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Landtag, 22. Sitzung vom 26.04.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 41 von 55

 

Vorschlägen anschließe, vor allem noch nicht jetzt. Man wird ja sehen, was noch ganz zum Ende der Untersuchungskommission ist, denn eines ist richtig gesagt worden: Wir haben noch aus jeder Untersuchungskommission - und das waren, glaube ich, sechs - etwas gelernt. Wir haben seinerzeit die Psychiatriereform gemacht, wir haben die Pflege erneuert, wir haben auch nach der Untersuchungskommission zum Krankenhaus Nord sehr viele Verbesserungen vorgenommen, und ich nehme an, wir werden auch diesmal ein Kapitel „lessons learned“ haben - da sind wir ja teilweise auch schon dabei - und wollen natürlich auch aus dieser vielen Arbeit, die wir uns alle angetan haben und die wir vielen anderen auch angetan haben, dann Schlüsse ziehen, die zu einer weiteren Verbesserung unserer Arbeit für diese Stadt führen können. Trotzdem, jetzt wäre es zu früh, schon irgendetwas zu sagen.

 

Aber ein Punkt von Ihnen ist zum Beispiel, dass grundsätzlich ein Umlaufbeschluss - zu dem es diesmal gar nicht hätte kommen können, aus Gründen, die auch schon ausgeführt wurden (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Stimmt ja nicht!): Weil das vorberaten werden muss, und wie Sie wissen, hätte am 18. schon … (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Sie haben es einmal schon gemacht, Herr Kollege!)

 

Jetzt war ich beim Thema: Was ist jetzt gesetzlich gewesen? Aber jetzt reden wir einmal über die Frage: Was könnte man machen? Das ist ja grundsätzlich eine offene Diskussion, und da meine ich, dass, wenn man das so einführt, wie die ÖVP jetzt vorschlägt - dass ein Umlaufbeschluss immer zulässig ist und dass keine Vorberatung notwendig ist -, dann eher mehr Rechtsunsicherheit und mehr Unklarheiten bestehen als jetzt. Aber darüber wird man diskutieren, und das wird der Landtag letztlich mit Mehrheit entscheiden, ob man dem nachkommt. Nach meiner persönlichen juristischen Einschätzung ist es aber jedenfalls nicht zwingend, dass man das zukünftig so macht.

 

Das Zweite ist das Vorliegen von Dringlichkeit, dass man eine Pflicht zur umfassenden Begründung der Notkompetenz hätte. - Also, die ist de facto gegeben. Das ist Verwaltungspraxis, auch am 15. Juli. Das ist ausführlich in vielen Stunden der Untersuchungskommission dargelegt worden: Am 15. Juli ist eine ausführliche Begründung auch im Akt drinnen gewesen, warum eben diese Dringlichkeit gegeben ist. Also da, meine ich, baut man auf etwas auf, was schon Verwaltungspraxis ist, was sich jetzt meiner Ansicht nach auch schon aus dem Gesetz ergibt. Man kann natürlich darüber diskutieren, ob man das irgendwie anders schreibt, nur: Es soll das, was man neu in ein Gesetz hineinschreibt, besser sein als das, was bisher drinnenstand, das möchte ich schon sagen. (StR Karl Mahrer und Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM nicken.) Und da muss irgendjemand Vorschläge vorlegen, damit es besser ist. - Das war der zweite Vorschlag.

 

Der dritte ist dann der betreffend Öffentlichkeit: Binnen 24 Stunden samt Übermittlung des Beschlussaktes die anderen Organe informieren. - Dazu ist zu sagen, das ist einmal grundsätzlich eine politische Forderung. Wer worüber zu informieren ist, diese Frage kann man politisch diskutieren. Rechtlich ist es so, dass derzeit ja vorgesehen ist, und das ist auch auf diesem Akt oben gestanden, dass es weiter geht an den Finanzausschuss, den Stadtsenat und den Gemeinderat. - Das ist jetzt vorgesehen.

 

Finanzausschuss und Stadtsenat sind nicht öffentlich, und infolgedessen stellt sich die Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, vorher eine verpflichtende Veröffentlichung eines Beschlusses im Gesetz festzuschreiben, wenn die nächsten zwei Organe wieder nicht öffentlich sind. Wirklich öffentlich ist es dann erst im Gemeinderat. Vor allem, wenn jemand dagegen verstoßen würde, wäre das dann sozusagen eigentlich eine Gesetzesbestimmung, die irgendwie in der Luft hängt, weil sich auch die Frage stellt, ob das - dass man das vorher öffentlich kundtut -, wenn es nicht eingehalten wird, überhaupt irgendwie sanktionierbar ist, wenn sozusagen nachher nicht öffentliche Sitzungen stattfinden.

 

Also das ist vielleicht auch eine Forderung, die juristisch nicht zu Ende gedacht ist. Dass es auf den ersten Blick gut klingt, wenn es heißt, das muss alles veröffentlicht werden, ist eine andere Sache. Das ist eine politische Frage, über die aber letztendlich nicht wir als Gesetzgeber entscheiden müssen.

 

Das sind einmal die drei Punkte, die jetzt vorgeschlagen worden sind. Deshalb können wir vielleicht noch auf manches, das vorgebracht worden ist, eingehen.

 

Zuerst zum Thema der Akten, weil immer gesagt wird, die SPÖ liefert keine Akten: Ich kann mich nicht erinnern, dass es irgendeinen Beschluss gegeben hat, der sich an die SPÖ richtet. Es waren sehr viele Beschlüsse, es waren 9 Sitzungen, 70 Stunden, 4.200 Minuten Sitzungen, 500 Seiten Wortprotokoll der Aussagen, 191 Beweisanträge - jetzt, zur Mitte, zumindest nach der mathematischen Mitte, der Untersuchungskommission. Beim Krankenhaus Nord - wo es eigentlich von der Sache her um noch viel, viel komplexere Themen gegangen ist, würde ich sagen - waren es letztlich 199 Anträge, und bei der UK Vereine waren es überhaupt nur 114. Tatsache ist aber, dass von diesen Beweisanträgen, die gestellt wurden, kein einziger an die SPÖ gerichtet war. Deshalb weiß ich nicht, wieso die SPÖ schuld sein soll, wenn dann irgendetwas nicht geliefert wird.

 

Ich habe bisher natürlich öfters gehört, dass aus dem Magistrat argumentiert worden ist, etwas unterliege dem Amtsgeheimnis. Dann, glaube ich, wäre es so, da das Amtsgeheimnis ja noch besteht - die diesbezügliche Gesetzwerdung im Parlament ist ja noch nicht sehr weit gediehen -: Wenn etwas dem Amtsgeheimnis unterliegt, kann man es nicht schicken. Wenn etwas ein Betriebsgeheimnis bei den Stadtwerken oder bei Wien Energie ist, geht es auch nicht. Also bei diesen Punkten würde ich das einmal ausnehmen, aber wenn nichts gesetzlich dagegen spricht, sind wir als SPÖ genauso dafür, dass Akten, hinsichtlich deren beschlossen worden ist, dass sie geliefert werden sollen, geliefert werden. Das ist ganz eindeutig.

 

Ja, und sonst, meine ich, haben wir noch einiges vor uns. Wir sollten durchaus noch die anderen Sitzungen sinnvoll abhalten, und ich glaube auch, dass man sicher auch aus dieser Untersuchungskommission lernen soll, schon deshalb, weil ich von Anfang an gesagt habe, wir

 

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