Landtag, 14. Sitzung vom 23.06.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 66 von 83
beziffert, also eine merkliche Mehrbelastung und auch bemerkenswert, darf ich einmal sagen, dass das Gericht ausführt, dass in diesen behördlichen Verfahren mit den Strafsachen oftmals nur rudimentäre, kaum individualisierte Ermittlungsschritte von der Behörde, nämlich vom Magistrat oder von Bezirksämtern gesetzt wurden und die mangelnde Qualität der in diesem Bereich geführten behördlichen Verfahren dann natürlich im Instanzenzug einen wesentlichen Mehraufwand darstellen, und vom Verwaltungsgericht im Zuge einer mündlichen Verhandlung neu verhandelt und saniert werden müssen. Das ist also schon auch bezeichnend. Da kann der Magistrat von sich aus behaupten, ja, auch er hat es nicht einfach mit der Gesetzesumsetzung gehabt, das kann ich durchaus unterstreichen, trotzdem ist das durchaus bemerkenswert und gehört hier auch einmal ausgesprochen.
Den Personalstand habe ich schon besprochen. Es ist ja nichts Neues, dass das Gericht seit Jahren zumindest im eigenen Bericht mitteilt, dass es unterbesetzt ist. Rund 81 volljudizierende Richter stehen zur Verfügung. Dann haben wir noch Rechtspfleger, deren Aufgaben natürlich auf Grund der Gesetzesänderungen weniger geworden sind, und dann gibt es natürlich noch die sonstigen Mitarbeiter, die juristischen Mitarbeiter und natürlich auch ganz wichtig für jede Organisation das Verwaltungspersonal und Kanzleipersonal. Wie gesagt, da wurden von mir schon diese Probleme mit der doch sehr lang dauernden Prüfung durch den Magistrat ausgeführt. Hier gleich einmal der Appell - auch nicht zum ersten Mal - an die Verantwortlichen, sie sitzen hinter mir und auch vor mir, dass man das ernst nimmt und dass man da nicht das Gericht monatelang zappeln lässt. Ich glaube, das kann durchaus auch schneller und im Sinne des Gerichts erledigt werden. Ich kenne schon die Beiträge meiner beiden Nachredner der Regierungsfraktionen, wie wichtig das Gericht ist und wie wertvoll das (Abg. Thomas Weber: Ist es!) - Sie brauchen gar nicht mehr rauskommen, Herr Kollege - für die Stadt Wien und für uns alle ist. Das wissen wir und das betonen wir, und es ist auch gut, dass man das unterstreicht und auch ausspricht, nur sollte man es halt auch leben, und was ich Ihnen angeführt habe, ist genau das Gegenteil davon. (Beifall bei der FPÖ.)
Also 15 Kanzleibedienstete hätten wir gerne. In der Stellungnahme der Landesregierung wird dann ausgewiesen: Na ja, es wurden ja jetzt eh immerhin 10 gegeben. Dazu muss man wissen, dass von den zehn natürlich nicht zehn Neue sind, sondern das waren vier, glaube ich, im Überbestand, die waren sozusagen nicht in der regulären Personalplanung dabei, sondern müssen jedes Mal extra genehmigt werden, damit dieser Überstand weitergeführt werden konnte. Vier davon sind halt jetzt auch automatisiert, wenn ich das so sagen darf, und sechs neue Kanzleibedienstete. Beantragt waren 15 - und das nach über eineinhalb Jahren. Also bitte schön, schöne Worte sind schön, aber schöne Taten sind besser. Natürlich wird dann die Auswirkung auf die Arbeitsbelastung ausgeführt. Das können Sie sich dann selber vorstellen, dass mit wesentlich mehr Verfahren auch wesentlich mehr Arbeit anfällt.
Vielleicht zum Erfreulicheren, zur Gerichtsorganisation: Die Raumorganisation konnte im Berichtsjahr Mitte des Jahres 2021 abgeschlossen werden. Das ist ja auch nicht uninteressant oder nicht ganz unwesentlich für das Gericht, dass das Umbau- und Erweiterungsprojekt hinsichtlich der Schaffung von entsprechenden räumlichen Trennungen beziehungsweise von neuen Räumlichkeiten eben abgeschlossen wurde und nun funktioniert. Aktenbearbeitung und Aktenverwaltung wird auch angeführt, die Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr wird vorbereitet, kostet natürlich auch Geld, wird natürlich noch einiges an Implementierung von Software brauchen, ist aber ganz wichtig. Und die fortschreitende Digitalisierung kommt natürlich auch beim Gericht an, kommt bei uns allen an. Es ist gut so und ist auch wichtig.
Hier darf ich vielleicht gleich das Gesetz, das wir im übernächsten Tagesordnungspunkt beschließen werden, vorwegnehmen. Dort sind dann die gesetzlichen Voraussetzungen vorgesehen, dass eben dieses ERV-System, der Elektronische Rechtsverkehr, eben auch beim Verwaltungsgericht angesiedelt wird und eine Verordnungsermächtigung für den Präsidenten erlassen wird, mit der er dann die weiteren Schritte einleiten kann. Das freut mich sehr, und wir werden natürlich auch zustimmen, wir haben auch im Ausschuss schon zugestimmt. Ich darf darauf hinweisen, dass das auch meinerseits schon, glaube ich, vor zwei Jahren eine Forderung war und auch letztes Jahr betont wurde. Es freut mich, dass das jetzt umgesetzt wird.
Dass das nicht immer einfach ist, weiß ich aus meinem eigenen Bereich, es gibt jetzt ab 1. Juli auch im Firmenbuchverfahren ein neues System. Wir werden sehen, wie das funktioniert. Ich wünsche also dem Gericht in dem Zusammenhang mit der Implementierung der ERV dann das Beste und alles und alles Gute, aber bitte, es gibt ja schon Vorbilder, es wird funktionieren.
Beim Gesetz - das darf ich noch sagen - ist mir aufgefallen, wie es so üblich ist, werden Rechtsanwälte, Steuerberater und, glaube ich, auch Sachverständige dazu angehalten, sich in Zukunft dann über das ERV zu bedienen - also die müssen es machen, alle anderen dürfen. Die Notare wurden nicht vorgesehen, ich weiß nicht, wie viele Eingaben Notare bei Ihnen machen. Wurscht, wir dürfen beides machen, soll so sein.
Den Geschäftsgang haben wir schon besprochen, insgesamt 18.426 Verfahren neu. Hinzu traten 9.044 offene Rechtssachen aus dem Jahr 2020. Das bedeutet eine Gesamtbelastung von 27.470 anhängigen Verfahren, also schon eine enorme Zahl, plus 8,02 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Arbeitsbelastung ist entsprechend gestiegen. Auch interessant ist die Zahl der Erledigungen, 17.713 Rechtssachen wurden erledigt, inklusive 189 Vorstellungserledigungen. Die sind halt auch immer recht lästig. Wenn die Vorbehörde da nicht weiter tut, kommt es dann zum Gericht. Das ist vielleicht auch eine Sache, die sich der Magistrat einmal zu Gemüte führen sollte.
Interessant, zumindest für mich, waren auch auf Seite 15 die Verfahren vor den Gerichtshöfen öffentlichen
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