürftigen Personen. Ich bin der Meinung, und auch das kommt in unseren Empfehlungen zum Ausdruck, dass man die Gefahr, dass das jetzt nicht wirklich alles erledigt ist, nicht unterschätzen sollte. Ich glaube nicht, dass es schon dauerhaft erledigt ist und abgehakt werden kann.
Das Thema seltene Erkrankungen wurde schon erwähnt, ich möchte daher nur mehr auf den Bericht verweisen, und auch das Thema Sterbeverfügung wurde angesprochen. Es ist zwar vorgesehen, dass die PatientInnenanwaltschaft hier als dokumentierende Stelle fungieren soll, allerdings war das Gesundheitsministerium bisher nicht bereit, einen entsprechenden Personalbedarf anzuerkennen beziehungsweise zu finanzieren. Es gibt jetzt seit ein paar Tagen ein Angebot, über das verhandelt wird, und ich hoffe, dass das eine einvernehmliche Lösung bewirken kann.
Was die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen betrifft, wurde die Zahl, glaube ich, schon genannt: Wir haben im Jahr 2022 an Patientinnen und Patienten - oder manchmal leider an ihre Angehörigen - 2,3 Millionen EUR an Schadenersatzzahlungen erwirkt, resultierend aus 244 Fällen. Dazu trägt maßgeblich auch der Patientenentschädigungsfonds, PF, bei, nämlich mit 1,2 Millionen EUR, aus dem Wiener Härtefonds stammen 64.000 EUR. Wenn man sich die Schadenersatzzahlen anschaut und mit den vergangenen Jahren vergleicht, sieht man, dass, ausgenommen das Ausreißerjahr 2020, wo im PF mehr als 1,7 Millionen EUR an Schadenersatz zuerkannt wurden, in den letzten Jahren die Fälle eher gleich geblieben sind. Die Höhe der einzelnen herausverhandelten Entschädigungen ist allerdings gesunken, Details dazu finden Sie auf Seite 24 des Berichtes.
Was die Lage des Patientenentschädigungsfonds betrifft, noch einmal: Ich weiß, Sie sind jetzt nicht das unbedingt zuständige Gremium, da der Tagsatz, mit dem dieser Fonds gespeist wird, in einem Bundesgesetz geregelt ist, aber es ist eine Tatsache, dass der jährliche Kontostand, der uns zur Verfügung steht, sinkt. Mit Jänner 2022 haben wir mit 95.000 EUR begonnen, heuer hat es nur mehr 29.000 EUR ausgemacht. Die Ursachen sind klar, der Tagsatz, mit dem die Patienten diesen Fonds speisen, ist mit 0,73 EUR seit 20 Jahren nicht valorisiert worden, und gleichzeitig sinkt die Zahl der stationären Aufenthaltstage. Das kann sich nicht ausgehen. Wenn man hier keine andere Finanzierung, keine Erhöhung findet oder andere Quellen anzapft, dann gibt es nur zwei Konsequenzen, entweder die Patientinnen und Patienten müssen noch länger auf ihre Entschädigungen warten, denn wir bekommen immer vierteljährlich die Abrechnung von den Spitälern und haben dann wieder Mittel zur Verfügung, die wir ausschütten können, oder die andere Konsequenz ist, so wie es in anderen Bundesländern zum Teil betrieben wird, es werden die Kriterien immer strenger ausgelegt. Das heißt, die Voraussetzung, es muss eine seltene und erhebliche Komplikation eingetreten sein, die kann ich so und so interpretieren. Wenn ich sage, selten ist nur etwas, was in 0,1 Prozent aller Fälle eintritt, dann erspare ich mir natürlich wahnsinnig viele Fälle, die ich sonst über den Patientenentschädigungsfonds entschädigen könnte, und treibe mitunter die PatientInnen in sehr riskante und kostspielige Prozesse. Ich hoffe - es hat auch ein Schreiben der ARGE Patientenanwälte an den Gesundheitsminister gegeben -, dass hier ein Umdenken stattfindet, dass man den Tagsatz erhöht. Eine weitere Forderung, die gleich bleibend seit vielen Jahren erhoben wird, ist: Es ist eigentlich nicht einzusehen, dass dieser Fonds nur für den Bereich der Gemeindespitäler und der Ordensspitäler eingerichtet ist, nicht aber für den Bereich der niedergelassenen Ärzte und der Privatspitäler, auch hier sollte man sich etwas überlegen.
Die sonstigen Teile des Berichtes habe ich am Anfang schon erwähnt. Es gibt in der ELGA-Ombudsstelle das Projekt, dass auch Patientenverfügungen elektronisch erfasst werden sollen. Das wird allerdings voraussichtlich bis 2024 dauern, auch wieder mit einem erheblichen Personalmehraufwand verbunden, hoffentlich entsprechend anerkannt. Patientenverfügungen sind ein wichtiges Betätigungsfeld unserer Institution, im Vorjahr haben wir 362 Fälle gehabt.
Ich habe Ihre Geduld lange beansprucht, bitte entschuldigen Sie, vielleicht ist die nächste Zusammenfassung dann schon kürzer möglich. Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal herzlich auch beim Gesundheitsverbund und beim Stadtratbüro für eine sehr gute Zusammenarbeit bedanken und stehe natürlich für Fragen gerne zur Verfügung. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall).
Präsident Ernst Woller: Vielen Dank für den Bericht und auch für Ihre mündlichen Ausführungen. Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen. Der Berichterstatter hat das Schlusswort.
Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Lieber Patientenanwalt! Meine Aufgabe ist es - und die erfülle ich sehr gerne -, mich herzlich bei Ihnen zu bedanken, in meinem Namen, im Namen meines Teams, aber ich glaube, ich kann sagen, im Namen aller Fraktionen hier im Haus.
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