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Landtag, 8. Sitzung vom 24.11.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 60 von 68

 

Autobahn genau 130 km/h fährt, auch nicht vor, dass er oder sie langsamer fahren soll.

 

Das Ziel der nun vorliegenden Bauordnungsnovelle ist es, den Charakter von Gebieten speziell am Stadtrand mit Einfamilienhäusern und Gartensiedlungen zu erhalten. Jetzt stellen Sie sich vor, Sie wohnen in einem schönen kleinen Einfamilienhaus am Stadtrand und auf einmal wird daneben ein riesiger Kobel hingebaut. Dass Sie da nicht erfreut sind, liegt auf der Hand. Daher sollen mit dieser Bauordnungsnovelle konkret Höhe, Volumen, Abstandsregelung zu den Nachbarn neu geregelt und verschärft werden. Jetzt kann man es sich als Oppositionspartei leicht machen, wie zum Beispiel die GRÜNEN, und sagen, ich pick mir die Rosinen heraus und nehme die Forderungen, die mir passen, bring Beschlussanträge ein, sage, es soll irgendwie anders sein, bin zwar prinzipiell dafür, aber da dagegen. Und egal, wer kommt, egal, was gesagt wird, ich kann die eine oder die andere Position einnehmen. Kann man machen, muss man aber nicht.

 

Wir von der Volkspartei sehen hier eine positive Intention in dieser Novelle, einen guten Weg, der natürlich aber noch in einigen Punkten Klarheit schaffen muss. Aber im Gegensatz zur, heute kann man nicht ganz sagen, Frontalopposition der FPÖ, weil es wurde vom Kollegen Kowarik ja ein bisschen begründet, der zwar sagt, dass Bebauungs... (Zwischenrufe.) Bebauungspläne dauern lange, muss man dazusagen. Daher ist der Weg gewählt worden, ich komm‘ zwar auch noch zu den Kritikpunkten, dass das mit der Bauordnung geregelt wird. Da geht‘s einfach schneller, weil alle Flächenwidmungspläne zu ändern, dauert natürlich auch eine gewisse Zeit. Man kann es sich, wie gesagt, auch leicht machen so wie die GRÜNEN, habe ich schon gesagt, und die Rosinen herauspicken und dann hier dagegen zu sein.

 

Was wird jetzt neu geregelt? Auch das ist schon genannt worden. Es geht um die Regelung der Bebauungsfläche, dass hier in der Bauklasse I die Bebauung in Zukunft nur mehr 350 m² anstelle dieser 470 m² betragen soll. Wir haben hier im Haus schon mehrfach insbesondere über die Flächenbezirke und die dort steigenden Beschwerden der betroffenen Bevölkerung geredet, dass größere Wohnblöcke von Bauträgern gebaut werden und hier eine sinnvolle Verkleinerung notwendig ist. Auch die Regelung der Abstände zu den Nachbarn kommt hier vor, maximal die Hälfte der Gebäudehöhe, wobei der Abstand mindestens 3 m betragen muss. Auch das macht eine geringere Bebauungsdichte in der Bauklasse I, wird so umgesetzt. Die Bebauungshöhe wird geregelt. Der sogenannte Freibetrag, also die Giebelfläche, das ist die Fläche zwischen Gebäudehöhe und dem Dachfirst, wurde als Freibetrag mit 50 m² bisher nicht einberechnet, das sind jetzt nur noch 25 m² und dadurch kann das Haus nicht noch höher werden. Wir haben auch noch eine andere Regelung hier mit der Dachhöhe, dass aktuell die Dachhöhe in den Bebauungsplänen maximal 7,5 m sein soll, und sie wird nun auf 4,5 m in der Bauklasse I, also ein Stockwerk weniger, beschränkt. Die bisherigen Ausnahmen bleiben aber weiterhin bestehen. Auch das soll diesen überproportional erscheinenden Neubauten einen Riegel vorschieben. Und all diese Beschwerden, die es in den Flächenbezirken gibt, die kommen dann nicht mehr so zum Tragen, weil es einfach neue Regelungen hier gibt.

 

Angesprochen worden sind auch schon die verschärften Strafen. Ursprünglich war es die 100.000 EUR Maximalstrafe. Es war dann, das ist auch schon gesagt worden, in der Begutachtung 200.000 mit einer Minimalstrafe von 20.000, die jetzt in der Begutachtung auf 300.000 mit 30.000 erhöht worden ist. Hier muss man schon sagen, dass die Forderung der GRÜNEN mit insgesamt 750.000 EUR schon weit über das Ziel hinausschießt, weil das ist mehr als doppelt so hoch, als jetzt in der Regelung drinnen ist.

 

Ein weiterer wichtiger Punkt hier in der Bauordnungsnovelle ist aus unserer Sicht die Verankerung des Schutzes der UNESCO-Welterbe-Stätte. Das haben wir immer schon gefordert, dass hier dieser Schutz der UNESCO-Welterbe-Stätten mit ihrem außergewöhnlichen universellen Wert festgehalten werden soll. Dieses ist jetzt auch da drinnen. Das ist auch positiv hervorzuheben.

 

Aber jetzt bin ich ja nicht Vertreter der Regierungspartei. Es kann natürlich immer besser gehen. Deshalb fordern wir von der Volkspartei Wien auch eine Einbindung der Opposition. Die Politik der überfallsartigen Ankündigungen ohne gewünschten Dialog mit den betroffenen Beteiligten führt, wie auch schon im Fall der Kleingärten dazu, dass negative Reaktionen natürlich nicht ausbleiben. Auch die Stellungnahmen zeigen, dass natürlich nicht alle einverstanden sind. Man kann es nicht immer allen recht machen. Aber insbesondere auch die Bauwirtschaft und die Immobilienwirtschaft als Partner in der Stadtpolitik sind nicht unwesentlich. Ebenso, und das ist heute auch schon angesprochen worden, wird die Rechtsunsicherheit im Baubereich durch die sofortige Wirkung der Maßnahmen nach Inkrafttreten der Novelle ohne eine Übergangsfrist massiv erhöht, weil natürlich bestehende, noch nicht baugenehmigte Planungen nun nicht mehr gültig sind. Das hat einerseits, Kollege Kowarik hat es auch schon ausgeführt, Einschränkungen in den Beständen beziehungsweise im Wert. Aber auch die Einreichungen bei der Baupolizei mit Bauplänen werden natürlich jetzt stark ansteigen und führen dann natürlich auch zu Überlastung. Auch hier hätte man einen längeren Zeitraum machen können.

 

Der Erhalt des Ortsbildes, insbesondere in den dörflichen Strukturen am Stadtrand, in den Einfamilienhausgegenden, ist durch diese Novelle noch nicht umfassend gesichert. Es gibt auch Gebiete, wo auch Bauklasse II ist, die sehr großzügig bebaut werden können. Hier ist die Stadtregierung natürlich aufgefordert, in den Flächenwidmungsplänen entsprechende Regelungen zu treffen. Aber diese Novelle der Bauordnung ist ein erster Schritt, in Gebieten mit Einfamilienhäusern und Gartensiedlungen die dörfliche und kleinräumige Struktur zu erhalten. Deshalb stimmen wir sogar als Oppositionspartei von der Volkspartei Wien im Sinne der Wiener Bevölkerung der Novelle dieser Bauordnung zu. Vielen Dank.

 

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