Landtag, 17. Sitzung vom 23.11.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 23 von 84
zur Pensionsordnung 1995, das Wiener Gleichbehandlungsgesetz, 22. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz, und das Wiener Bezügegesetz 1995, 19. Novelle zum Wiener Bezügegesetz 1995, geändert werden, 3. Dienstrechtsnovelle 2022, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal zugewiesen.
Von den Abgeordneten Maximilian Krauss, Seidl, Matiasek und Berger wurde ein Antrag an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport betreffend Umsetzung Sozialhilfe-Grundsatzgesetz gerichtet. Das Verlangen auf dringliche Behandlung dieses Antrages wurde von der notwendigen Anzahl von Abgeordneten unterzeichnet. Gemäß § 36 Abs. 5 der Geschäftsordnung wird die Besprechung des Dringlichen Antrages vor Schluss der öffentlichen Sitzung erfolgen. Ist diese um 16 Uhr noch nicht beendet, wird die Landtagssitzung zur tagesordnungsmäßigen Behandlung des Dringlichen Antrages unterbrochen.
Nach Beratungen in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor. Die Postnummern 1, 2, 3, 4, 9, 8, 5, 6 und 7 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben, ich werde daher so vorgehen.
Postnummer 1 der Tagesordnung betrifft den 43. Bericht der Volksanwaltschaft 2021 an den Wiener Landtag, und es ist mir eine große Freude, die drei Volksanwälte ganz herzlich bei uns begrüßen zu dürfen. (Allgemeiner Beifall.) Namentlich freuen wir uns, dass Mag. Bernhard Achitz, Dr. Walter Rosenkranz und Gaby Schwarz dieser Verhandlung beiwohnen und dann mit uns auch in weiterer Folge mitdiskutieren werden.
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Frau Abg. Matiasek zu Wort gemeldet, und ich erteile es ihr.
Abg. Veronika Matiasek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte!
Ich freue mich, dass wir wie jedes Jahr Ihre Berichte bekommen haben und dass wir über diese auch sprechen können. Wir haben hier einerseits den Bericht der Volksanwaltschaft an den Wiener Landtag und andererseits den Bericht der Präventiven Menschenrechtskontrolle für 2021, zusätzlich haben wir von Ihnen noch einen Sonderbericht zum NGO-Forum bekommen. Ich habe mir alles sehr aufmerksam durchgelesen und werde zu einigen Punkten aus diesen Berichten auch Stellung beziehen.
Grundsätzlich wurden im Bereich der Gemeindeangelegenheiten 1.355 Prüfverfahren abgeschlossen. Ich glaube, das ist eine sehr große Zahl. Sie berichten uns weiter, dass Sie 326 Fälle an Missständen in der Verwaltung vorgefunden haben, das sind 24 Prozent. Das Gute und das Wichtige ist ja, dass den Bürgern geholfen wird, auf der einen Seite, und auf der anderen Seite, dass natürlich auch die Verwaltung die richtigen Schlüsse aus den Beschwerden, die eingebracht werden, beziehungsweise aus ihrer Berichtstätigkeit zieht.
Als Erstes habe ich einen Bericht vorgefunden, der im Zusammenhang mit der Versagung einer Bürgerversammlung auf Bezirksebene steht. Im 16. Bezirk waren große Bauvorhaben angesagt und im 22. Bezirk die Stadtstraße, und dazu gibt es eben Bedenken der Volksanwaltschaft. Warum? Weil es den Mandatarinnen und Mandataren nicht möglich war, gegen die Entscheidung der Bezirksvorstehung eine Bürgerversammlung einzuberufen. Es ist aber genau die Bürgerversammlung doch ein wichtiger Demokratiefaktor in dieser Stadt, zu der sich auch die Stadtregierung immer bekennt. Ich glaube daher, auch hier sollte man die Anregung der Volksanwaltschaft durchaus annehmen, dass zu überprüfen ist, ob hier nicht klare Rechtsschutzmöglichkeiten zu Gunsten dieser demokratischen Einrichtung der Bürgerversammlung stattzufinden hätten.
Einen großen Brocken machen ja immer wieder die gleichen Themenbereiche aus. Da geht’s in der Regel um Soziales, um die Pflege und Gesundheitsversorgung, es geht eben um die Berichte zur Mindestsicherung, die Jugendwohlfahrt, die Krisenzentren, Staatsbürgerschaft, Wählerevidenz, Straßenpolizei und Gemeindeangelegenheiten. Also Mindestsicherung, Jugendwohlfahrt, Staatsbürgerschaft, Wählerevidenz und Gemeindeangelegenheiten seit 2020 steigend, alle drei Bereiche machen die besonders großen Brocken in diesen Berichten aus. Dies nicht nur zum ersten Mal, denn seit ich die Berichte kenne oder mich damit auseinandersetze, kann man sagen, dass sich hier gewisse Häufungen von Beschwerden wie ein roter Faden durch die Berichte ziehen.
Ein besonderer Punkt sind zum Beispiel die Heimopferrenten. Hier gibt es immer wieder Kritik, dass diese nicht in gerechter Weise allen Opfern ausgezahlt werden. Es kommen Beschwerden an die Volksanwaltschaft, dass diese Pauschalentschädigungen und Kostenübernahmen für Therapien alle Opfer, die aus Pflegeheimen kommen, aus Kinderheimen kommen und dort Gewalt, schwere psychische Demütigung erlitten, bekommen sollten, es aber nicht für alle die gleiche Entschädigung gibt.
Neu ist das Therapieangebot und das wird auch positiv berichtet. Ich glaube, das ist überhaupt wichtig, dass Sie auch im Bereich der Pflegeversorgung Positives berichten, wenn sich Entwicklungen getan haben, die zu Verbesserungen geführt haben, denn es soll ja letztlich auch ein Ansporn sein, andere Missstände aufzunehmen und hier zu Verbesserungen zu führen. Bei Gewaltopfern in Krankenanstalten wird auch kritisiert, dass es nach wie vor zu Verzögerungen der Auszahlungen an Opfer dieses traurig berühmtberüchtigten Pavillons 15 des Otto-Wagner-Spitals gekommen ist. Diese Entschädigungszahlungen wären wiederaufzunehmen. Die Volksanwaltschaft meldet weiter, dass sich bei Betroffenen, die in ihrer Kindheit etwa an die einzelnen Lungenheilstätten überführt wurden - das ist ja schon sehr lange her -, die zur Gemeinde Wien gehören, so etwa Lilienfeld, Gugging, Hermagor, Gmundnerberg, die betroffenen Kinder teilweise Gewalt und Misshandlungen ausgesetzt waren, über die ich mich jetzt gar nicht in Details ergehen will. Sie führen das hier auf, es ist wirklich sehr grausam, und daher wird
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