Landtag, 15. Sitzung vom 22.09.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 18 von 43
ich: Wenn man hier so handelt, um die Opposition mundtot zu machen, darf man sich dann auch nicht vor die Medien stellen und so ein Zitat abliefern wie Bgm Ludwig, denn das ist dann nur noch lächerlich, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM.)
Kollege Margulies hat es ja schon gesagt: Uns fehlen ja in vielen Bereichen die Entscheidungsgrundlagen. Es gibt ja immer - und diese Debatte haben wir hier auch schon oft geführt - den Akt, den wir als Gemeinderat bekommen, und es gibt den Akt dahinter im Magistrat, den wir nicht einsehen dürfen. Das beginnt bei der kleinsten Förderung: Bei Kulturförderungen sehen wir jetzt nicht, wie das beantragt wurde, bei Subventionen von Jugendvereinen sehen wir nicht, wie das beantragt wurde. Wir bekommen dann immer nur eine Sammelliste, wo drinsteht, wer was bekommt, aber den Akt dahinter sehen wir nicht, und wir können auch nicht direkt anfragen.
Daher gehört vieles reformiert, viele Teile der Stadtverfassung, viele Teile der Geschäftsordnung hier im Gemeinderat, denn es kann nicht sein, dass wir in der Opposition ständig nachfragen müssen und dann auch noch die Antwort bekommen: Das steht euch gar nicht zu, ihr bekommt nur diese Zettel! Und wir wissen ja: Je höher die Subvention, desto dünner ist der Akt, der uns vorgelegt wird, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM.)
Aber eines möchte ich schon erwähnen, Herr Margulies, weil Sie gesagt haben, auch bei den Krediten bei der Wien Energie gibt es so viele Akten dahinter und wir haben nicht das Wissen darüber und können diese Akten nicht anfordern: Wir haben gestern einen Antrag gestellt, dass die Oberaufsicht über dieses Geschäftsstück der Gemeinderat bekommt. Da haben Sie leider dagegen gestimmt, ich weiß nicht, warum, auch die ÖVP hat dagegen gestimmt, ich weiß nicht, warum. Das ist immerhin das schärfste Instrument, das es gibt. Die Gemeinderätliche U-Kommission ist ein Instrument, hat aber auch ihre Grenzen - das wissen wir, darum wollen wir sie auch reformiert haben -, aber wir hätten ganz einfach gestern mit einem Mehrheitsbeschluss die Oberaufsicht über dieses Aktenstück dem Gemeinderat übertragen können, und dann hätte der Gemeinderat die Möglichkeit, sämtliche Akten anzufordern, auch die, die in der U-Kommission nicht geliefert werden können, dürfen oder aus Sicht der SPÖ nicht geliefert werden sollen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Da verstehe ich nicht, warum Sie sich da gestern verweigert haben. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber wie willkürlich die SPÖ hier immer die Stadtverfassung und die Geschäftsordnung auslegt, sieht man ja auch anhand dieses kleinen Wortes „unverzüglich“. Der Herr Bürgermeister hat gestern gemeint, „unverzüglich“ bedeutet, es reicht die nächste Sitzung. - Es reicht eben nicht die nächste Sitzung des Gemeinderats, und es reicht eben nicht die nächste Sitzung des Stadtsenats. Der Gesetzgeber hat ja damals genau unterschieden: Wenn der Bürgermeister in Notkompetenz entscheidet, hat er unverzüglich die Gremien zu informieren. Wenn der Stadtsenat - der ja breiter gefächert ist - in Notkompetenz entscheidet, dann reicht die Genehmigung durch die nachträgliche Sitzung.
Das heißt, der Gesetzgeber hat bei der Erstellung der Stadtverfassung eben gezielt unterschieden zwischen unverzüglich informieren und in der nächsten Sitzung informieren. Auch da kann sich der Herr Bürgermeister nicht herausreden und sagen, na ja, für ihn bedeutet „unverzüglich“ zwei, drei Monate. - Ich meine, das hätte ich auch gern! Wenn ich einmal von der Wien Energie die allerletzte Mahnung bekomme und darin steht: „Überweisen Sie unverzüglich!“, dann werde ich denen auch sagen: „Ja, unverzüglich in zwei, drei Monaten überweise ich dann die Rate!“ - Dann kommen sie aber zu mir und drehen zu Hause die Heizung und das Licht ab.
Man sieht also, auch da kann sich der Bürgermeister nicht rausreden. Darum bleiben wir auch bei unserer Kritik, dass in diesem Fall die Notkompetenz nicht gegeben war, dass der Bürgermeister weder versucht hat, den Gemeinderat einzuberufen, noch den Finanzausschuss, noch hat er probiert, den Stadtsenat tagen zu lassen. Deswegen war dieser Akt, den er da gesetzt hat, rechtswidrig. Er hat gegen die Stadtverfassung verstoßen, er hat die Stadtverfassung gebrochen, und er hat Amtsmissbrauch begangen. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Emmerling. Ich erteile es ihr.
Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Danke für das Thema dieser Aktuellen Stunde! Es geht wie gestern vornehmlich um das Thema Transparenz, wobei wir jetzt einen anderen Zugang wählen, uns dem Thema anders nähern, nämlich mit Blick auf die Bürgerinnen und Bürger, obwohl Herr Kollege Margulies jetzt auch damit angefangen hat, welche Fragen hier im Gemeinderat gestellt werden, welche Antworten man bekommt, und für sich auch die Prämisse ausgegeben hat, dass nach bestem Wissen und Gewissen geantwortet werden soll. Ich kann das nur unterstreichen: Ja, davon gehe ich aus, und das sollte eigentlich der Standard sein, überhaupt keine Frage.
Trotzdem ist aber evident: Das Interpellationsrecht gehört geändert, gehört reformiert. Das haben wir uns auch vorgenommen, damit wir hier klare Regelungen haben, was zulässig ist und was nicht zulässig ist, damit wir darüber auch sicherstellen können, dass Fragen eben nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet werden können, und natürlich auch in dem Sinne, dass wir hier eine klare Regelung betreffend ausgelagerte Betriebe haben, denn das ist auch evident, dass es hier den Wunsch nach Information, den Wunsch nach mehr Einblicksmöglichkeiten gibt. Das hat uns gerade auch der aktuelle Fall gezeigt.
Ich finde, im Sinne eines gläsernen Staats, einer gläsernen Stadt - so wie das viele auch sagen - sind das Themen, die für Bürgerinnen und Bürger genauso wich
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