Landtag, 12. Sitzung vom 28.04.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 86 von 101
eine Light-Version eines Heizkostenzuschusses. Und warum? - Weil wir von der ÖVP schon vor der Krise, jetzt haben wir die Krise, einen Betrag von 300 EUR forderten und weil 200 EUR keinesfalls die größte Teuerungsrate seit rund 40 Jahren ausgleichen können, weil die Energiearmut auf Grund der hohen Preise durch die Decke geht und weil viel zu viele Menschen in Wien vor der Frage stehen: essen oder heizen?, und weil uns der Zuschuss jetzt Ende April nach dem Ende der Heizsaison zum Beschluss vorgelegt wird.
Kurz gesagt: Zu wenig und zu spät, denn das Motto „Wer schnell hilft, hilft doppelt.“ sollte Ihnen doch bekannt sein. Nochmals, damit ist insgesamt gerade jener Betrag erreicht, den die ÖVP vor der Teuerung forderte. In Wien wäre aber mehr möglich, gerade im Bereich der Energie könnte die Stadt über die Wien Energie eingreifen und die Teuerung bremsen. Da die Wien Energie ausschließlich im Eigentum der Stadt Wien steht, wäre die Umsetzung rasch und unkompliziert möglich. Als Energieversorger in städtischer Hand hat die Wien Energie soziale Verantwortung, sie haben soziale Verantwortung gegenüber der Wiener Bevölkerung.
Außerdem könnte die Stadt selbst noch für weitere Entlastungen sorgen, aber stattdessen wird mittels Valorisierungsgesetz den Menschen weiter das Geld aus den Taschen gezogen. Ganz generell wird zuallererst mal der Bund kritisiert, aber im Endeffekt verlässt man sich dann doch darauf, dass dieser die Hilfe übernimmt - so auch in diesem Fall -, das sieht man bei der Energiekostenpauschale, aus unserer Sicht eben ein Heizkostenzuschuss light. Wie gesagt, wir werden aber dem vorliegenden Energieunterstützungsgesetz zustimmen, nämlich gerade auf Grund der Dringlichkeit im Angesicht einer humanitären Krise - von unvorstellbarem Ausmaß - wie diesem Krieg ist jede Hilfe in diesem Bereich wichtig.
Die momentanen Krisen sind gewaltig. Ich glaube, wir müssen uns auf ein längerfristiges Problem einstellen, deshalb braucht es den Heizkostenzuschuss, den ich mir höher vorstellen kann, aus unserer Sicht auch deutlich länger als nur ein einziges Mal, Herr Landesrat. Noch einmal: Jeder Betrag ist da nötig, ich wünsche mir von Ihnen, Herr Landesrat, dass Sie beim nächsten Mal schneller ins Tun kommen. Wir sagen Ihnen bereits heute, dass es nur ein erster Schritt und ein erster Beitrag sein kann. - Danke.
Präsident Ernst Woller: Ich danke. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Mörk. Ich erteile das Wort.
Abg. Gabriele Mörk (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Wiener Energieunterstützung ist eine schnelle Hilfe bei Energiearmut. Energie ist ein ganz zentraler Bestandteil unseres Lebens, wer Energie nicht mehr zahlen kann, der hat auch damit zu rechnen, dass er den Anschluss an unsere Gesellschaft verliert. Viele kämpfen aktuell nicht nur mit den finanziellen Folgen der Corona-Pandemie, mit Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, sondern auch zusätzlich mit den Teuerungen bei Gas und Strom. Der Krieg in der Ukraine und die Sanktionen gegen Russland wirken sich zusätzlich als Preistreiber aus. Besonders hart trifft es natürlich Menschen mit niedrigen Einkommen, die schon bis jetzt jeden Euro umdrehen mussten.
Kein Mensch und vor allem kein Kind soll im Dunklen sitzen oder frieren, deshalb wurde auch sehr rasch reagiert. Bereits im Dezember wurde gehandelt und die Förderungen im Energieförderungstopf wurden angepasst, es wurde auch sichergestellt, dass niemand von einem Energieversorger einseitig gekündigt wird.
Mit der Wiener Energieunterstützung, die uns heute zum Beschluss vorliegt, reagieren wir auf diese negativen Entwicklungen, und zwar schnell, rasch und treffsicher. Ein Volumen von über 124 Millionen EUR auf 3 Säulen steht zur Verfügung. Auf der einen Seite ist es die Wiener Energiekostenpauschale, von der 262.000 WienerInnen profitieren werden. Das sind die BezieherInnen von Mindestsicherung, Mindestpension, arbeitslose Menschen und Wohnbeihilfenbezieher. Sie werden noch vor dem Sommer und ohne Antrag 200 EUR erhalten, AlleinerzieherInnen werden 300 EUR erhalten. Mit dieser Maßnahme erreichen wir vor allem auch 65.000 Kinder in Wien.
Auf der anderen Seite hilft aber die Energieunterstützung auch bei der Teilübernahme von Rückständen beziehungsweise bei der Jahresabrechnung. Durch die Energieberatung erfolgt auch ein Austausch von elektrischen Geräten, davon profitieren zusätzlich 210.000 Haushalte in Wien. Mit der Wiener Energieunterstützung setzen wir auch Maßnahmen, die in die Zukunft gerichtet sind. Das betrifft die Förderung der thermischen Sanierung im Altbau, energieeffiziente Neubauten und ökologische, nachhaltige Energieanlagen wie Photovoltaik. Das ist ein Thema gewesen, mit dem wir uns in den letzten Tagen schon mehrmals hier im Haus beschäftigt haben.
Was vor allem aus meiner Sicht ganz, ganz wichtig ist: In der Ombudsstelle der Wien Energie gibt es fünf Sozialarbeiter, die ganz intensiv bei Energiearmut unterstützen, da werden individuell angepasste Leistungen gemeinsam mit den Betroffenen erarbeitet. Mit der Wiener Energieunterstützung, die wir heute beschließen werden, reagieren wir schnell auf die jüngsten Preissteigerungen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und ersuche um Ihre Zustimmung.
Präsident Ernst Woller: Danke. Ich möchte noch mitteilen, dass Herr Klubobmann Ellensohn ab sofort bis zum Ende der Sitzung entschuldigt ist.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Seidl.
Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Meine Damen und Herren!
Ich glaube, ich kann es relativ kurz machen, es ist de facto alles gesagt worden. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, wird es hier heute eine einstimmige Zustimmung zu dem Gesetz geben, das heißt, auch wir werden selbstverständlich zustimmen. Aber auch ich habe einen ganz kleinen Kritikpunkt, und zwar soll diese Auszahlung, wenn ich es jetzt richtig im Kopf habe, im 3. Quartal 2022 stattfinden, okay, das heißt, wenn ich jetzt richtig rechne, ab 1. Juli. Jetzt haben wir heute den 28. April 2022, mit dem morgigen Tag könnte die zuständige
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