Landtag, 17. Sitzung vom 23.11.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 84
Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Ja, was die Erstinformationsgespräche betrifft, so erhöhen wir die Anzahl dieser Informationstermine laufend - auch schon damit, dass neues Personal eingestellt wird und wir in der Zukunft mehr Termine vergeben können. Ich glaube aber, es ist nachvollziehbar, wenn die Anzahl der gebuchten Termine sich verdreifacht und die Einschulung der MitarbeiterInnen so lange dauert, dass es nicht möglich ist, kurzfristig die Wartezeiten massiv zu reduzieren. Es wird ein schrittweises Vorgehen geben, um die Wartezeiten hier weiter zu reduzieren.
Das Informationsgespräch ist eine Dienstleistung der MA 35, um den antragstellenden Personen einen möglichst guten Überblick zu geben, welche Unterlagen sie benötigen, wie sie das Verfahren möglichst schnell und einfach abwickeln können. Die Darstellung, dass dies nichts mit der bundesgesetzlichen Materie zu tun hätte, ist aber eine etwas verzerrte, denn wenn diese einfacher oder klarer wäre, dann wäre dieser gewaltige Aufwand gar nicht notwendig, dann würde auch die Bearbeitungszeit eines Aktes nicht über 40 Stunden dauern, sondern wesentlich weniger.
Das heißt: Ja, wir bemühen uns in Wien, die Abläufe weiter zu verbessern, es ergeht aber bitte auch der Appell an die Bundesregierung, sich weiter dafür einzusetzen, dass es Reformen gibt. Ich weiß, Sie machen es eh auch, Sie haben es jetzt nicht so dargestellt, aber es wäre dringend notwendig, hier auch zu einer Novelle zu kommen, vor allem dahin gehend, dass die Anzahl der Antragstellungen weiter steigen kann. Und selbstverständlich, wir werden in Wien auch weiter ausbauen, Personal aufnehmen, effizienter werden, aber bei stark steigenden Zahlen der Staatsbürgerschaftsanträge muss auch die Abwicklung einfacher gelingen.
Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Abg. Taborsky gestellt. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Hannes Taborsky (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landesrat, danke für die Beantwortung.
Es ist natürlich schon etwas verwunderlich, dass bei diesem Thema wieder einmal ein Tsunami, ein Meteorit oder was auch immer gerade im Rathaus einschlägt, denn andere Bundesländer schaffen das sehr wohl, und die bundesgesetzliche Regelung ist ja wohl im gesamten Bundesgebiet die gleiche.
Deswegen meine Frage: Also die Magistratsabteilung 35 hat sich in den letzten Wochen, Monaten und Jahren als nicht besonders gut ausgestattet für die zweifelsohne gestiegenen Aufgaben erwiesen. Wenn man jetzt von Jahren spricht, dann muss man klar sagen, das ist eine Führungsaufgabe, das ist Ihre Führungsaufgabe in diesem Bereich. Sie haben angesprochen, dass Sie Studien verfasst haben und jetzt endlich auch Personal zur Verfügung stellen.
Wird es irgendwann auch nachprüfbare Ergebnisse geben? Denn was Sie jetzt in Ihrer Anfragebeantwortung gesagt haben, war vor allem, dass Sie hoffen, dass es in der Zukunft besser wird. Bundesgesetzliche Regelungen werden wohl so bleiben, wie sie sind. Das heißt, gibt es irgendwann nachprüfbare Ergebnisse Ihrer Maßnahmen, anhand derer wir uns davon überzeugen können, dass diese Verfahren dann auch entsprechend schneller sind? Und wie ist der Zeitrahmen, den Sie sich hier gesetzt haben?
Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.
Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Diese Nachvollziehbarkeit gibt es regelmäßig. Selbstverständlich lasse ich mir regelmäßig berichten, wie es mit den Rückständen bei den Verfahren aussieht, und ich kann auch berichten, dass nach Corona in allen Verfahrensbereichen die Rückstände zurückgegangen sind. Das sind nachvollziehbare Erfolge der bisherigen Reformbemühungen, aber diese werden auch weitergehen. Es ist eine Behörde mit 150.000 Verfahren pro Jahr - das bedeutet einen gewaltigen Arbeitsaufwand der zuständigen Behörde - mit komplizierten rechtlichen Rahmenbedingungen, und da wird tagtäglich das Beste geleistet. Ich muss auch sagen, dass es dort unglaublich bemühte, engagierte MitarbeiterInnen gibt, die darauf aus sind, die Verfahren schnellstmöglich und bestmöglich abzuwickeln.
Und weil Sie den Bundesländervergleich angestellt haben, kann man diesen natürlich vertiefen, nämlich mit dem Hinweis, dass Wien zum Beispiel 99 Prozent der Staatsbürgerschaftsverfahren gemäß § 58c abwickelt und bisher kein Geld dafür bekommen hat. Jetzt ist es zum Glück gelungen, eine Vereinbarung mit der Bundesseite zu erzielen, aber das sind zusätzliche Belastungen, die vor allem Wien betreffen. Oder Brexit: Wir hatten in Wien über 4.000 zusätzliche Verfahren durch den Austritt der Briten aus der Europäischen Union. Also ja, man kann den Vergleich mit anderen Bundesländern anstellen, aber muss dabei auch sehen, welche Aufgaben Wien als Hauptstadt hat und wie viel auch an zusätzlichen Aufgaben durch Bestimmungen, die der Nationalrat erlassen hat, nämlich § 58c, auf dessen Grundlage viele Tausende eingebürgert werden - aus guten Gründen, denn es handelt sich da um Opfer des NS-Regimes und deren Nachfahren. Dass sie die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen, ist gut, aber die Arbeitslast, die dadurch entsteht, hat Wien zu tragen.
Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird von Abg. Maximilian Krauss gestellt. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Noch einmal guten Morgen, Herr Landesrat!
Bei der letzten Fragestunde, in der es um das Thema Staatsbürgerschaften gegangen ist, habe ich Sie gefragt, ob Sie die fünf Länder auflisten können, aus denen in den letzten Jahren die meisten Staatsbürgerschaftsanträge gestellt wurden. Sie haben gesagt, Sie werden es nachreichen. Das ist offensichtlich leider vergessen worden. Können Sie es heute beantworten, oder werden Sie es hoffentlich diesmal nachreichen?
Präsident Ernst Woller: Ich ersuche um Beantwortung.
Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Ich habe diese Zahl auch nicht vorliegen. Wir werden es gerne nachschauen. Ich habe, glaube ich, letztes Mal gesagt: gerne anfragen. Aber wir können es gerne nachreichen.
Präsident Ernst Woller: Danke.
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