Landtag, 17. Sitzung vom 23.11.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 58 von 84
ging nicht nur um die Schulwarte, es ging auch um die Leasing-Raten, denn sonst wären es ein paar 10 oder 100.000 EUR gewesen und nicht Millionen, was sich der 21. und 22. Bezirk seit vielen, vielen Jahren ersparen.
Nichtsdestoweniger komme ich zur 3. Dienstrechtsnovelle zurück und will es ganz kurz machen. Mit gutem Grund und mit gutem Recht wurden die Pensionszuckerl für Altabgeordnete, AltstadträtInnen mit dem neuen Wiener Bezügegesetz 1997 abgeschafft. Ich weiß, es sind nur mehr sehr wenige Pensionen, aber dafür sehr hohe. Eigentlich glaube ich, dass man in Zeiten wie diesen doch einen symbolischen Akt setzen sollte. Genau diese Politikerprivilegien, die es früher gegeben hat, bei den wirklich hohen Pensionen ist es legitim, zu sagen, dass man selbst in Zeiten wie diesen eine Pensionserhöhung aussetzt.
Ich versuche es, ohne jetzt den Antrag genau vorzulesen: Es geht um diejenigen Funktionäre und Funktionärinnen, wie es noch im alten Bezügegesetz 1995 genannt ist, die einen Anspruch auf einen Ruhegenuss haben. Der Abänderungsantrag sieht vor, dass für alle diese Bezüge, die 5.670 EUR - das ist auch die Grenze, die sozusagen bundesseitig entwickelt wurde - übersteigen, bis zur Bemessungsgrundlage - das ist sozusagen das Gehalt eines Nationalratsabgeordneten, das sind genau unsere Bezüge, das ist die Bemessungsgrundlage des Gehalts eines Nationalratsabgeordneten - eingeschliffen wird und dass alle, die darüber hinaus eine FunktionärInnenpension auch nach dem Bezügegesetz 1995 beziehen, keine Pensionserhöhung erhalten. Ich glaube, wenn man gegenwärtig als wirkliches Politikerprivileg eine Pension von knapp 9.000 EUR hat, dann braucht man tatsächlich selbst in Zeiten wie diesen dafür keine Pensionserhöhung. Ich danke sehr. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Spitzer. Ich erteile es ihm.
Abg. Mag. Gerhard Spitzer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Landesrat!
Damit hier nicht der Eindruck entsteht, wir beschließen heute irgendwelche Pensionszuckerl ausschließlich für Reiche und Superreiche, lassen Sie mich vielleicht doch in aller gebotenen Kürze zusammenfassen, worum es in den beiden Tagesordnungspunkten 8 und 9 tatsächlich geht.
Worum geht es also in der 3. Dienstrechtsnovelle? - Im Wesentlichen geht es darum, dass die Pensionserhöhung 2023 für die öffentlich Bediensteten in unserer Stadt an die Erhöhung des Bundes angepasst werden soll. Da gibt es wohl nichts daran zu rütteln, das ist gut und auch richtig so. Es wird weiters zur Verbesserung der Kaufkraft eine zusätzliche Direktzahlung, speziell an die BezieherInnen der kleinen und mittleren Pensionen geben. Auch das ist hoffentlich unstrittig und gut und richtig. Ebenso in Anlehnung an die BundespensionistInnen soll die erstmalige Anpassung der Ruhebezüge im erstfolgenden Kalenderjahr und nicht wie bis jetzt im zweiten erfolgen.
Es wird darüber hinaus eine Modellfunktion des Operationstechnischen Assistenten, der Assistentin geben, also eine neue Bedienstetengruppe. Die Urlaubsersatzleistung muss an die Rechtsprechung des EuGH angepasst werden. Auch das ist eine Notwendigkeit. Es verankert übrigens, Kolleginnen und Kollegen, die Ausweitung zur Einhaltung von Strafregisterauskünften, speziell bei Sexualstraftaten oder über Tätigkeitsverbote in den Bereichen, wo Personen betreut werden, die wegen Gebrechlichkeit, Krankheit oder geistige Behinderung wehr- und schutzlos sind.
Letztlich geht es auch darum, dass die Senkung des Dienstgeberbeitrages zum Familienlastenausgleichsfonds, nämlich von 3,9 auf 3,7 Prozent, nicht erst 2025, sondern bereits in den Kalenderjahren 2023 und 2024 wirksam wird.
In der 20. Novelle zum Wiener Bedienstetengesetz geht es im Wesentlichen um ein fürchterliches Wort: Entgelterhöhungszweckzuschuss. Das klingt schlimm, ist aber grundsätzlich etwas Gutes, das der Bund den Ländern speziell für den Bereich des Pflege- und Betreuungspersonals zur Verfügung stellt, weil sich da doch in letzter Zeit auf Grund von Kompetenzverschiebungen auch Zusatzleistungen ergeben haben. Die rechtliche Grundlage beschließen wir heute, die eigentliche Erhöhung dann im kommenden Gemeinderatsausschuss Klima, Umwelt, Demokratie und Personal.
Die Sozialreferentinnen und -referenten der Länder haben sich in ihrer Konferenz ja darauf geeinigt, dass alle Bediensteten, die in diese Zielgruppendefinition hineinpassen, und zwar unabhängig von ihrer jeweiligen Berufsgruppenzugehörigkeit, Österreich-weit den gleichen Betrag auch nach einheitlichen Spielregeln als Bonus ausbezahlt bekommen. Das ist auch gut so. Die Auszahlung erfolgt übrigens auch einheitlich in ganz Österreich, und zwar völlig unabhängig von den Bundesländern oder vom Arbeitsort oder vom Hauptwohnsitz. Wann wird ausgezahlt? - Zu einem jeweils festgelegten Stichtag, bei Teilzeitkräften natürlich aliquot, und selbstverständlich auch an alle Beschäftigten, die sich in dieser Zeit in Karenz oder in Bildungsurlaub befinden. Für das Jahr 2022 soll es noch eine Einmalzahlung, und zwar jetzt im Dezember geben, für 2023 dann eine Auszahlung in mehreren Teilbeträgen, in mehreren Tranchen.
Ausgehend vom Sockelbetrag von 2.000 EUR brutto und dem Durchschnittswert der Dienstgeberbeiträge von rund 23 Prozent ergibt sich also für die Entgelterhöhung 2022 ein Bruttobetrag von 1.624 EUR.
Zum Schluss: Wer ist anspruchsberechtigt? - Den Anspruch haben dann alle Bediensteten, die zum Stichtag 30. November beziehungsweise 1. Dezember 2022 in einem aufrechten Dienstverhältnis zur Gemeinde Wien stehen und in der Zeit zumindest einen Monat im Pflege- oder im Betreuungsdienst dieser Stadt waren, Teilzeitbeschäftigte wie vorhin natürlich entsprechend aliquot ihres Beschäftigungsausmaßes.
Alles in allem, Kolleginnen und Kollegen, wie ich denke, eine sinnvolle, nötige und vor allem auch eine sehr faire Novelle, und ich ersuche daher um Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Huemer. Ich erteile es ihr.
Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Geschätzte
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular