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Landtag, 22. Sitzung vom 26.04.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 42 von 55

 

sind froh, dass es diese Untersuchungskommission gibt, weil Ende August, Anfang September vorigen Jahres sehr viele Unwahrheiten, Halbwahrheiten, Unterstellungen im Raum, im medialen Raum standen, und diese Untersuchungskommission hat doch eine gute Gelegenheit geboten, die wirklichen Tatsachen ans Licht der Öffentlichkeit kommen zu lassen und wirklich die Realität darzulegen. Das ist, glaube ich, auch genützt worden, und das sollte meiner Ansicht nach noch weiter genützt werden. Es liegt ja sowieso nicht an uns, die Untersuchungskommission zu verkürzen, und Herr StR Nepp hat ja schon gesagt, die FPÖ würde dem nicht zustimmen.

 

Das heißt, wir haben noch weitere interessante Stunden vor uns, aber wichtig ist, dass die bisherigen Ergebnisse gezeigt haben: Es gibt keinen Skandal, und der Bürgermeister hat immer richtig, korrekt und alternativlos gehandelt. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Natürlich!) - Danke schön! (Beifall bei der SPÖ und von Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc.)

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Erlauben Sie, Herr Abgeordneter, dass ich nur ganz kurz repliziere, weil Sie mich direkt angesprochen haben und gemeint haben, ich hätte vielleicht zur Ordnung oder zur Sache rufen sollen (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Nein, ich hab‘ gesagt, das ist okay!): Sie haben völlig recht, an und für sich ist Verhandlungsgegenstand die Notkompetenz. Es haben aber bislang alle Debattenredner (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Ja, eh!) etwas breiter ausgelegt (Abg. Mag. Thomas Reindl: Aber die ersten zwei waren schon von der ÖVP!), und ich denke, es gibt einen engen kausalen Zusammenhang zwischen der Notkompetenz und der Untersuchungskommission per se, und letztendlich haben ja auch Sie jetzt von dieser Auslegung profitiert. (Abg. Mag. Thomas Reindl: Aber die ersten zwei Redner waren von der ÖVP!)

 

Als Nächster zum Wort gemeldet ist Abg. Kowarik. Ich erteile es ihm. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Es ist Landtag, Herr Kollege Reindl … - Abg. Mag. Thomas Reindl: Die ersten zwei Redner waren von der ÖVP, die haben die Latte gelegt, was die … sind, und nicht wer anderer! - Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Du bist hier im Landtag, nicht im Gemeinderat! - Weitere Rufe und Gegenrufe zwischen Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM und Abg. Mag. Thomas Reindl. - Der bereits am Rednerpult stehende Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Thomas, ganz ruhig! Wird schon werden! Wird schon werden!)

 

Herr Abgeordneter (in Richtung Abg. Mag. Thomas Reindl), wenn Sie etwas zu sagen haben, bitte melden Sie sich zu Wort, aber erlauben Sie, dass ich die Vorsitzführung so auslege, wie ich meine, dem Haus verantwortlich zu sein! - Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie von Abg. Wolfgang Kieslich. - Abg. Mag. Thomas Reindl: Das ist nicht objektiv! Nicht objektiv! Nicht einmal ein Ordnungsruf gegen die FPÖ ist ausgesprochen worden!)

 

Herr Abg. Kowarik, ich werde Ihnen die Zeit natürlich gerne nachher anrechnen. - Danke.

 

13.12.59

Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ)|: Danke, danke, danke! - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Stadtrat! - Er ist ja auch noch da, im Gegensatz zum Bürgermeister, der hat sich schon vertschüsst, wie man bei uns sagt, hat sich schon verabschiedet. Soll so sein. Ich hoffe, er liest die Stadtverfassung gut - vielleicht nützt er die Zeit dafür, dass er da schlauer wird.

 

Lieber Kollege Stürzenbecher, du tust mir fast schon leid. Jedes Mal bei solchen Themen musst du rauskommen und die SPÖ verteidigen. Das ist zugegebenerweise nicht immer einfach, das Ganze war teilweise schon fast humoristisch. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Das war eher der Ellensohn!)

 

Aber gehen wir es vielleicht ein bisschen anders an, ein bisschen strukturierter. Wir wissen, also wir haben jetzt gehört - und noch einmal auch in der Diskussion zwischen dem Zweiten Präsidenten und dem Ersten Vorsitzenden -, worum es eigentlich bei dieser Sitzung oder bei diesem Tagesordnungspunkt wirklich geht: Novellierung der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien.

 

Ich meine, und das meine ich durchaus ernst, dass unsere Stadtverfassung gar nicht so schlecht ist und dass viele Bestimmungen unserer Stadtverfassung eigentlich durchaus brauchbar sind, mit Ausnahmen - auf diese komme ich auch noch zu sprechen -, allerdings hängt es natürlich davon ab, dass man diese Stadtverfassung auch ernst nimmt, und da haben wir ein großes Problem, und das tut mir persönlich ausgesprochen leid, und ich finde es eigentlich auch sehr bedenklich, dass das so ist, wie es ist. Ich werde Ihnen dann auch sagen, warum.

 

Es geht um dieses Notkompetenzrecht des Bürgermeisters beziehungsweise Stadtsenates - das ist ja auch Inhalt des Dringlichen Antrages der ÖVP, die heute diesen Dringlichen Antrag eingebracht hat -, also § 92 beziehungsweise § 98 unserer Stadtverfassung. Wenn man sich das zu Gemüte führt, wird aus meiner Sicht die erforderliche Vorgangsweise eigentlich relativ klar - natürlich, man kann nicht jede einzelne Gesetzesbestimmung bis ins Detail regeln, das geht einfach nicht, denn dann hätten wir solche Gesetze und keiner kann sie mehr lesen, aber wenn man das, was da drinnensteht, auch in Verbindung mit anderen Bestimmungen unserer Wiener Stadtverfassung, ernst nimmt, dann wäre die Vorgangsweise eigentlich relativ eindeutig gewesen. Hier steht, dass der Bürgermeister berechtigt ist, „bei dringlichen Fällen in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich eines Gemeinderatsausschusses, des Stadtsenates oder des Gemeinderates fallen,“ - es geht natürlich immer um den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde - „unter seiner Verantwortung Verfügungen zu treffen, wenn die Entscheidung dieser Gemeindeorgane ohne Nachteil für die Sache nicht abgewartet werden kann. Er hat die Angelegenheit jedoch“ - jetzt kommt's - „unverzüglich“ - genau - „dem zuständigen Gemeindeorgan“ - das sind dann womöglich sogar mehrere - „zur nachträglichen Genehmigung vorzulegen.“ - Das ist also die Gesetzesbestimmung, über die wir die längste Zeit aufgeregt diskutieren.

 

Die ÖVP hat in ihren Antrag auch reingeschrieben: „Notverfügungen des Bürgermeisters oder auch des Stadtsenates sind sofort außenwirksam rechtsgültig. Sollte die Notverfügung im Nachhinein vom zuständigen

 

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