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Landtag, 12. Sitzung vom 28.04.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 69 von 101

 

nungshof und die Kontrollinstrumente von Gemeinderat und Landtag zu stärken. Eine entsprechende Reform der Untersuchungskommissionen und Ausschüsse ist ja bekanntlich bereits gelungen.

 

Nun zu den einzelnen Fragen.

 

Zu den Fragen 1 bis 3: Sobald das nämliche Gesetz auf Bundesebene beschlossen ist beziehungsweise das betreffende Novellierungsvorhaben zumindest zur Begutachtung versendet wurde, wird dieser Entwurf einer entsprechenden Prüfung durch die Expertinnen und Experten des Hauses unterzogen. In der Folge können dann etwaige Änderungen beziehungsweise Anpassungen des Wiener Parteienförderungsgesetzes erarbeitet werden.

 

Überdies gehe ich davon aus, dass eine final auszuformulierende Gesetzesvorlage dann wie bisher in bewährter Tradition mit einem möglichst breiten politischen Konsens, idealerweise mit einem Allparteienkonsens, beschlossen werden kann. Aus dem Parlament höre ich, dass sich die Oppositionsparteien freuen würden, wenn sie von den Regierungsparteien auf Bundesebene auch schon in die vorbereitenden Gespräche eingebunden worden wären. Das nur auch zur gelebten Demokratie auf Bundesebene.

 

Zu den Fragen 4 bis 6: Die Vorlage eines eigenen Landesrechenschaftsberichtes wird ebenso wie strengere Regelungen zu den von Ihnen hier genannten Punkten im Zuge der Ausarbeitung beziehungsweise Anpassung der Wiener Regelungen zu prüfen sein.

 

Zu den Fragen 7 und 8: Hinsichtlich der Wahlkampfkostenobergrenze ist im Koalitionsprogramm bereits ausgeführt, dass ein Betrag in der Höhe von 5 Millionen EUR angepeilt wird. Dabei sollte man jedoch keinesfalls außer Acht lassen, dass in Wien die Wahlen auf Gemeinde- und Bezirksebene, damit letztlich die Wahlen von 24 allgemeinen Vertretungskörpern, immer gleichzeitig stattfinden, was die Relationen zum Bund doch etwas zurechtrückt.

 

Was die von Ihnen angesprochenen Sanktionen für die Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass es dazu bereits ganz konkrete Überlegungen gibt, welche schon im Programm der hiesigen Fortschrittskoalition enthalten sind. Ich verweise diesbezüglich auf Punkt 9.6 des Koalitionsübereinkommens.

 

Zu Frage 9: Wie genau die Nachweiserbringung der widmungsgemäßen Verwendung beziehungsweise der Wahlkampfkosten künftig erfolgen soll, wird noch Gegenstand einer genaueren Evaluierung sein. Anmerken möchte ich dazu, dass Kleinparteien auf Bezirksebene schon bisher die hohen Kosten für die Prüfung beklagen. Insofern wird man hinsichtlich etwaiger zusätzlicher bürokratischer Aufwendungen auch Rücksicht auf die kleineren Parteien nehmen müssen. Wahlwerbende Parteien dürfen nicht durch bürokratische Vorgaben gegenüber anderen benachteiligt werden.

 

Zu Frage 10: Bei einer Konzentration von bestimmten Werbemaßnahmen auf eine kurze Zeitspanne besteht die Befürchtung, dass dies höhere Kosten verursachen und sohin zu einer Benachteiligung von Kleinparteien und neu antretenden wahlwerbenden Gruppen führen würde. Für Dreieckständer oder ähnliche Werbemittel wäre aber eine Vereinbarung im Rahmen eines Fairnessabkommens nach § 10 des Wiener Parteienförderungsgesetzes jedenfalls gut vorstellbar.

 

Aus dem Grundsatz des freien Wahlrechtes wird vom Verfassungsgerichtshof die Freiheit der Wahlwerbung abgeleitet. Im Sinne seiner ständigen Judikatur darf Wahlwerbung nicht sinnwidrig beschränkt werden. Vorschläge zur Beschränkung der Wahlwerbung sind daher sorgfältig auf deren verfassungsrechtliche Zulässigkeit zu prüfen.

 

Zu Frage 11: Aus meiner Sicht sollte durchaus geprüft werden, den Wiener Stadtrechnungshof in der nämlichen Materie mit analogen Prüfrechten zum Rechnungshof des Bundes auszustatten. Auch diesbezüglich verweise ich auf die Koalitionsvereinbarung, konkret auf Kapitel 9.7.

 

Zu Frage 12: Widmungswidrig oder missbräuchlich verwendete Fördermittel sind immer rückzuführen, aber auch zu dieser Frage wird abzuwarten sein, welche gesetzlichen Bestimmungen auf Bundesebene geschaffen werden.

 

Abschließend lade ich die Fraktionen daher ein, nach Inkrafttreten beziehungsweise Vorliegen des neuen Parteiengesetzes auf Bundesebene Parteigespräche auf Klubebene aufzunehmen, um sich mit notwendigen Änderungen des Wiener Parteienförderungsgesetzes 2013 näher zu befassen. Nachdem der Bundesentwurf jetzt einige wenige Stunden vorliegt, gehe ich davon aus, dass sich in den nächsten Tagen die Fraktionen auch entsprechend einarbeiten werden. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich eröffne die Debatte, wobei ich bemerke, dass die Dauer der Diskussion maximal 180 Minuten beträgt. Zur Debatte über die Beantwortung der Dringlichen Anfrage ist Frau StRin Pühringer zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr, wobei ich bemerke, dass die Redezeit mit 20 Minuten begrenzt ist.

 

16.42.07

StRin Mag. Judith Pühringer|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Zuerst einmal, sehr geehrter Herr Landeshauptmann, vielen herzlichen Dank für die freundliche Beantwortung unserer Fragen. Ich bin sehr froh, dass ich den Eindruck habe, dass wir in wesentlichen Fragen durchaus einer Meinung sind. Ich bin auch sehr froh, dass wir hier nicht ausschließlich zur Geschäftsordnung debattieren werden und müssen.

 

Worum geht es uns eigentlich bei dieser Dringlichen Anfrage? Was ist eigentlich das Thema, das uns eint, das zentrale Thema, das uns in Wirklichkeit alle verbinden muss? - Es ist, das Vertrauen in die Politik zu stärken. Das Vertrauen in die Politik zu stärken, das ist unser ganz wichtiger gemeinsamer Auftrag, und ja, das ist nicht nur ein wichtiges, das ist ein wirklich dringliches Anliegen, das wir haben. Vertrauen in die Politik entsteht eben auch durch entsprechende Möglichkeiten zur Kontrolle.

 

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