Landtag, 12. Sitzung vom 28.04.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 101
und sie haben auch meine volle Unterstützung, dass das auch bestehen bleibt, respektive gerade jetzt in der Diskussion über die Ausprägung der Systeme rund um die Ukraine-Krise ist das eine zentrale Diskussion, wo Deutschkurse stattfinden. Ich bin da ganz eindeutig auf der Seite, dass das AMS diese Deutschkurse anbieten soll, das AMS die Deutschkurse buchen soll und da auch eben darauf Rücksicht nehmen kann, welche Berufsausbildung jemand schon hat, sodass diese berufsfachspezifischen Deutschkenntnisse auch gezielt gewährt werden können. Das halte ich für gescheiter als den Bausch-und-Bogen-Standarddeutschkurs, den der ÖIF anbietet.
Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Gorlitzer gestellt. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Dr. Michael Gorlitzer, MBA (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat!
Es geht um die Mindestsicherungsbezieher, und mir geht es da vor allem um die Langzeitmindestsicherungsbezieher, das heißt, genau jene Personengruppe, die über 20 Monate oder länger, in einem Zeitraum von 2 Jahren in der Wiener Mindestsicherung gelandet ist. Das sind Personen, die in einer persönlichen Not stecken, wir wissen aber auch, dass jene, die in ein Beschäftigungsverhältnis überzuführen sind, besonders schwierig sind. Die Zahl dieser Personen hat sich in letzter Zeit, in den letzten Jahren von 50.000 auf fast 100.000 Langzeitmindestsicherungsbezieher verdoppelt.
Meine Frage: Was ist konkret die Maßnahme, um die Anzahl dieser Langzeitmindestsicherungsbezieher möglichst zu senken?
Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Ich meine, an sich diskutieren wir gerade über das U25, und da sollte man wissen, wir reden über Jugendliche und nicht über die Langzeitmindestsicherungsbezieher, aber ich beantworte die Frage gerne. Unser Kernproblem ist, dass die Mindestpension nicht ordentlich angehoben wird und dass wir in der Mindestsicherung auch viele Pensionistinnen und Pensionisten haben, wo die Vermittlungsfähigkeit am Arbeitsmarkt naturgemäß nicht mehr gegeben ist. Das ist das Kernproblem und das ist auch in Wirklichkeit etwas, was uns alle miteinander sozialpolitisch sehr weh tun sollte, dass es Menschen im Pensionsalter gibt, die weniger Pension haben als die Grenze der Mindestsicherung, das ist das Hauptproblem.
Zweites Problem: Menschen mit Behinderung, deren Frühpension von der Pensionsversicherung noch nicht anerkannt worden ist, die aber am Arbeitsmarkt auf Grund ihrer Behinderung nicht vermittelt werden können. Das sind die zwei Zielgruppen, die in diesem Bereich permanent im Wachstum sind, und die tun uns weh und die sollten uns gemeinsam weh tun. Ich halte es auch für nicht befriedigend, dass die überhaupt in der Mindestsicherung sein müssen, ich halte das an sich eines modernen Sozialsystems unwürdig, aber da sind Notwendigkeiten für Veränderungen im Pensionsrecht sozusagen die Grundvoraussetzung, damit wir das verändern können. Ich bin der Meinung, dass Menschen, die im Pensionsalter sind und nicht mehr arbeiten können, trotzdem eine ausreichende Pension bekommen und nicht in der Mindestsicherung landen sollten, weil sie weniger Pension bekommen als die Grenzen der Mindestsicherung.
Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird vom Abg. Seidl gestellt. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat! Ich danke ebenfalls für die ausführlichen Beantwortungen.
Die Frage, die ich Ihnen jetzt stelle, wird Sie wahrscheinlich nicht sehr verwundern, die habe ich schon ein paar Mal gestellt, aber ich muss sie leider wieder stellen, denn es hat sich seit der letzten Frage nichts verändert.
Wir wissen beide, dass die bundesgesetzlichen Vorgaben beim Wiener Mindestsicherungsgesetz noch immer nicht umgesetzt sind. Jetzt meine Frage: Wann haben Sie vor, diese eins zu eins umzusetzen?
Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Ich meine, es ist wirklich ein Pech für die Mitarbeiter in deinem Klub, ihr werdet euch eine neue Frage einfallen lassen müssen, denn bekannterweise hat es, ich glaube, gestern oder vorgestern, eine Pressekonferenz mit einer Ankündigung der Bundesregierung, das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz zu ändern, gegeben. Es wird dich aber vielleicht nicht befriedigen, aber es hilft mir in meiner Beantwortung, dass zwei, drei Punkte genau die Punkte sind, bei denen wir einen Unterschied zwischen dem Vollzug in Wien und den Vorgaben des Bundes haben. Richtigerweise hat der Bund erkannt, dass diese Vorgaben ziemlich unschlau sind, deswegen diese Adaptierungen stattfinden werden. Es wird in Kürze eine Novelle geben, zumindest ist es angekündigt, und spätestens dann, befürchte ich für dich und deine Mitarbeiter im Klub, müsst ihr euch eine neue Frage einfallen lassen.
Präsident Ernst Woller: Danke, damit ist die 3. Anfrage beantwortet.
Die 4. Anfrage (FSP-139478-2022-KVP/LM) wurde von Abg. Zierfuß gestellt und ist an den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. (Schon jetzt ist in § 16 Abs. 4 Wiener Kindergartengesetz geregelt, dass - wenn ausgebildetes Personal nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung steht - auf Antrag die befristete Verwendung von nicht entsprechend ausgebildetem Betreuungspersonal bewilligt werden kann. Diese so genannte „Nachsicht“ kommt auch ganz unabhängig von der aktuellen Corona-Pandemie regelmäßig in Wiener Kindergärten wegen akutem Pädagogenmangel zur Anwendung. Wie viele Kindergartengruppen werden aktuell gemäß § 16 Abs. 4 Wiener Kindergartengesetz von nicht entsprechend ausgebildetem Personal betreut?)
Ich ersuche den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter um Beantwortung der Frage.
Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, danke für die Frage hinsichtlich elementarpädagogischen Bereiches und der Nachfrage, wie viele PädagogInnen mit Nachsicht aktuell im Kindergarten arbeiten. Ich möchte
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