Landtag, 14. Sitzung vom 23.06.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 65 von 83
Zeichen mit der Hand. - Das ist mit der Zustimmung von Freiheitlichen, Abg. Kieslich die Minderheit gegen ÖVP, NEOS, SPÖ und GRÜNE. Damit findet er nicht die ausreichende Mehrheit.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenfalls wieder einstimmig.
Somit haben wir diesen Tagesordnungspunkt abgearbeitet.
Wir kommen zu Postnummer 9 der Tagesordnung. Sie betrifft den Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes Wien für das Jahr 2021.
Ich begrüße den Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Wien, Herrn Univ.-Doz. Mag. Dr. Dieter Kolonovits recht herzlich hier im Wiener Landtag. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Ich bitte den Berichterstatter, Herrn Amtsf. StR Czernohorszky, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich bitte um Zustimmung.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abg. Kowarik zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Verwaltungsgerichtes Wien! Sehr geehrter Herr Berichterstatter! Meine Damen und Herren!
Wir verhandeln wieder den Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes. Wie zu erwarten, ist auch im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 natürlich auch die Covid-Krise ein großes Thema, die auch für das Gericht im Jahr 2021, nicht nur das Gericht, sondern für uns alle, aber natürlich auch in der Abwicklung der Gerichtsorganisation eine große Rolle gespielt hat.
Meine Damen und Herren, ich darf vorankündigen: Ich habe mich jetzt bei den nächsten beiden Tagesordnungspunkten streichen lassen, ich werde das auch gleich bei diesem Beitrag mitnehmen. Da geht es teilweise auch um das Verwaltungsgericht, einmal direkt und einmal vielleicht indirekt. Das werde ich jetzt gleich im Rahmen dieser Wortmeldung absolvieren - im Sinne der Verwaltungsökonomie beziehungsweise im Sinne einer schlanken und effektiven Gesetzgebung.
Kommen wir zum Tätigkeitsbericht. Es ist leider auch dieses Jahr wieder ein bisschen ein Hilfeschrei des Gerichtes. Da braucht man gar nicht zwischen den Zeilen lesen, sondern sich allein nur das Vorwort zu Gemüte führen. Wir stellen fest oder können nachlesen, dass im Berichtsjahr der Eingang der Rechtssachen beim Verwaltungsgericht Wien 18.426, glaube ich, um genau zu sein, betrug, womit der Akteneinlauf, wie ausgeführt ist, gegenüber dem Vorjahr deutlich angestiegen ist und gleichzeitig ein Rekordwert seit Bestehen unseres Gerichtes erreicht wurde. Ungeachtet der 17.700 Erledigungen wird aufgeführt, ist natürlich dann damit der Stand der offenen Verfahren weiter angewachsen, und die Arbeitsbelastung des Gerichtes insgesamt und die Arbeitsbelastung der einzelnen Richter sind natürlich im Konkreten auch entsprechend mehr geworden.
Es wird dann die Belastung konkret angeführt, wird auch mit diesem Punktesystem bewertet. Da war die Kritik der Wiener Landesregierung, dass dieses Punktesystem nicht offengelegt wurde. Es wird möglich sein, dass man das vielleicht auch kommuniziert. Tatsache ist, das ist allein schon an den Zahlen ablesbar: Natürlich ist der Arbeitsanfall gestiegen und die Situation nicht leichter geworden.
Es wird dann auch mehrmals im Bericht, glaube ich, darauf hingewiesen, dass auch die Kanzleibediensteten zu wenig sind, um es so auszudrücken, dass es schon am 4. November 2020 eben einen entsprechenden Antrag des Verwaltungsgerichtes an den Magistrat gegeben hat und seitdem eine Personalprüfung läuft, zum Zeitpunkt der Berichtslegung dieses Berichtes, allerdings die abschließende Erledigung immer noch ausständig war. Beschlossen wurde dieser Bericht am 7. März 2022. Jetzt können Sie selber nachrechnen, wie lange das braucht. Am 4. November 2020 ist der Antrag eingelangt, am 7. März 2022 noch immer keine Entscheidung darüber. Da sieht man, dass die Probleme und dass die Schnelligkeit der Abwicklung dieser Themen nicht einfacher geworden sind. Das braucht seine Zeit, da brauchen wir nicht reden, aber über ein Jahr ist wohl etwas gar zu lange. Wir werden dann auch feststellen, dass da inzwischen eine Lösung rausgekommen ist, ich komme nachher noch darauf zurück.
Ich habe schon anfangs gesagt, natürlich ist die Covid-19-Pandemie auch für alle Gerichte, aber natürlich auch für unser Verwaltungsgericht eine schwierige Sache. Einerseits gab es bedeutende Herausforderungen organisatorischer Natur, die kennen wir alle, Schwierigkeiten mit der Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Ungeachtet des Andauerns der Pandemie wird das vorausgesetzt, aus meiner Sicht etwas, was auch gut so ist. Aber es gibt oder gab natürlich auch weiterhin oder zusätzlich Herausforderungen inhaltlicher Natur, und hier wird auf die einschlägigen Pandemiegesetze verwiesen, was natürlich ein Problem ist. Ich erlaube mir, hier anzumerken, dass es sicher auch für ein Gericht nicht einfach ist, wenn es eine schlampige Gesetzgebung gibt - ich darf das hier so ausdrücken. Das macht es nicht einfacher, dann dazu die entsprechenden Rechtsmittelverfahren durchführen zu müssen.
Es ist angeführt, 500 Entschädigungsverfahren nach dem Epidemiegesetz waren ein Teil davon, und auch die Absonderungsbescheide sind dann irgendwann einmal zum Gericht gekommen, die angefochten wurden. Das war natürlich eine erhebliche Zusatzbelastung, die auf das Gericht zugekommen ist. Auch die Covid-Strafen werden ausgeführt beziehungsweise die Administrativverfahren nach dem Epidemiegesetz. Alleine die Strafverfahren waren zahlmäßig mit 1.624 Rechtssachen
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