«  1  »

 

Landtag, 17. Sitzung vom 23.11.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 34 von 84

 

reichssprechern, Bereichssprecherinnen, die sich ein genaues Bild über diese Teilreformen machen konnten. Das sind unter anderem Ziele, wie die Verfahrensdauer zu senken, die KundInnenkommunikation zu verbessern, mehr Serviceangebot zu schaffen, für mehr Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sorgen. 2024 soll der Reformprozess abgeschlossen sein.

 

Und ja, weil auch sicherlich der Vorwurf kommen wird, dass das viel zu lange dauert, und was wir denn da so lange tun: Ich wage, zu behaupten, gerade weil wir so lange brauchen, kann man sehen, wie wichtig uns das tatsächlich ist. Wir machen nicht klein-klein, wir wollen große Reformen. Und ja, das braucht Zeit, aber ich glaube, es wird mir hier jeder dahin gehend recht geben, dass es diese großen Reformen in dieser Behörde braucht. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

 

Alles, was an Sie, sehr geehrte Volksanwälte, Frau Volksanwältin, daher herangetragen wird, bringt uns auch in diesem Sinne voran, und daher auch von meiner Seite ein herzliches Dankeschön dafür.

 

Vielleicht noch kurz zu den Anträgen, vor allen Dingen von den Grünen, auf die ich kurz eingehen möchte: Es gibt Anträge, die später eingebracht werden, einerseits zur Berichterstattung, zur halbjährlichen Evaluierung. Diesen Antrag gab es ja bereits. Auch da vertreten wir weiterhin den Standpunkt, dass es viel vernünftiger und sinnhafter ist, dass wir, wie ich es bereits vorhin erwähnt habe, Runden mit den Bereichssprechern und Bereichssprecherinnen, mit dem Abteilungsleiter haben, bei denen wir ins Detail gehen können und nicht husch pfusch im Ausschuss darüber sprechen, wo dann niemand die Geduld oder die Zeit hat. Ich finde das ganz wichtig, dass es diese Runden gibt, in denen wirklich Fragen gestellt werden können und vor allen Dingen sich jeder die Zeit dafür nimmt, vor allen Dingen natürlich auch der Abteilungsleiter.

 

Zum Antrag zum Ermessensspielraum der MA 35, da möchte ich Folgendes dazu sagen, weil das auch immer wieder unter den Tisch fallen gelassen wird: Die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen und auch die höchstgerichtliche Judikatur lassen der MA 35 wirklich nur wenig Spielraum, um diesen Ermessensspielraum auch auszunützen. Ermessensentscheidungen sind von der ständigen Rechtsprechung meist ganz klare Kriterien und Vorgaben vorgegeben. Erst unlängst wurde durch den VwGH zum Beispiel entschieden, dass auch der Sozialhilfebezug von Mitbewohnern, Mitbewohnerinnen von Antragstellern und Antragstellerinnen überprüft werden muss. Das heißt, das funktioniert so überhaupt nicht. Die MA 35 ist daran gebunden und daran kann man auch nichts ändern. Dennoch versucht die MA 35 im Rahmen des Reformprozesses, den ich eben auch beschrieben habe, sämtliche Effizienzpotenziale natürlich auch auszunutzen und natürlich auch, soweit es geht, diesen Ermessensspielraum zu spielen. Verfahrensvereinfachungen im Rahmen der geltenden Rechtslage sind daher natürlich auch ein wesentliches Teilprojekt im Rahmen dieses Prozesses.

 

Dann noch zum letzten Antrag, nämlich zu den Gebühren für das Staatsbürgerschaftsverfahren: Diese sollen laut Antrag erlassen werden, wenn das Verfahren auf Grund der Verzögerungen von Seiten der MA 35 länger als sechs Monate dauert. Da kann ich auch nur dazusagen, dass die Gebühren gesetzlich vorgeschrieben sind. Dafür bräuchte es eine Änderung des Bundesgesetzes. Das heißt, ich kann Ihnen nur mitgeben: Bitte stellen Sie diesen Antrag an Ihre Bundespartei, damit eben entsprechend das Bundesgesetz geändert wird, wenn Sie das so haben wollen. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

 

Damit komme ich eigentlich auch zum Punkt: Ich habe über Wien gesprochen und über unsere Verantwortung, die wir wahrnehmen. Wir sehen es und wir tun etwas. (Abg. Mag. Aygül Berivan Aslan: Das passt alles von hinten bis vorne nicht!) Ich möchte aber schon eines auch sagen: Viele unnötige Verzögerungen bei den Verfahren, die die MA 35 betreffen und auf diese zurückgeführt werden, sind dem österreichischen Fremden- und Staatsbürgerschaftsrecht geschuldet. Sehr häufig sind lange Wartezeiten nämlich zum Beispiel den bürokratischen Hürden in den Bundesgesetzen geschuldet, welche sowohl Kundinnen, Kunden als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter daran hindern, rascher zu reagieren. (Abg. Mag. Aygül Berivan Aslan: Deswegen hat die MA 35 die höchste Zahl an Beschwerden, oder?) Oder es gibt, das habe ich in diesem Haus auch schon gesagt, absurde, nicht mehr ins 21. Jahrhundert passende Bestimmungen, die nicht ins Bild unserer heutigen Zeit passen, nämlich zum Beispiel die Bestimmung, dass es eine Voraussetzung für eine Einbürgerung nach dem Staatsbürgerschaftsgesetz gibt, wonach sich AntragstellerInnen maximal 20 Prozent der für die Einbürgerung nötigen Wartezeit im Ausland aufgehalten haben dürfen. Da gehen junge Menschen ins Ausland, machen Erasmus und kommen zurück, stellen einen Antrag auf Staatsbürgerschaft (Abg. Mag. Aygül Berivan Aslan: Lesen Sie sich den Bericht der Volksanwaltschaft durch und gehen Sie auf die Beschwerden ein!), der abgewiesen werden muss, weil sie diese Wartezeit um einen Tag überschritten haben. Da gibt es keinen Ermessensspielraum, sehr geehrte Frau Kollegin. Es hagelt häufig wirklich auch zu Unrecht Kritik an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MA 35 (Abg. Mag. Aygül Berivan Aslan: Sie sind verantwortlich, Sie haben diese Behörde zur Skandalbehörde gemacht!), obwohl es oft keinen Ermessenspielraum gibt, weil es an den Bundesgesetzen liegt. Deshalb möchte ich hier eines sagen: Es liegt auch am Bund, entsprechend Änderungen herbeiführen, entsprechend diese Gesetze zu ändern, zu modernisieren (Beifall bei NEOS und SPÖ.) und vor allen Dingen ins 21. Jahrhundert zu holen. Das muss wirklich gesagt sein, weil es dafür höchste Zeit ist. - Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herzlichen Dank. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Berner. Ich erteile es ihr. Bitte.

 

12.34.43

Abg. Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE)|: Schönen guten Tag! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrtes Publikum vor den Bildschirmen! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte Volksanwälte und Frau Volksanwalt!

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular