Landtag, 17. Sitzung vom 23.11.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 6 von 84
Lebenshaltungskosten und Wohnkosten vorgibt, und bei den Wohnkosten sind die Energiekosten und Betriebskosten der Wohnung mitzurechnen. Das heißt, in der Kernsozialhilfe wird es wohl schwierig bis wahrscheinlich gar nicht möglich sein, das getrennt darzustellen.
Ich darf aber daran erinnern, dass wir hier ja gemeinsam - zumindest mehrheitlich, aber ich glaube, sogar einstimmig - die Wiener Energieunterstützung beschlossen haben, die wir ja insgesamt in drei Phasen der Wiener Bevölkerung zur Verfügung gestellt haben und die natürlich auch, vor allem die erste Tranche, Sozialhilfeempfänger betroffen hat. Und da haben wir genau diesen Punkt angesprochen, auf den Sie jetzt reflektiert haben, nämlich: Das Sozialhilfegesetz besagt ja, dass in besonderen Lebenslagen, in besonderen Notsituationen eben Sonderzahlungen stattfinden können. Und das haben wir mit der Wiener Energieunterstützung ja auch getan - so wie ja letzten Endes auch der Teuerungsbonus der Bundesregierung an sich im Widerspruch zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz steht, das ja - absurderweise - eine Obergrenze kennt und nicht eine Untergrenze, also eine Mindestgrenze im Sinne von Armutsbekämpfung. Aber auch die Teuerungsgesetze und Spielregeln und Zuwendungen der Bundesregierung haben genau auf diesen Punkt angegriffen, nämlich dass man in besonderen Situationen nach oben zusätzliche Leistungen für die Betroffenen zur Verfügung stellen kann, und das ist natürlich jeweils abgegrenzt ausgewiesen - das wissen Sie aus der Beschlussfassung.
Ich weiß es jetzt nicht auswendig, ich will jetzt keine Zahl nennen, aber - die Wiener Energieunterstützung hat eine sehr genaue Kalkulation und auch Abrechnung gebracht - das können wir natürlich ausweisen.
Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Korosec gestellt. Ich erteile das Wort.
Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Wir haben zirka 136.000 Mindestsicherungsbezieher, und die Statistik, die dazu gemacht wird, ist, sagen wir, sehr, sehr in Ordnung, also man kann das alles sehr gut verfolgen. Allerdings gibt es ja auch Kürzungen - dort, wo zum Beispiel jemand nicht arbeitswillig ist, wird gekürzt. Das sieht man aber nicht, und mich würde interessieren, wie viele Kürzungen es pro Jahr in etwa gibt.
Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Sie werden verstehen, dass ich diese Zahl nicht auswendig weiß, aber ich kann sie gerne nachliefern. Natürlich wissen wir das. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob wir das auch in der Berichterstattung ausweisen, möglicherweise nur im Detailbericht, der dann schriftlich an den Bund geht. Das weiß ich jetzt nicht, aber die Zahl ist keine Unbekannte.
Ich weiß auswendig, dass es bei den U25 - denn damit habe ich mich vor Kurzem erst ein bisschen genauer beschäftigt - weit unter 5 Prozent der Betroffenen sind, die eine Kürzung erfahren, weil sie den Aufgaben, die sie auch haben, wenn sie Mindestsicherung bekommen - dass sie sich natürlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen müssen, dass sie natürlich Kurse machen müssen, natürlich Ausbildungen machen müssen -, nicht nachkommen. Das betrifft unter 5 Prozent der Unter-25-Jährigen. Wie es im Gesamtschnitt ist, kann ich nicht sagen, und ich möchte auch keine falsche Zahl kommunizieren, aber ich schicke es Ihnen gerne oder rufe Sie dann an und erzähle es Ihnen gerne.
Präsident Ernst Woller: Danke.
Die 3. Anfrage (FSP-2282000-2022-KGR/LM) wurde von Herrn Abg. Ellensohn gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. (Mit 1. Jänner 2023 tritt die bundesverfassungsgesetzliche Verpflichtung in Kraft, mit der alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe Studien, Gutachten und Umfragen, die sie in Auftrag gegeben haben, samt deren Kosten in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise zu veröffentlichen sind. Werden Sie, als für Transparenz zuständiges Mitglied der Landesregierung, dafür Sorge tragen, dass auch Gutachten, Studien und Umfragen, die vor diesem Datum im Auftrag der Wiener Landesverwaltung erstellt wurden, veröffentlicht werden?)
Ich ersuche um Beantwortung. - (In Richtung des nach wie vor am Rednerpult stehenden Amtsf. StR Peter Hacker:) Peter, du bist fertig. (Heiterkeit.)
Amtsf. StR Peter Hacker: Ach so, entschuldige! Ich habe geglaubt, es kommt noch eine Zusatzfrage. Entschuldigung!
Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Schönen guten Morgen, Herr Landtagsabgeordneter! Ich darf von der Gesundheit zu etwas Technischerem kommen: zum Parteiengesetz und zu dessen Novelle auf Bundesebene. Diese Änderung ist auf jeden Fall ein guter und richtiger Schritt in die richtige Richtung. Ich habe mich auch gefreut über diese Einigung auf Bundesebene, bei der auch viele langjährige Forderungen miteingeflossen sind, die auch meine Fraktion und ich immer wieder gestellt haben und deren Umsetzung auch von der Stadt Wien begrüßt wird, nämlich zum Beispiel die Prüfkompetenz des Rechnungshofes bei den Parteikassen - ein wichtiger Schritt.
Bei dieser Novelle ist vor allem auch zu begrüßen, dass es eine recht breite Einbindung von allen Fraktionen im Parlament gab und dass bei intensiven Gesprächen auch die Änderung des Art. 20 B-VG eingebracht worden ist, auf die Sie sich ja heute auch beziehen. Auf Grund dieser Änderung von Art. 20 B-VG müssen ab 1.1.2023 Studien und Gutachten für alle einsehbar veröffentlicht werden, inklusive auch der Kosten und der beauftragten Personen. Das ist ein guter und richtiger Schritt, zu dem wir uns natürlich bekennen. Noch besser wäre ein großer Wurf eines Informationsfreiheitsgesetzes gewesen. Das ist ja noch offen. Ich hoffe, dass das dadurch nicht ad acta gelegt wird und das Informationsfreiheitsgesetz auch noch kommen wird, weil bei diesem auch solche Themen mitbetroffen sind.
Ich sehe es aber durchaus als eine Informationsfreiheit light in manchen Bereichen und als einen bedeutenden Fortschritt, der schon längst überfällig war, vor allem angesichts dessen, dass Vertrauen in der Politik zurückgewonnen werden muss und angesichts dessen, dass auch der Verdacht im Raum steht, dass manche Ministerien Parteiumfragen aus Ministeriumsgeldern finanziert
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