«  1  »

 

Landtag, 17. Sitzung vom 23.11.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 84

 

Ob es eine Befragung geben wird oder nicht, das kann ich jetzt nicht beantworten - das muss ich ehrlich sagen -, das wäre nicht seriös. Aber wir werden uns des Themas sicher annehmen.

 

Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung der 1. Anfrage.

 

9.13.00†Amtsf. StR Peter Hacker - Frage|

Die 2. Anfrage (FSP-2280514-2022-KFP/LM) wurde von Abg. Seidl gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Die Aufwendungen für die Mindestsicherung in Wien explodieren. Obwohl in Wien nur knapp mehr als 20 Prozent der Bevölkerung österreichweit lebt, liegt der österreichweite Aufwand für die Mindestsicherung bei mehr als 60 Prozent. Ein Grund für diese augenscheinliche Schieflage ist, dass Wien noch immer nicht das Bundesgesetz betreffend Grundsätze für die Sozialhilfe (Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, BGBl. I Nr. 41/2019) und damit die Verfassungskonformität umgesetzt hat. Wie viele Bezieher der Wiener Mindestsicherung haben eine österreichische Staatsbürgerschaft?)

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Schönen guten Morgen! Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie stellen mir die Frage - und ich verstehe es eigentlich nicht ganz, ehrlich gesagt -: „Wie viele Bezieher der Wiener Mindestsicherung haben eine österreichische Staatsbürgerschaft?" - Das ist eine Frage nach Zahlen, die wir eigentlich regelmäßig in den Berichten der Magistratsabteilung 40 veröffentlichen. Sie können sie auch nachlesen. Seit 2017 werden diese Zahlen im jährlichen Bericht über die Mindestsicherung veröffentlicht. Sie werden veröffentlicht über die Statistik Austria, weil wir in allen Bundesländern die Statistik der Sozialhilfe und Mindestsicherung der Statistik Austria für die gesamtösterreichische Darstellung zur Verfügung stellen. Sie können sie auch auf der Homepage der Stadt Wien nachlesen. Wenn Sie wollen, gebe ich Ihnen dann den Downloadlink dazu, aber Sie kennen ihn ohnedies, denn wir haben das ja erst vor Kurzem auch im Ausschuss besprochen. Und um die Frage zu beantworten: 49.825.

 

Präsident Ernst Woller: Die 1. Zusatzfrage wird von Abg. Seidl gestellt. Ich erteile ihm das Wort.

 

9.14.47

Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Die Zahl, die auf der Homepage der Stadt Wien veröffentlicht ist, beinhaltet Österreicher und EU-Bürger, allerdings nicht die alleinige Zahl jener Personen, die die Mindestsicherung beziehen und die österreichische Staatsbürgerschaft haben. Ich habe mir das gestern noch einmal angeschaut. Aber vielleicht gibt es irgendwo ein Geheimpapier, das Ihnen zugänglich ist. Das, was mir zugänglich ist, ist wie gesagt eine Zahl, in der alle EU-Bürger zusammengefasst werden.

 

Jetzt allerdings zu meiner Frage: Wie Sie wissen, werden wir heute die Volksanwälte in diesem Haus begrüßen dürfen, und ich möchte Ihnen nur einen Satz aus dem aktuellen Bericht vorlesen, der wie folgt lautet: „Zwar wurden mit der Novelle LGBI. 22/2020 geringfügige Anpassungen vorgenommen, die umfassende Umsetzung der grundsatzgesetzlichen Vorgaben ist aber - mehr als zwei Jahre nach Ablauf der vorgegebenen Frist - immer noch ausständig.“ Das heißt, das Wiener Mindestsicherungsgesetz ist noch immer nicht verfassungskonform.

 

Jetzt meine Frage: Die Volksanwälte schreiben das so. Heute wird hier darüber berichtet werden. Wie lange wird es noch dauern, bis wir die grundsatzgesetzlichen Vorgaben erreichen?

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Auch in dieser Frage wird Sie meine Antwort nicht überraschen, denn auch diese Debatte haben wir schon oft und oft geführt, und Sie kriegen immer die gleiche Antwort: Es ist ein Unterschied, ob wir ein Gesetz abgeschrieben haben, das die schwarz-blaue Bundesregierung gemacht hat, oder ob wir verfassungskonform sind. Faktum ist, in der österreichischen Bundesverfassung steht, die Bundesländer sind verantwortlich für die Armutsbekämpfung. Die Grundvoraussetzung, um das umsetzen zu können, ist ein Grundsatzgesetz, das diesem Anspruch auch gerecht wird. Und wie wir erkennen können und Sie auch erkennen können, hat der Verfassungsgerichtshof diese Frage schon mehrfach gewürdigt und etliche elementare Bestandteile des Gesetzes Ihrer Fraktionsgemeinschaft aufgehoben, und er hat jetzt schon wieder Beschlüsse gefasst, mit denen er Teile des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes aufgehoben hat, und es gibt schon wieder ein Prüfungsverfahren über das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Aber auch in Wien!)

 

Ich bleibe daher dabei: Dem Verfassungsgrundsatz Armutsbekämpfung entspricht die Wiener Gesetzgebung - was nicht heißt, dass man sie nicht permanent weiterentwickeln kann. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Mir san mir!) Und wir haben ja auch schon viele Weiterentwicklungen gemacht - das wissen Sie, denn wir haben sie hier im Haus gemeinsam beschlossen. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

 

Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Spielmann gestellt. Ich erteile ihr das Wort.

 

9.17.32

Abg. Viktoria Spielmann, BA (GRÜNE): Schönen guten Morgen! Meine Frage geht eher in eine andere Richtung, denn wir werden ja heute noch intensiv über die Mindestsicherung und auch über die Verfassungskonformität diskutieren.

 

Bei uns ist, weil ja in der Wiener Mindestsicherungsverordnung drinnensteht, dass man auch die Belastungen, die durch die Energiekosten und Heizkosten entstehen, abfedern kann, die Frage aufgekommen, ob es möglich ist, diese Energiekosten und Heizkosten auszuweisen und ob das auch inflationsangepasst abgegolten wird. Das ist wichtig für die Menschen, die gerade in der Mindestsicherung sind, denn wir haben es trotzdem mit einer Inflation von 11 Prozent zu tun. Es wäre doch wichtig, das inflationsangepasst abzugelten.

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Eigentlich müssen wir im Hinblick auf Ihre Fragestellung drei Teile sehen. Das eine ist die Kernmindestsicherungsleistung. In der Kernmindestsicherungsleistung können wir es nicht getrennt darstellen, weil wir die gesamten Kosten für eine Wohnung berücksichtigen - im Sinne der Spielregeln des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes, das ja die Unterscheidung zwischen

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular